Duales Studium in der öffentlichen Verwaltung

Das Studium der öffentlichen Verwaltung bietet einen direkten Einstieg in den öffentlichen Dienst. Egal ob bei Kommunen wie Städten, Kreisen und Gemeinden oder in Behörden von Bund und Ländern: Gut ausgebildete Verwaltungsfachleute werden kontinuierlich gesucht. Eine breite Übersicht zu allen Einstiegswegen und Ausbildungsberufen finden Sie in unserem Karriere-Navigator für Ausbildung und Studium. Erhalten Sie hier einen Einblick in Studiengänge, Voraussetzungen, Vergütung und langfristige Karriereperspektiven.

Duales Studium in der öffentlichen Verwaltung – Das Wichtigste auf einen Blick:
- Studiengänge: Bachelor of Laws (LL.B.), Public Administration, Verwaltungsinformatik und Public Management.
- Status & Bezüge: Meist Beamtenverhältnis auf Widerruf im gehobenen Dienst mit monatlichen Anwärterbezügen von ca. 1.500 Euro.
- Zukunftssichere Perspektive: Hervorragende Übernahmechancen nach erfolgreichem dreijährigem Studium.

Studienmöglichkeiten im öffentlichen Dienst

Ein Studium im Bereich der öffentlichen Verwaltung wird grundsätzlich in zwei unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen angeboten:

Duales Studium Public Administration & Public Management

Der klassische duale Studiengang verknüpft theoretische Studienphasen an einer Hochschule mit praktischen Abschnitten in der jeweiligen Behörde.

Für die Zulassung gelten spezifische Einstellungsvoraussetzungen:

Das mehrstufige Auswahlverfahren besteht in der Regel aus einem Onlinetest, Eignungstests zu Sprache, Logik, Mathematik und Konzentration sowie einem strukturierten Vorstellungsgespräch.

Das dreijährige Studium führt zu verschiedenen berufsqualifizierenden Bachelor-Abschlüssen:

Während der Ausbildung tragen Studierende den Status von Stadtinspektoranwärterinnen und -anwärtern im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Sie erhalten monatliche Anwärterbezüge von rund 1.500 Euro (bundeslandabhängig, siehe Besoldungstabellen). Das Studium gilt als Erstausbildung und ist BAföG-förderfähig.

Karriere und Perspektiven nach dem Studium

Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt der berufliche Einstieg im Regelfall in der Besoldungsgruppe A 9 mit einem Bruttogehalt von rund 3.300 Euro (Stand 2026). Die wichtigsten Rahmenbedingungen und Perspektiven:

Alternativen zum Verwaltungsstudium

Wer kein duales Studium absolvieren möchte, findet weitere Einstiegswege:

Häufige Fragen (FAQ) zum dualen Studium

Wie hoch sind die Anwärterbezüge während des dualen Studiums?

Da es sich beim klassischen dualen Verwaltungsstudium um ein Beamtenverhältnis auf Widerruf handelt, erhalten Studierende keine reguläre Ausbildungsvergütung, sondern sogenannte Anwärterbezüge.

Gibt es nach dem erfolgreichen Studium eine Übernahmegarantie?

Eine rechtliche Garantie gibt es zwar in der Regel nicht, aber aufgrund des hohen Fachkräftebedarfs in den Behörden und Kommunen stehen die Übernahmechancen aktuell ausgezeichnet. Wer das Studium und die Laufbahnprüfung erfolgreich abschließt, wird im Regelfall direkt als Beamtin oder Beamter auf Probe übernommen.

Welche Voraussetzungen gelten bezüglich der Staatsangehörigkeit?

Für die Ernennung in das Beamtenverhältnis müssen Bewerberinnen und Bewerber grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) bzw. von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz innehaben.

Kann man sich auch mit der Fachhochschulreife (FOS) bewerben?

Ja. Neben der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) wird für das duale Studium im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in den allermeisten Bundesländern auch die Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil) als Qualifikation anerkannt. Teilweise muss vorab noch ein hochschulinterner Eignungstest bestanden werden.

Besteht nach dem Studium eine Bindungsfrist oder Rückzahlungspflicht?

Viele Dienstherren verlangen im Rahmen der Ernennung eine Verpflichtungserklärung, wonach man nach erfolgreichem Abschluss für eine gewisse Mindestzeit (häufig drei bis fünf Jahre) im öffentlichen Dienst verbleiben muss. Wer vor Ablauf dieser Frist freiwillig aus dem Dienst ausscheidet, muss unter Umständen einen Teil der während des Studiums gezahlten Anwärterbezüge anteilig zurückzahlen.

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