Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

Die Entgeltordnung zum TV-L legt fest, welche Tätigkeiten den einzelnen Entgeltgruppen zugeordnet sind. Sie bildet zusammen mit den §§ 12 und 13 TV-L die Grundlage für die Eingruppierung der Tarifbeschäftigten der Länder. Aus der Entgeltgruppe und der jeweiligen Stufe ergibt sich das monatliche Tabellenentgelt nach TV-L.

Entgeltordnung TV-L auf einen Blick

  • legt die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen fest
  • Grundlage der Eingruppierung nach §§ 12 und 13 TV-L
  • umfasst Verwaltungsdienst sowie zahlreiche Sonderbereiche
  • entscheidend sind die dauerhaft übertragenen Tätigkeiten
  • ergänzt den Tarifvertrag TV-L

Die Eingruppierung nach TV-L richtet sich grundsätzlich nach den tatsächlich dauerhaft übertragenen Tätigkeiten. Maßgeblich sind die in der Entgeltordnung beschriebenen Tätigkeitsmerkmale. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über den Aufbau der Entgeltordnung, die wichtigsten Tätigkeitsmerkmale sowie die verschiedenen Beschäftigtengruppen und den offiziellen PDF-Download.


Die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale des Verwaltungsdienstes bilden die Grundlage für die Eingruppierung vieler Beschäftigter in Landesbehörden, Hochschulen, Gerichten und Verwaltungen.

Maßgeblich ist nicht die Berufsbezeichnung, sondern die Schwierigkeit, Verantwortung und Selbstständigkeit der auszuübenden Tätigkeit.

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Stichwort-Übersicht nach Entgeltgruppen

Entgeltgruppe Typische Tätigkeitsmerkmale im Verwaltungsdienst
E 1 Einfachste Tätigkeiten, Hilfsdienste, kurze Einweisung ausreichend
E 2 Einfache Tätigkeiten mit Einarbeitung, Routineaufgaben, Unterstützung
E 3 Tätigkeiten mit eingehender Einarbeitung, erste fachliche Anforderungen
E 4 Schwierige Tätigkeiten, gründliche Fachkenntnisse in Teilbereichen
E 5 Qualifizierte Sachbearbeitung, abgeschlossene Berufsausbildung, gründliche Fachkenntnisse
E 6 Vielseitige Fachkenntnisse, breiter Aufgabenbereich, anspruchsvollere Verwaltungstätigkeit
E 7 (selten im reinen Verwaltungsdienst) – Zwischenbereich, oft Spezialfälle
E 8 Selbstständige Leistungen zu mindestens einem Drittel, qualifizierte Sachbearbeitung
E 9a Selbstständige Leistungen als prägendes Merkmal, gehobene Sachbearbeitung
E 9b Gründliche, umfassende Fachkenntnisse, selbstständige Bearbeitung komplexer Vorgänge
E 10 Tätigkeiten mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung (mind. 1/3), häufig Bachelor-Niveau
E 11 Besonders schwierige und bedeutende Aufgaben, hohe Eigenverantwortung
E 12 Herausgehobene Verantwortung gegenüber E 11, Leitung von Fachaufgaben oder Spezialfunktionen
E 13 Wissenschaftliche Hochschulbildung (Master/Uni), Referententätigkeiten, anspruchsvolle Fachkonzepte
E 14 Besondere Schwierigkeit und Bedeutung, hochwertige Leistungen, ggf. Führungsverantwortung
E 15 Spitzenfunktionen im höheren Dienst, erhebliche Verantwortung oder große Unterstellung




