E 6 TV-L

Die Entgeltgruppe E 6 (EG 6) ist eine Entgeltgruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Sie gilt für Beschäftigte der Länder sowie der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg. Hessen wendet einen eigenen Tarifvertrag (TV-H) an.

E 6 TV-L baut auf der Entgeltgruppe E 5 auf. Sie ist vorgesehen für Tätigkeiten, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordern und deutlich über das Niveau der E 5 hinausgehen.

Abgrenzung innerhalb des TV-L

Gehalt E 6 TV-L 2026-2027

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro vom 01.04.2026 - 28.02.2027 nach dem TV-L
Entgelt-Gruppe Stufen Voraussetzung (in der Regel)
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
E 15 5.658 6.067 6.283 7.051 7.632 7.855 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
E 14 5.144 5.516 5.821 6.283 6.991 7.194
E 13 4.759 5.106 5.367 5.874 6.574 6.765
E 12 4.311 4.599 5.210 5.747 6.440 6.627 Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt -AL 2
E 11 4.178 4.445 4.748 5.210 5.881 6.051
E 10 4.038 4.300 4.599 4.905 5.486 5.644
E 9b 3.620 3.871 4.035 4.489 4.875 5.015
E 9a 3.620 3.871 3.926 4.035 4.489 4.616 mindestens dreijährige Berufsausbildung
E 8 3.420 3.659 3.796 3.926 4.069 4.158
E 7 3.236 3.470 3.646 3.782 3.891 3.987
E 6 3.187 3.418 3.547 3.679 3.768 3.864
E 5 3.074 3.302 3.431 3.554 3.652 3.720
E 4 2.949 3.179 3.341 3.431 3.521 3.579 An- und Ungelernte
E 3 2.916 3.140 3.205 3.308 3.392 3.463
E 2 2.743 2.953 3.018 3.082 3.231 3.386
E 1 - 2.534 2.565 2.602 2.639 2.730
Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe 1: je 4 Jahre

Die Eingruppierung erfolgt in Stufen. Einschlägige Berufserfahrung kann bei der Einstellung stufensteigernd berücksichtigt werden.

Typische Tätigkeiten in Entgeltgruppe E 6 TV-L

Hinweis: Maßgeblich für die Eingruppierung sind die tatsächlich übertragenen Tätigkeiten, nicht allein die Berufsbezeichnung.

Eingruppierung nach Entgeltordnung TV-L

Allgemeine Tätigkeitsmerkmale – Verwaltungsdienst:

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert (Hierzu Protokollerklärung Nr. 6).

Protokollerklärung Nr. 6:
Die gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung oder des Betriebes zu beziehen. Der Aufgabenkreis muss jedoch so gestaltet sein, dass er nur bei Vorhandensein gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.

Tariftexte als Download

Weitere Informationen & Hinweise

Forum TV-L

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