TVöD Eingruppierung von Apothekern
Apothekerinnen und Apotheker im öffentlichen Dienst werden nach den Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) eingruppiert. Maßgeblich sind die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung zum TVöD.
Die Eingruppierung erfolgt in der Regel in den Entgeltgruppen E14 oder E15. Entscheidend sind vor allem die ausgeübte Tätigkeit, die Verantwortung sowie mögliche Leitungsfunktionen.
TVöD Entgeltgruppen für Apotheker
Nach der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA) gelten für Apothekerinnen und Apotheker folgende Tätigkeitsmerkmale:
Entgeltgruppe 14Apothekerinnen und Apotheker mit entsprechender Tätigkeit.
Entgeltgruppe 15
Apothekerinnen und Apotheker als Leiterinnen oder Leiter von Apotheken, denen mindestens vier Apothekerinnen oder Apotheker durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
(in der Fassung der Änderungsvereinbarungen Nr. 14 bis 16 vom 1. Oktober 2024)
Gehalt von Apothekern im TVöD
Das Gehalt von Apothekern im öffentlichen Dienst richtet sich nach zwei Faktoren:
- der Entgeltgruppe
- der Erfahrungsstufe
Apothekerinnen und Apotheker beginnen häufig in der Entgeltgruppe E14.
Apotheker mit Leitungsfunktion, zum Beispiel als Leiter einer Krankenhausapotheke, werden häufig in E15 eingruppiert.
Die konkreten Tabellenwerte können Sie in der TVöD Entgelttabelle nachsehen.
Stufen und Gehaltsentwicklung
Jede Entgeltgruppe im TVöD enthält mehrere Erfahrungsstufen. Mit zunehmender Berufserfahrung erfolgt ein Stufenaufstieg gemäß den Regelungen des TVöD.
Bei der Einstellung können Arbeitgeber einschlägige Berufserfahrung berücksichtigen. Dadurch ist es möglich, direkt in eine höhere Stufe eingruppiert zu werden.
Typische Einsatzbereiche für Apotheker im öffentlichen Dienst
Apothekerinnen und Apotheker arbeiten im öffentlichen Dienst unter anderem in:
- Krankenhausapotheken
- Universitätskliniken
- öffentlichen Gesundheitsdiensten
- medizinischen Forschungseinrichtungen
- pharmazeutischen Laboren öffentlicher Einrichtungen
Beispiele für die Eingruppierung von Apothekern
- Apotheker in einer Krankenhausapotheke – meist Entgeltgruppe E14
- Apotheker in einer öffentlichen Einrichtung mit besonderer Verantwortung – E14
- Leiter einer Krankenhausapotheke mit Personalverantwortung – E15
Häufige Fragen zur Eingruppierung von Apothekern im TVöD
In welcher Entgeltgruppe werden Apotheker im TVöD bezahlt?
Apothekerinnen und Apotheker werden im öffentlichen Dienst in der Regel in den Entgeltgruppen E14 oder E15 eingruppiert.
Wie hoch ist das Gehalt eines Apothekers im TVöD?
Das Gehalt hängt von der Entgeltgruppe und der Erfahrungsstufe ab. Die aktuellen Tabellenwerte können in der TVöD Tabelle nachgeschlagen werden.
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