E 15 TV-L

Die Entgeltgruppe E 15 (EG 15) ist die höchste reguläre Entgeltgruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) unterhalb außertariflicher Vergütungen. Sie gilt für Beschäftigte der Länder sowie der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg. Hessen wendet einen eigenen Tarifvertrag (TV-H) an.

E 15 TV-L ist für herausgehobene Leitungs-, Steuerungs- oder Spezialfunktionen vorgesehen und setzt in der Regel eine wissenschaftliche Hochschulbildung sowie außergewöhnlich hohe Verantwortung voraus.

Abgrenzung innerhalb des TV-L

Gehalt E 15 TV-L 2025

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro vom 01.02.2025 -31.10.2025 nach dem TV-L
Entgelt-Gruppe Stufen Voraussetzung (in der Regel)
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
E 15 5.504 5.902 6.112 6.859 7.424 7.641 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
E 14 5.003 5.366 5.663 6.112 6.801 6.999
E 13 4.630 4.967 5.221 5.714 6.395 6.580
E 12 4.193 4.474 5.068 5.590 6.262 6.446 Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt -AL 2
E 11 4.065 4.324 4.619 5.068 5.721 5.886
E 10 3.928 4.183 4.474 4.771 5.337 5.490
E 9b 3.520 3.765 3.925 4.337 4.742 4.878
E 9a 3.520 3.765 3.819 3.925 4.367 4.490 mindestens dreijährige Berufsausbildung
E 8 3.320 3.559 3.692 3.819 3.958 4.045
E 7 3.136 3.370 3.546 3.679 3.785 3.879
E 6 3.087 3.318 3.447 3.579 3.666 3.759
E 5 2.974 3.202 3.331 3.454 3.552 3.619
E 4 2.849 3.079 3.241 3.331 3.421 3.479 An- und Ungelernte
E 3 2.815 3.040 3.105 3.208 3.292 3.363
E 2 2.643 2.853 2.918 2.982 3.131 3.286
E 1 - 2.434 2.465 2.502 2.539 2.630
Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe 1: je 4 Jahre

Die Stufenzuordnung erfolgt unter Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung. Ein verkürzter oder verlängerter Stufenaufstieg ist bei entsprechender Leistung möglich.

Weitere Informationen: Eingruppierung nach TV-L · Entgeltordnung TV-L

Typische Tätigkeiten in Entgeltgruppe E 15 TV-L

Hinweis: Die Eingruppierung richtet sich ausschließlich nach der tariflichen Bewertung der übertragenen Aufgaben – nicht nach der Amts- oder Berufsbezeichnung.

Eingruppierung nach Entgeltordnung TV-L

Allgemeine Tätigkeitsmerkmale – Verwaltungsdienst (Fallgruppen):

  1. Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 14 heraushebt.
  2. Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung, denen mindestens fünf Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 13 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
Protokollerklärungen:

Nr. 1 – Wissenschaftliche Hochschulbildung
Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung liegt insbesondere bei Diplom-, Master-, Magister- oder Staatsexamensabschlüssen vor. Ein Bachelorabschluss genügt nicht. Ein akkreditierter Masterabschluss einer Fachhochschule kann anerkannt werden, wenn er den Zugang zum höheren Dienst eröffnet.

Nr. 2 – Unterstellte Beschäftigte
Bei der Zahl der Unterstellten bleiben u. a. unberücksichtigt:
  • Beschäftigte bestimmter gärtnerischer oder landwirtschaftlicher Bereiche
  • Beschäftigte technischer Berufe gemäß Entgeltordnung
  • Beamte der Besoldungsgruppe A 13 des gehobenen Dienstes

Tariftexte als Download

Weitere Informationen & Hinweise

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