E 6 TV-L

E 6 (auch: EG 6) bezeichnet eine Entgeltgruppe / Lohngruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Auch die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg wenden diesen Tarifvertrag an. Lediglich Hessen hat einen eigenen Tarif (TV-H).

Gehalt / Verdienst nach Stufen (Auszug aus der Entgelttabelle TV-L):

Monatliches Bruttoentgelt in Euro v. 01.12.2022 - 31.10.2024 für Beschäftigte der Länder
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neu nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
2.726 2.945 3.067 3.192 3.274 3.363

Des weiteren erfolgen Sonderzahlungen nach dem Tarifvertrag Inflationsausgleich: Dezember 2023 (1.800 €), Januar 2024 - bis Oktober 2024 (120 €).

Stufen / Stufenlaufzeit: Bei der Einstellung wird einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Ferner kann der Stufenaufstieg bei Leistungen erheblich über [unter] dem Durchschnitt verkürzt [verlängert] werden.

Beispiele für Stellen in Entgeltgruppe E 6 TV-L (m/w/d): Eingruppierung Entgeltgruppe 6 TV-L gemäß Entgeltordnung:

hier: Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst:

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 oder 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 6)
Protokollerklärung Nr. 6:
Die gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung/des Betriebes, in der/dem der Beschäftigte tätig ist, zu beziehen. Der Aufgabenkreis des Beschäftigten muss aber so gestaltet sein, dass er nur beim Vorhandensein gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.
Kostenloser Download als pdf: TV-L mit Entgeltordnung

Weitere Informationen und Tipps:


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