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1. Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien und Museen
2. Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Tierärzte und Zahnärzte
2.1 Apotheker
2.2 Ärzte und Zahnärzte
2.3 Tierärzte
2.4 Psychotherapeuten
3. Beschäftigte in Bäderbetrieben
4. Berechner von Dienst- und Versorgungsbezügen sowie von Entgelten, Beschäftigte in Landesversorgungsämtern
5. Beschäftigte im fernmeldetechnischen Dienst und im Fernmeldebetriebsdienst
5.1 Beschäftigte im fernmeldetechnischen Dienst
5.2 Beschäftigte im Fernmeldebetriebsdienst
6. Beschäftigte in der Forschung
7. (nicht besetzt)
8. Beschäftigte im Fremdsprachendienst
8.1 Konferenzdolmetscher
8.2 Überprüfer und Übersetzer
8.3 Fremdsprachenassistenten (Fremdsprachensekretäre)
9. Beschäftigte im Gartenbau, in der Landwirtschaft und im Weinbau
9.1 Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Beschäftigte
9.2 Pflanzenbeschauer und staatliche Fischereiaufseher
9.3 Leiter von landwirtschaftlichen Betrieben
10. Beschäftigte in Gesundheitsberufen
10.1 Lehrkräfte in Schulen für Gesundheitsberufe
10.2 Audiologie-Assistenten
10.3 Amtliche Fachassistenten, Desinfektoren, Gesundheitsaufseher, Seehafengesundheitsaufseher
10.4 Diätassistentinnen
10.5 Ergotherapeuten
10.6 Logopäden
10.7 Masseure und medizinische Bademeister
10.8 Medizinische Fachangestellte, zahnmedizinische Fachangestellte
10.9 Präparationstechnische Assistenten, Sektionsgehilfen
10.10 Medizinisch-technische Assistentinnen, medizinisch-technische Gehilfinnen
10.11 Orthoptistinnen
10.12 Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte
10.13 Pharmazeutisch-technische Assistenten
10.14 Physiotherapeuten
10.15 Zahntechniker
11. Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik
12. Beschäftigte im Justizdienst
12.1 Beschäftigte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften
12.2 Beschäftigte im allgemeinen Justizvollzugsdienst
13. Beschäftigte im Kanzleidienst
14. Beschäftigte im Kassendienst
15. Meister, technische Beschäftigte mit besonderen Aufgaben, Grubenkontrolleure
15.1 Technische Beschäftigte mit besonderen Aufgaben, Grubenkontrolleure
15.2 Handwerksmeister, Industriemeister und Meister mit Sonderausbildung
15.3 Maschinenmeister
15.4 Gärtnermeister, Meister im gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Betrieb
15.5 Meister
16. Beschäftigte in Registraturen
17. Beschäftigte mit Restaurierungs-, Präparierungs- und Konservierungsarbeiten
18. Beschäftigte im Rettungsdienst
18.1 Beschäftigte in Leitstellen
18.2 Beschäftigte im Rettungsdienst
18.3 Beschäftigte an Rettungsdienstschulen
19. Beschäftigte in der Schifffahrt
20. Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
20.1 Leiterinnen von Erziehungsheimen oder von Wohnheimen für erwachsene Menschen mit Behinderung
20.2 Leiterinnen von Kindertagesstätten
20.3 Leiterinnen von Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderungen oder von Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderung
20.4 Sozialarbeiter/Sozialpädagogen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/Psychagogen, Bewährungshelfer, Heilpädagogen
20.5 Beschäftigte im handwerklichen Erziehungsdienst
20.6 Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen
21. Beschäftigte in der Steuerverwaltung
22. Ingenieure, Beschäftigte in technischen Berufen
22.1 Ingenieure
22.2 Techniker
22.3 Technische Assistenten
22.4 Laboranten
22.5 Zeichner
22.6 Baustellenaufseher (Bauaufseher)
22.7 Modelleure
22.8 Vermessungstechniker, Landkartentechniker, Planungstechniker
22.9 Reproduktionstechnische Beschäftigte
22.10 Operateure, Strahlenschutztechniker und Strahlenschutzlaboranten in Kernforschungseinrichtungen
22.11 Fotografen
22.12 Fotolaboranten
23. Technische Beschäftigte im Eichdienst
24. Beschäftigte an Theatern und Bühnen
24.1 Beschäftigte im Kartenverkauf
24.2 Beschäftigte in den Bereichen Beleuchtung, Technik und Ton
24.3 Beschäftigte in den Bereichen Kostüme, Maske und Requisite
24.4 Beschäftigte in Theaterbibliotheken, Orchesterwarte
25. Wirtschaftspersonal
25.1 Beschäftigte im Küchenwirtschaftsdienst in Einrichtungen im Sinne des § 43
25.2 Beschäftigte im Wäschereidienst in Einrichtungen im Sinne des § 43
25.3 Leiter der Hauswirtschaft und Beschäftigte im Wirtschaftsdienst mit Teilaufgaben in Einrichtungen im Sinne des § 43
25.4 Beschäftigte in Einrichtungen, die nicht unter § 43 fallen
26. Beschäftigte im Kampfmittelbeseitigungsdienst



