E 3 TV-L

Die Entgeltgruppe E 3 (EG 3) ist eine Entgeltgruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Sie gilt für Beschäftigte der Länder sowie der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg. Hessen wendet einen eigenen Tarifvertrag (TV-H) an.

In der Entgeltgruppe E 3 TV-L werden Beschäftigte eingruppiert, die einfache Tätigkeiten mit erhöhter Anforderung ausüben. Kennzeichnend ist eine eingehende Einarbeitung oder fachliche Anlernung, die über die Anforderungen der Entgeltgruppe E 2 hinausgeht.

Abgrenzung innerhalb des TV-L

Gehalt E 3 TV-L 2026-2027

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro vom 01.04.2026 - 28.02.2027 nach dem TV-L
Entgelt-Gruppe Stufen Voraussetzung (in der Regel)
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
E 15 5.658 6.067 6.283 7.051 7.632 7.855 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
E 14 5.144 5.516 5.821 6.283 6.991 7.194
E 13 4.759 5.106 5.367 5.874 6.574 6.765
E 12 4.311 4.599 5.210 5.747 6.440 6.627 Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt -AL 2
E 11 4.178 4.445 4.748 5.210 5.881 6.051
E 10 4.038 4.300 4.599 4.905 5.486 5.644
E 9b 3.620 3.871 4.035 4.489 4.875 5.015
E 9a 3.620 3.871 3.926 4.035 4.489 4.616 mindestens dreijährige Berufsausbildung
E 8 3.420 3.659 3.796 3.926 4.069 4.158
E 7 3.236 3.470 3.646 3.782 3.891 3.987
E 6 3.187 3.418 3.547 3.679 3.768 3.864
E 5 3.074 3.302 3.431 3.554 3.652 3.720
E 4 2.949 3.179 3.341 3.431 3.521 3.579 An- und Ungelernte
E 3 2.916 3.140 3.205 3.308 3.392 3.463
E 2 2.743 2.953 3.018 3.082 3.231 3.386
E 1 - 2.534 2.565 2.602 2.639 2.730
Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe 1: je 4 Jahre

Die Eingruppierung erfolgt regelmäßig in Stufe 1. Einschlägige Berufserfahrung kann bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden.

Typische Tätigkeiten in Entgeltgruppe E 3 TV-L

Eingruppierung nach Entgeltordnung TV-L

Allgemeine Tätigkeitsmerkmale – Verwaltungsdienst:
Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst mit Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung oder fachliche Anlernung erforderlich ist, die über eine Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 2 hinausgeht (Hierzu Protokollerklärung Nr. 3).

Protokollerklärung Nr. 3:
Buchhaltereidienst im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals bezieht sich nur auf Tätigkeiten von Beschäftigten, die mit kaufmännischer Buchführung beschäftigt sind.

Tariftexte als Download

Weitere Informationen & Hinweise

Forum TV-L

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