E 10 TV-L

Die Entgeltgruppe E 10 (EG 10) ist eine Entgeltgruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der TV-L gilt für die Beschäftigten der Bundesländer sowie der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg. Hessen wendet einen eigenen Tarifvertrag (TV-H) an.

E 10 TV-L steht typischerweise für anspruchsvolle Tätigkeiten mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung, die über die Anforderungen der Entgeltgruppe 9b TV-L hinausgehen, aber noch unterhalb der Tätigkeiten der Entgeltgruppe 11 TV-L liegen.

Gehalt E 10 TV-L 2026-2027

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro vom 01.04.2026 - 28.02.2027 nach dem TV-L
Entgelt-Gruppe Stufen Voraussetzung (in der Regel)
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
E 15 5.658 6.067 6.283 7.051 7.632 7.855 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
E 14 5.144 5.516 5.821 6.283 6.991 7.194
E 13 4.759 5.106 5.367 5.874 6.574 6.765
E 12 4.311 4.599 5.210 5.747 6.440 6.627 Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt -AL 2
E 11 4.178 4.445 4.748 5.210 5.881 6.051
E 10 4.038 4.300 4.599 4.905 5.486 5.644
E 9b 3.620 3.871 4.035 4.489 4.875 5.015
E 9a 3.620 3.871 3.926 4.035 4.489 4.616 mindestens dreijährige Berufsausbildung
E 8 3.420 3.659 3.796 3.926 4.069 4.158
E 7 3.236 3.470 3.646 3.782 3.891 3.987
E 6 3.187 3.418 3.547 3.679 3.768 3.864
E 5 3.074 3.302 3.431 3.554 3.652 3.720
E 4 2.949 3.179 3.341 3.431 3.521 3.579 An- und Ungelernte
E 3 2.916 3.140 3.205 3.308 3.392 3.463
E 2 2.743 2.953 3.018 3.082 3.231 3.386
E 1 - 2.534 2.565 2.602 2.639 2.730
Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe 1: je 4 Jahre

Die Eingruppierung erfolgt in Stufen. Einschlägige Berufserfahrung kann bei der Einstellung berücksichtigt werden. Bei Leistungen erheblich über oder unter dem Durchschnitt kann die Stufenlaufzeit verkürzt oder verlängert werden.

Abgrenzung der Entgeltgruppe E 10 TV-L

Typische Tätigkeiten in Entgeltgruppe E 10 TV-L

Hinweis: Maßgeblich für die Eingruppierung sind stets die tatsächlichen Arbeitsvorgänge, nicht allein die Berufsbezeichnung.

Eingruppierung nach Entgeltordnung TV-L

Allgemeine Tätigkeitsmerkmale – Verwaltungsdienst:

Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und Außendienst, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1 heraushebt.

Protokollerklärung Nr. 3:
Buchhaltereidienst im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals bezieht sich ausschließlich auf Tätigkeiten mit kaufmännischer Buchführung.

Weitere Grundlagen:

Qualifikation, Arbeitszeit & Hinweise

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