Download: Entgeltordnung zum TV-L

1. Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte mit körperlich / handwerklich geprägten Tätigkeiten nach TV-L
2. Besondere Tätigkeitsmerkmale für sämtliche Bereiche
2.1 Facharbeiter
2.2 Fahrer, Maschinenführer, Tankwarte und Wagenpfleger
2.3 Hausmeister, Pförtner, Reinigungs- und Wachpersonal, Kunsteisbahn-, Sporthallen- und Sportplatzwarte
2.4 Beschäftigte in der Entsorgung
2.5 Kesselwärter (Heizer), Maschinisten, Turbinenmaschinisten und Schichtführer an Hochdruckkesselanlagen
2.6 Taucher
2.7 Tierwärter
3. Besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Bereiche
3.1 Beschäftigte in Galerien, Museen, Schlösser
3.2 Beschäftigte im Gartenbau
3.3 Beschäftigte im Gesundheitswesen
3.4 Beschäftigte in der Landwirtschaft
3.5 Beschäftigte in Lehr-, Forschungs- und Materialprüfungseinrichtungen
3.6 Beschäftigte in der Polizeiverwaltung
3.7 Beschäftigte im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau
3.8 Beschäftigte im Vermessungswesen
3.9 Beschäftigte im Wasserbau in den Ländern Baden-Württemberg und Bayern
3.10 Beschäftigte im Wasserbau in den übrigen Ländern (gilt nicht für die Freie und Hansestadt Hamburg)
3.11 Beschäftigte im Weinbau
3.12 Beschäftigte in Gestüten
3.13 Beschäftigte in Münzen
3.14 Beschäftigte in der Wilhelma
3.15 Beschäftigte in Häfen im Land Niedersachsen
3.16 Beschäftigte in Kraftfahrzeugwerkstätten des Landes Berlin



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1. Beschäftigte in der Pflege
2. Leitende Beschäftigte in der Pflege
3. Lehrkräfte in der Pflege

(Stand: 29.11.2021)

Kostenlose Downloads (PDF):

FAQ zur Entgeltordnung TV-L

Was ist die Entgeltordnung zum TV-L?

Die Entgeltordnung legt fest, welche Tätigkeiten welcher Entgeltgruppe zugeordnet werden.

Ist die Entgeltordnung für alle Beschäftigten gleich?

Nein. Neben dem allgemeinen Verwaltungsdienst gibt es viele Sonderbereiche (Pflege, IT, Ingenieure, SuE).

Wo finde ich die vollständigen Tätigkeitsmerkmale?

Im offiziellen PDF-Download der Entgeltordnung (siehe oben).

Was ist der Unterschied zwischen TV-L und Entgeltordnung?

Der TV-L regelt die allgemeinen Arbeitsbedingungen wie Entgelt, Arbeitszeit oder Urlaub. Die Entgeltordnung legt fest, welche Tätigkeiten welcher Entgeltgruppe zugeordnet werden.

Welche Entgeltgruppen enthält die Entgeltordnung?

Die Entgeltordnung umfasst Tätigkeitsmerkmale für die Entgeltgruppen E 1 bis E 15. Je nach Berufsgruppe gelten unterschiedliche Regelungen.

Ist die Entgeltordnung Bestandteil des TV-L?

Ja. Die Entgeltordnung ist als Anlage zum TV-L vereinbart und bildet die tarifliche Grundlage für die Eingruppierung der Beschäftigten.

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Auch interessant: TV-L Beispiele zur Eingruppierung

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