E 4 TV-L
E 4 (auch: EG 4) bezeichnet eine Entgeltgruppe / Lohngruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Auch die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg wenden diesen Tarifvertrag an. Lediglich Hessen hat einen eigenen Tarif (TV-H).Gehalt / Verdienst nach Stufen (Auszug aus der Entgelttabelle TV-L):
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
---|---|---|---|---|---|
Neu | nach 1 Jahr in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 |
2.501 | 2.719 | 2.872 | 2.957 | 3.043 | 3.098 |
Stufen / Stufenlaufzeit: Bei der Einstellung wird einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Ferner kann der Stufenaufstieg bei Leistungen erheblich über [unter] dem Durchschnitt verkürzt [verlängert] werden.
Beispiele für Stellen in Entgeltgruppe E 4 TV-L (m/w/d):
- Arbeiter an Motorgeräten im Straßen- und Grünflächenamt
- Gartenarbeiter an motorgetriebenen Garten- und Landmaschinen
- Hausmeister
- Justizangestellter / Justizbeschäftigter im Wachtmeisterdienst
- Justizwachtmeister
- Kraftfahrer beim Straßen- und Grünflächenamt
- Marktmeister
- Mitarbeiter in der Parkraumbewirtschaftung
- Personenkraftwagenfahrer
- Pförtner
- Straßenbegeher
- Tarifbeschäftigter für den Schießstand der Polizeiakademie
- Tarifbeschäftigter in der Parkraumüberwachung beim Ordnungsamt
hier: Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst - Fallgruppen:
1.Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst mit schwierigen Tätigkeiten. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 3 und 8)
2. Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 3 heraushebt, dass sie mindestens zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordert. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 3 und 7)
Protokollerklärung Nr. 3:
Nr. 3: Buchhaltereidienst im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals bezieht sich nur auf Tätigkeiten von Beschäftigten, die mit kaufmännischer Buchführung beschäftigt sind.
Protokollerklärung Nr. 7:
Erforderlich sind nähere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Tarifbestimmungen usw. des Aufgabenkreises.
Protokollerklärung Nr. 8:
Schwierige Tätigkeiten sind solche, die mehr als eine eingehende Einarbeitung bzw. mehr als eine fachliche Anlernung i. S. der Entgeltgruppe 3 erfordern, z. B. durch einen höheren Aufwand an gedanklicher Arbeit.
Kostenloser Download als pdf: TV-L mit Entgeltordnung
Nr. 3: Buchhaltereidienst im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals bezieht sich nur auf Tätigkeiten von Beschäftigten, die mit kaufmännischer Buchführung beschäftigt sind.
Protokollerklärung Nr. 7:
Erforderlich sind nähere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Tarifbestimmungen usw. des Aufgabenkreises.
Protokollerklärung Nr. 8:
Schwierige Tätigkeiten sind solche, die mehr als eine eingehende Einarbeitung bzw. mehr als eine fachliche Anlernung i. S. der Entgeltgruppe 3 erfordern, z. B. durch einen höheren Aufwand an gedanklicher Arbeit.
Weitere Informationen und Tipps:
- Qualifikation / Voraussetzungen: keine, An- und Ungelernte (vergleichbar einfacher Dienst)
- auch als Minijob
- Arbeitszeit /Woche: Die Wochenarbeitszeit ist abhängig vom Bundesland (zwischen rd. 39 und 40 h). Es gelten Sonderregelungen für Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit, Nachtarbeit, Bereitschaft, Rufbereitschaft, Mehrarbeit, Überstunden, u.w.m.
- Jahressonderzahlung (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld): Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Diese wird im November ausgezahlt.
Höhe: 95 % des durchschnittlichen monatlichen Entgelts der Monate Juli - September (§ 20 TV-L) - Rente, Zusatzversorgung: Neben der gesetzlichen Rente erhalten Rentner eine Zusatzversorgung (Betriebsrente) durch die VBL.
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