TVöD: Eingruppierung von Medizinisch-technischen Assistenten (MTA)

Nach der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA) gelten für Medizinisch-technische Assistenten folgende spezielle Tätigkeitsmerkmale:

Vorbemerkung
Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten im Sinne dieses Abschnitts sind Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten für Funktionsdiagnostik, Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und -assistenten, Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und -assistenten und Veterinärmedizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten.

Entgeltgruppe 7
Staatlich geprüfte Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten sowie Zytologisch-technische Assistentinnen und Assistenten mit jeweils entsprechender Tätigkeit.

Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die mindestens zu einem Viertel schwierige Aufgaben erfüllen.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die schwierige Aufgaben erfüllen.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

Entgeltgruppe 9b
  1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die als Hilfskräfte bei wissenschaftlichen Forschungsaufgaben mit einem besonders hohen Maß von Verantwortlichkeit tätig sind.(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
  2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, die mindestens zur Hälfte eine oder mehrere der folgenden Aufgaben erfüllen:- Wartung und Kalibrierung von hochwertigen und schwierig zu bedienenden Messgeräten (z.B. Autoanalyzern),- Virusisolierungen oder ähnlich schwierige mikrobiologische Verfahren, Gewebezüchtungen, schwierige Antikörperbestimmungen (z.B. Coombs-Test),- schwierige intraoperative Röntgenaufnahmen,- interoperatives Monitoring, Mitwirkung bei der prächirurgischen Epilepsiediagnostik und -OP, Mitwirkung bei der Implantation von Hirnelektroden, Mitwirkung bei der Komadiagnostik,- Vorbereitung und Mitwirkung bei der Protonentherapie.
Protokollerklärungen
  1. Schwierige Aufgaben sind z.B.
    • der Diagnostik vorausgehende technische Arbeiten bei selbstständiger Verfahrenswahl auf histologischem, mikrobiologischem, hämatologischem, serologischem, molekularbiologischem oder quantitativ klinisch-chemischem Gebiet;
    • die Durchführung von Untersuchungsverfahren zur röntgenologischen Funktionsdiagnostik;
    • messtechnische Aufgaben und Hilfeleistung bei der Verwendung von radioaktiven Stoffen;
    • schwierige medizinisch radiologische Verfahren;
    • Tätigkeiten in der radiologischen Untersuchung von Kindern bis zum sechsten Lebensjahr;
    • Bedienung eines Elektronenmikroskops sowie Vorbereitung der Präparate für Elektronenmikroskopie;
    • Durchführung schwieriger molekularbiologischer Untersuchungsverfahren (z.B. Hybridisierung oder Blot), schwierige Hormonbestimmungen, schwierige Fermentaktivitatsbestimmungen, schwierige gerinnungsphysiologische Untersuchungen);
    • Vorbereitung und Durchführung von röntgenologischen Gefäßuntersuchungen in der Schädel-, Brust- und Bauchhöhle, Mitwirkung bei Herzkatheterisierungen, Schichtaufnahmen in den drei Dimensionen mit Spezialgeräten (CT, MRT, SPECT, etc.), Arbeiten an Linearbeschleunigern, Durchführung von Szintigraphien unter Belastung (z.B. Myokardszintigraphie), szintigraphische Spezialuntersuchungen (z.B. Sentinelszintigraphie);
    • Durchführung von Untersuchungsverfahren, bei denen mehrere Untersuchungsmethoden kombiniert werden, z.B. SPECT-CT;
    • Vorbereitung und Mitwirkung von röntgenologisch gestützten Gewebeentnahmen;
    • Tätigkeiten in der Telemedizin oder Teleradiologie;
    • Mitwirkung bei der Hirntodbestimmung oder
    • invasive Eingriffe mit z.B. kryostatischen Maßnahmen im EPU-Labor.
  2. Beschäftigte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit als Hilfskräfte bei wissenschaftlichen Forschungsaufgaben mit einem besonders hohen Maß von Verantwortlichkeit tätig sind, sind auch dann als solche eingruppiert, wenn sie im Rahmen dieser Tätigkeit Aufgaben erfüllen, die in der Protokollerklärung Nr. 1 genannt sind.
(in der Fassung der Änderungsvereinbarungen Nr. 14 bis 16 vom 1. Oktober 2024)

Gesonderte Tätigkeitsmerkmale bestehen für Leitende Beschäftigte.

In der TVöD Entgelttabelle können Sie das Brutto-Gehalt zu jeder Entgeltgruppe ermitteln. Neben der Entgeltgruppe ist die Stufe für das Gehalt von Relevanz.






Hintergründe zu Medizinisch-technischen Assistenten:
Aufgaben: Medizinisch-technische Assistenten (MTAs) spielen eine entscheidende Rolle im Gesundheitswesen. Ihre Aufgaben sind vielfältig und umfassen:
  • Diagnostik: Durchführung von Untersuchungen wie Bluttests, EKGs oder Röntgenaufnahmen.
  • Therapie: Unterstützung bei Behandlungen, z.B. bei der Dialyse oder der Strahlentherapie.
  • Laborarbeit: Vorbereitung und Durchführung von Laboruntersuchungen.
  • Patientenbetreuung: Vorbereitung von Patienten auf Untersuchungen, Erklärung von Behandlungen und Begleitung während der Eingriffe.
  • Gerätebedienung: Umgang mit medizinischen Geräten und deren Wartung.
  • Dokumentation: Aufzeichnung von Untersuchungsergebnissen und Behandlungsverläufen.
Die genauen Aufgaben hängen vom jeweiligen Fachbereich ab:
  • MTA-F: Fokus auf Funktionsdiagnostik (z.B. EEG, EKG)
  • MTA-L: Schwerpunkt auf Laboruntersuchungen
  • MTA-T: Spezialisierung auf radiologische Technik
Karrieremöglichkeiten:
Medizinisch-technische Assistenten (MTAs) haben vielfältige Karrieremöglichkeiten in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens. Hier sind einige Beispiele:
  • Krankenhäuser: In Kliniken arbeiten MTAs in Laboren, der Radiologie, der Funktionsdiagnostik und anderen Bereichen. Sie führen Untersuchungen durch, bereiten Proben vor und werten Ergebnisse aus.
  • Ärztepraxen: Auch in Arztpraxen sind MTAs gefragt, insbesondere in Laboren oder bei der Durchführung spezieller Untersuchungen.
  • Diagnostikzentren: In diesen Einrichtungen sind MTAs oft für die Durchführung komplexer diagnostischer Verfahren zuständig.
  • Forschungseinrichtungen: MTAs können in der medizinischen Forschung tätig sein und an neuen Untersuchungsmethoden mitarbeiten.
  • Pharmaindustrie: In der Pharmaindustrie sind MTAs bei der Entwicklung und Prüfung neuer Medikamente beteiligt.
  • Gesundheitsämter: MTAs können in Gesundheitsämtern bei der Überwachung von Infektionskrankheiten und der Durchführung von Untersuchungen mitwirken.
Weiterbildungsmöglichkeiten: MTAs haben die Möglichkeit, sich weiterzubilden und zu spezialisieren. Einige Weiterbildungsmöglichkeiten sind:
  • Fachweiterbildung: MTAs können sich in verschiedenen Fachbereichen weiterbilden, z.B. in der Molekularbiologie oder der Mikrobiologie.
  • Studium: MTAs können ein Studium aufnehmen, beispielsweise in Medizin, Biologie oder Gesundheitswissenschaften.
  • Führungsaufgaben: Erfahrene MTAs können Führungsaufgaben übernehmen und beispielsweise Laborleiter oder Qualitätsmanager werden.



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