Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
Die Entgeltordnung zum TV-L legt fest, welche Tätigkeiten den einzelnen Entgeltgruppen zugeordnet sind. Sie bildet zusammen mit den §§ 12 und 13 TV-L die Grundlage für die Eingruppierung der Tarifbeschäftigten der Länder. Aus der Entgeltgruppe und der jeweiligen Stufe ergibt sich das monatliche Tabellenentgelt nach TV-L.
Entgeltordnung TV-L auf einen Blick
- legt die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen fest
- Grundlage der Eingruppierung nach §§ 12 und 13 TV-L
- umfasst Verwaltungsdienst sowie zahlreiche Sonderbereiche
- entscheidend sind die dauerhaft übertragenen Tätigkeiten
- ergänzt den Tarifvertrag TV-L
Die Eingruppierung nach TV-L richtet sich grundsätzlich nach den tatsächlich dauerhaft übertragenen Tätigkeiten. Maßgeblich sind die in der Entgeltordnung beschriebenen Tätigkeitsmerkmale. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über den Aufbau der Entgeltordnung, die wichtigsten Tätigkeitsmerkmale sowie die verschiedenen Beschäftigtengruppen und den offiziellen PDF-Download.
Die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale des Verwaltungsdienstes bilden die Grundlage für die Eingruppierung vieler Beschäftigter in Landesbehörden, Hochschulen, Gerichten und Verwaltungen.
Maßgeblich ist nicht die Berufsbezeichnung, sondern die Schwierigkeit, Verantwortung und Selbstständigkeit der auszuübenden Tätigkeit.
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Stichwort-Übersicht nach Entgeltgruppen
| Entgeltgruppe | Typische Tätigkeitsmerkmale im Verwaltungsdienst |
|---|---|
| E 1 | Einfachste Tätigkeiten, Hilfsdienste, kurze Einweisung ausreichend |
| E 2 | Einfache Tätigkeiten mit Einarbeitung, Routineaufgaben, Unterstützung |
| E 3 | Tätigkeiten mit eingehender Einarbeitung, erste fachliche Anforderungen |
| E 4 | Schwierige Tätigkeiten, gründliche Fachkenntnisse in Teilbereichen |
| E 5 | Qualifizierte Sachbearbeitung, abgeschlossene Berufsausbildung, gründliche Fachkenntnisse |
| E 6 | Vielseitige Fachkenntnisse, breiter Aufgabenbereich, anspruchsvollere Verwaltungstätigkeit |
| E 7 | (selten im reinen Verwaltungsdienst) – Zwischenbereich, oft Spezialfälle |
| E 8 | Selbstständige Leistungen zu mindestens einem Drittel, qualifizierte Sachbearbeitung |
| E 9a | Selbstständige Leistungen als prägendes Merkmal, gehobene Sachbearbeitung |
| E 9b | Gründliche, umfassende Fachkenntnisse, selbstständige Bearbeitung komplexer Vorgänge |
| E 10 | Tätigkeiten mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung (mind. 1/3), häufig Bachelor-Niveau |
| E 11 | Besonders schwierige und bedeutende Aufgaben, hohe Eigenverantwortung |
| E 12 | Herausgehobene Verantwortung gegenüber E 11, Leitung von Fachaufgaben oder Spezialfunktionen |
| E 13 | Wissenschaftliche Hochschulbildung (Master/Uni), Referententätigkeiten, anspruchsvolle Fachkonzepte |
| E 14 | Besondere Schwierigkeit und Bedeutung, hochwertige Leistungen, ggf. Führungsverantwortung |
| E 15 | Spitzenfunktionen im höheren Dienst, erhebliche Verantwortung oder große Unterstellung |
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| 1. | Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien und Museen |
| 2. | Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Tierärzte und Zahnärzte |
| 2.1 | Apotheker |
| 2.2 | Ärzte und Zahnärzte |
| 2.3 | Tierärzte |
| 2.4 | Psychotherapeuten |
| 3. | Beschäftigte in Bäderbetrieben |
| 4. | Berechner von Dienst- und Versorgungsbezügen sowie von Entgelten, Beschäftigte in Landesversorgungsämtern |
| 5. | Beschäftigte im fernmeldetechnischen Dienst und im Fernmeldebetriebsdienst |
