E 3 TV-L
E 3 (auch: EG 3) bezeichnet eine Entgeltgruppe / Lohngruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Auch die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg wenden diesen Tarifvertrag an. Lediglich Hessen hat einen eigenen Tarif (TV-H).Gehalt / Verdienst nach Stufen (Auszug aus der Entgelttabelle TV-L):
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
---|---|---|---|---|---|
Neu | nach 1 Jahr in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 |
2.402 | 2.609 | 2.668 | 2.764 | 2.841 | 2.907 |
Stufen / Stufenlaufzeit: Bei der Einstellung wird einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Ferner kann der Stufenaufstieg bei Leistungen erheblich über [unter] dem Durchschnitt verkürzt [verlängert] werden.
Tarifrunde 2021:
Entgelt
- Die Beschäftigten im Länderbereich erhalten spätestens mit dem Entgelt für März 2022 eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro, steuer- und sozialabgabenfrei (Teilzeitkräfte anteilig).
- Zum 1. Dezember 2022 erhalten die Beschäftigten eine lineare Entgelterhöhung von 2,8 Prozent.
- Die Laufzeit beträgt 24 Monate (bis 30. September 2023).
- Auszubildende erhalten 650 Euro Corona-Sonderzahlung.
- Zum 1. Dezember 2022 erhalten Auszubildende eine Erhöhung ihrer Entgelte um 50 Euro, Auszubildende im Gesundheitsbereich (TVA-L Pflege, TVA-L Gesundheit) erhalten 70 Euro mehr.
- Die bisherigen Übernahmeregelungen gelten fort.
Beispiele für Stellen in Entgeltgruppe E 3 TV-L (m/w/d):
- Friedhofsarbeiter im Bestattungsbereich
- Gartenarbeiter
- Handwerkerhelfer
- Justizhelfer
- Mitarbeiter Pforte Polizei
- Mitarbeiter in der Poststelle des Bezirksamtes
- Pforten- und Empfangsdienst
- Telefonist
hier: Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst:
Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst mit Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung bzw. eine fachliche Anlernung erforderlich ist, die über eine Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 2 hinausgeht. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)
Protokollerklärung Nr. 3:
Buchhaltereidienst im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals bezieht sich nur auf Tätigkeiten von Beschäftigten, die mit kaufmännischer Buchführung beschäftigt sind.
Download: Entgeltordnung zum TV-L
Buchhaltereidienst im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals bezieht sich nur auf Tätigkeiten von Beschäftigten, die mit kaufmännischer Buchführung beschäftigt sind.
Weitere Informationen und Tipps:
- Qualifikation / Voraussetzungen: keine, An- und Ungelernte (vergleichbar einfacher Dienst)
- auch als Minijob
- Arbeitszeit /Woche: Die Wochenarbeitszeit ist abhängig vom Bundesland (zwischen rd. 39 und 40 h). Es gelten Sonderregelungen für Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit, Nachtarbeit, Bereitschaft, Rufbereitschaft, Mehrarbeit, Überstunden, u.w.m.
- Jahressonderzahlung (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld): Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Diese wird im November ausgezahlt.
Höhe: 95 % des durchschnittlichen monatlichen Entgelts der Monate Juli - September (§ 20 TV-L) - Rente, Zusatzversorgung: Neben der gesetzlichen Rente erhalten Rentner eine Zusatzversorgung (Betriebsrente) durch die VBL.
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