E 14 TV-L

Die Entgeltgruppe E 14 (EG 14) ist eine höhere Entgeltgruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Sie gilt für Beschäftigte der Länder sowie der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg. Hessen wendet einen eigenen Tarifvertrag (TV-H) an.

E 14 TV-L baut auf der Entgeltgruppe E 13 TV-L auf und setzt in der Regel eine wissenschaftliche Hochschulbildung sowie besonders anspruchsvolle, verantwortungsvolle oder herausgehobene Tätigkeiten voraus.

Abgrenzung innerhalb des TV-L

Gehalt E 14 TV-L 2025

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro vom 01.02.2025 -31.10.2025 nach dem TV-L
Entgelt-Gruppe Stufen Voraussetzung (in der Regel)
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
E 15 5.504 5.902 6.112 6.859 7.424 7.641 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
E 14 5.003 5.366 5.663 6.112 6.801 6.999
E 13 4.630 4.967 5.221 5.714 6.395 6.580
E 12 4.193 4.474 5.068 5.590 6.262 6.446 Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt -AL 2
E 11 4.065 4.324 4.619 5.068 5.721 5.886
E 10 3.928 4.183 4.474 4.771 5.337 5.490
E 9b 3.520 3.765 3.925 4.337 4.742 4.878
E 9a 3.520 3.765 3.819 3.925 4.367 4.490 mindestens dreijährige Berufsausbildung
E 8 3.320 3.559 3.692 3.819 3.958 4.045
E 7 3.136 3.370 3.546 3.679 3.785 3.879
E 6 3.087 3.318 3.447 3.579 3.666 3.759
E 5 2.974 3.202 3.331 3.454 3.552 3.619
E 4 2.849 3.079 3.241 3.331 3.421 3.479 An- und Ungelernte
E 3 2.815 3.040 3.105 3.208 3.292 3.363
E 2 2.643 2.853 2.918 2.982 3.131 3.286
E 1 - 2.434 2.465 2.502 2.539 2.630
Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe 1: je 4 Jahre

Die Stufenzuordnung erfolgt unter Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung. Der Stufenaufstieg kann bei überdurchschnittlichen Leistungen verkürzt oder bei unterdurchschnittlichen Leistungen verlängert werden.

Weitere Informationen: Eingruppierung nach TV-L · Entgeltordnung TV-L

Typische Tätigkeiten in Entgeltgruppe E 14 TV-L

Hinweis: Für die Eingruppierung ist allein die tarifliche Bewertung der übertragenen Aufgaben maßgeblich – nicht nur der akademische Abschluss.

Eingruppierung nach Entgeltordnung TV-L

Allgemeine Tätigkeitsmerkmale – Verwaltungsdienst:

  1. Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 13 heraushebt.
  2. Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 13 heraushebt.
  3. Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 13 heraushebt, dass sie mindestens zu einem Drittel hochwertige Leistungen bei besonders schwierigen Aufgaben erfordert.
  4. Beschäftigte, denen mindestens drei Beschäftigte der Entgeltgruppe 13 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
Protokollerklärungen:

Nr. 1 – Wissenschaftliche Hochschulbildung
Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung liegt insbesondere bei Abschluss durch Diplom, Master, Magister oder erstes Staatsexamen vor. Ein Bachelorabschluss genügt nicht. Ein akkreditierter Masterabschluss einer Fachhochschule kann anerkannt werden, wenn er den Zugang zum höheren Dienst eröffnet.

Nr. 2 – Unterstellte Beschäftigte
Bei der Zahl der unterstellten Beschäftigten bleiben u. a. Beschäftigte bestimmter technischer oder gärtnerischer Bereiche sowie Beamte der Besoldungsgruppe A 13 des gehobenen Dienstes unberücksichtigt.

Tariftexte als Download

Weitere Informationen & Hinweise

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