| 5.1 | Beschäftigte im fernmeldetechnischen Dienst |
| 5.2 | Beschäftigte im Fernmeldebetriebsdienst |
| 6. | Beschäftigte in der Forschung |
| 7. | (nicht besetzt) |
| 8. | Beschäftigte im Fremdsprachendienst |
| 8.1 | Konferenzdolmetscher |
| 8.2 | Überprüfer und Übersetzer |
| 8.3 | Fremdsprachenassistenten (Fremdsprachensekretäre) |
| 9. | Beschäftigte im Gartenbau, in der Landwirtschaft und im Weinbau |
| 9.1 | Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Beschäftigte |
| 9.2 | Pflanzenbeschauer und staatliche Fischereiaufseher |
| 9.3 | Leiter von landwirtschaftlichen Betrieben |
| 10. | Beschäftigte in Gesundheitsberufen |
| 10.1 | Lehrkräfte in Schulen für Gesundheitsberufe |
| 10.2 | Audiologie-Assistenten |
| 10.3 | Amtliche Fachassistenten, Desinfektoren, Gesundheitsaufseher, Seehafengesundheitsaufseher |
| 10.4 | Diätassistentinnen |
| 10.5 | Ergotherapeuten |
| 10.6 | Logopäden |
| 10.7 | Masseure und medizinische Bademeister |
| 10.8 | Medizinische Fachangestellte, zahnmedizinische Fachangestellte |
| 10.9 | Präparationstechnische Assistenten, Sektionsgehilfen |
| 10.10 | Medizinisch-technische Assistentinnen, medizinisch-technische Gehilfinnen |
| 10.11 | Orthoptistinnen |
| 10.12 | Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte |
| 10.13 | Pharmazeutisch-technische Assistenten |
| 10.14 | Physiotherapeuten |
| 10.15 | Zahntechniker |
| 11. | Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik |
| 12. | Beschäftigte im Justizdienst |
| 12.1 | Beschäftigte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften |
| 12.2 | Beschäftigte im allgemeinen Justizvollzugsdienst |
| 13. | Beschäftigte im Kanzleidienst |
| 14. | Beschäftigte im Kassendienst |
| 15. | Meister, technische Beschäftigte mit besonderen Aufgaben, Grubenkontrolleure |
| 15.1 | Technische Beschäftigte mit besonderen Aufgaben, Grubenkontrolleure |
| 15.2 | Handwerksmeister, Industriemeister und Meister mit Sonderausbildung |
| 15.3 | Maschinenmeister |
| 15.4 | Gärtnermeister, Meister im gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Betrieb |
| 15.5 | Meister |
| 16. | Beschäftigte in Registraturen |
| 17. | Beschäftigte mit Restaurierungs-, Präparierungs- und Konservierungsarbeiten |
| 18. | Beschäftigte im Rettungsdienst |
| 18.1 | Beschäftigte in Leitstellen |
| 18.2 | Beschäftigte im Rettungsdienst |
| 18.3 | Beschäftigte an Rettungsdienstschulen |
| 19. | Beschäftigte in der Schifffahrt |
| 20. | Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst |
| 20.1 | Leiterinnen von Erziehungsheimen oder von Wohnheimen für erwachsene Menschen mit Behinderung |
| 20.2 | Leiterinnen von Kindertagesstätten |
| 20.3 | Leiterinnen von Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderungen oder von Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderung |
| 20.4 | Sozialarbeiter/Sozialpädagogen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/Psychagogen, Bewährungshelfer, Heilpädagogen |
| 20.5 | Beschäftigte im handwerklichen Erziehungsdienst |
| 20.6 | Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen |
| 21. | Beschäftigte in der Steuerverwaltung |
| 22. | Ingenieure, Beschäftigte in technischen Berufen |
| 22.1 | Ingenieure |
| 22.2 | Techniker |
| 22.3 | Technische Assistenten |
| 22.4 | Laboranten |
| 22.5 | Zeichner |
| 22.6 | Baustellenaufseher (Bauaufseher) |
| 22.7 | Modelleure |
| 22.8 | Vermessungstechniker, Landkartentechniker, Planungstechniker |
| 22.9 | Reproduktionstechnische Beschäftigte |
| 22.10 | Operateure, Strahlenschutztechniker und Strahlenschutzlaboranten in Kernforschungseinrichtungen |
| 22.11 | Fotografen |
| 22.12 | Fotolaboranten |
| 23. | Technische Beschäftigte im Eichdienst |
| 24. | Beschäftigte an Theatern und Bühnen |
| 24.1 | Beschäftigte im Kartenverkauf |
| 24.2 | Beschäftigte in den Bereichen Beleuchtung, Technik und Ton |
| 24.3 | Beschäftigte in den Bereichen Kostüme, Maske und Requisite |
| 24.4 | Beschäftigte in Theaterbibliotheken, Orchesterwarte |
| 25. | Wirtschaftspersonal |
| 25.1 | Beschäftigte im Küchenwirtschaftsdienst in Einrichtungen im Sinne des § 43 |
| 25.2 | Beschäftigte im Wäschereidienst in Einrichtungen im Sinne des § 43 |
| 25.3 | Leiter der Hauswirtschaft und Beschäftigte im Wirtschaftsdienst mit Teilaufgaben in Einrichtungen im Sinne des § 43 |
| 25.4 | Beschäftigte in Einrichtungen, die nicht unter § 43 fallen |
| 26. | Beschäftigte im Kampfmittelbeseitigungsdienst |
Download: Entgeltordnung zum TV-L
| 1. | Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte mit körperlich / handwerklich geprägten Tätigkeiten nach TV-L |
| 2. | Besondere Tätigkeitsmerkmale für sämtliche Bereiche |
| 2.1 | Facharbeiter |
| 2.2 | Fahrer, Maschinenführer, Tankwarte und Wagenpfleger |
| 2.3 | Hausmeister, Pförtner, Reinigungs- und Wachpersonal, Kunsteisbahn-, Sporthallen- und Sportplatzwarte |
| 2.4 | Beschäftigte in der Entsorgung |
| 2.5 | Kesselwärter (Heizer), Maschinisten, Turbinenmaschinisten und Schichtführer an Hochdruckkesselanlagen |
| 2.6 | Taucher |
| 2.7 | Tierwärter |
| 3. | Besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Bereiche |
| 3.1 | Beschäftigte in Galerien, Museen, Schlösser |
| 3.2 | Beschäftigte im Gartenbau |
| 3.3 | Beschäftigte im Gesundheitswesen |
| 3.4 | Beschäftigte in der Landwirtschaft |
| 3.5 | Beschäftigte in Lehr-, Forschungs- und Materialprüfungseinrichtungen |
| 3.6 | Beschäftigte in der Polizeiverwaltung |
| 3.7 | Beschäftigte im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau |
| 3.8 | Beschäftigte im Vermessungswesen |
| 3.9 | Beschäftigte im Wasserbau in den Ländern Baden-Württemberg und Bayern |
| 3.10 | Beschäftigte im Wasserbau in den übrigen Ländern (gilt nicht für die Freie und Hansestadt Hamburg) |
| 3.11 | Beschäftigte im Weinbau |
| 3.12 | Beschäftigte in Gestüten |
| 3.13 | Beschäftigte in Münzen |
| 3.14 | Beschäftigte in der Wilhelma |
| 3.15 | Beschäftigte in Häfen im Land Niedersachsen |
| 3.16 | Beschäftigte in Kraftfahrzeugwerkstätten des Landes Berlin |
Download: Entgeltordnung zum TV-L
| 1. | Beschäftigte in der Pflege |
| 2. | Leitende Beschäftigte in der Pflege |
| 3. | Lehrkräfte in der Pflege |
(Stand: 29.11.2021)
Kostenlose Downloads (PDF):
FAQ zur Entgeltordnung TV-L
Was ist die Entgeltordnung zum TV-L?
Die Entgeltordnung legt fest, welche Tätigkeiten welcher Entgeltgruppe zugeordnet werden.
Ist die Entgeltordnung für alle Beschäftigten gleich?
Nein. Neben dem allgemeinen Verwaltungsdienst gibt es viele Sonderbereiche (Pflege, IT, Ingenieure, SuE).
Wo finde ich die vollständigen Tätigkeitsmerkmale?
Im offiziellen PDF-Download der Entgeltordnung (siehe oben).
Was ist der Unterschied zwischen TV-L und Entgeltordnung?
Der TV-L regelt die allgemeinen Arbeitsbedingungen wie Entgelt, Arbeitszeit oder Urlaub. Die Entgeltordnung legt fest, welche Tätigkeiten welcher Entgeltgruppe zugeordnet werden.
Welche Entgeltgruppen enthält die Entgeltordnung?
Die Entgeltordnung umfasst Tätigkeitsmerkmale für die Entgeltgruppen E 1 bis E 15. Je nach Berufsgruppe gelten unterschiedliche Regelungen.
Ist die Entgeltordnung Bestandteil des TV-L?
Ja. Die Entgeltordnung ist als Anlage zum TV-L vereinbart und bildet die tarifliche Grundlage für die Eingruppierung der Beschäftigten.
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