Duales Studium in der öffentlichen Verwaltung
Das Studium der öffentlichen Verwaltung bietet einen direkten Einstieg in den öffentlichen Dienst. Egal ob bei Kommunen wie Städten, Kreisen und Gemeinden oder in Behörden von Bund und Ländern: Gut ausgebildete Verwaltungsfachleute werden kontinuierlich gesucht. Eine breite Übersicht zu allen Einstiegswegen und Ausbildungsberufen finden Sie in unserem Karriere-Navigator für Ausbildung und Studium. Erhalten Sie hier einen Einblick in Studiengänge, Voraussetzungen, Vergütung und langfristige Karriereperspektiven.
- Studiengänge: Bachelor of Laws (LL.B.), Public Administration, Verwaltungsinformatik und Public Management.
- Status & Bezüge: Meist Beamtenverhältnis auf Widerruf im gehobenen Dienst mit monatlichen Anwärterbezügen von ca. 1.500 Euro.
- Zukunftssichere Perspektive: Hervorragende Übernahmechancen nach erfolgreichem dreijährigem Studium.
Studienmöglichkeiten im öffentlichen Dienst
Ein Studium im Bereich der öffentlichen Verwaltung wird grundsätzlich in zwei unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen angeboten:
- Beamtenlaufbahn: Der klassische und am häufigsten gewählte Weg führt in den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst.
- Duales Studium im Angestelltenverhältnis: Wird besonders von Großstädten oder speziellen Behörden angeboten und umfasst teilweise auch technische Fachrichtungen wie das Bauingenieurwesen (Grundlage oft der TVSöD).
Duales Studium Public Administration & Public Management
Der klassische duale Studiengang verknüpft theoretische Studienphasen an einer Hochschule mit praktischen Abschnitten in der jeweiligen Behörde.
Für die Zulassung gelten spezifische Einstellungsvoraussetzungen:
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder ein gleichwertiger Schulabschluss
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates
- Polizeiliches Führungszeugnis ohne eintragungspflichtige Vorstrafen
- Gesundheitliche Eignung für das Beamtenverhältnis (Kriterien der Ernennung)
- Einhaltung von Altersgrenzen (je nach Bundesland, z.B. in NRW maximal 35 Jahre zum Einstellungstermin)
- Auch für Soldatinnen und Soldaten mit einem Eingliederungsschein geeignet
Das mehrstufige Auswahlverfahren besteht in der Regel aus einem Onlinetest, Eignungstests zu Sprache, Logik, Mathematik und Konzentration sowie einem strukturierten Vorstellungsgespräch.
Das dreijährige Studium führt zu verschiedenen berufsqualifizierenden Bachelor-Abschlüssen:
- Bachelor of Laws (LL.B.): Schwerpunkt auf Verwaltung und umfassendes Verwaltungsrecht
- Bachelor of Arts Public Administration: Verknüpfung von öffentlichem Recht und politischen Strukturen
- Bachelor of Arts Verwaltungsinformatik: Fokus auf Digitalisierung und IT-Systeme in Behörden
- Bachelor of Arts Public Management: Vermittlung von Betriebswirtschaft und Finanzmanagement
Während der Ausbildung tragen Studierende den Status von Stadtinspektoranwärterinnen und -anwärtern im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Sie erhalten monatliche Anwärterbezüge von rund 1.500 Euro (bundeslandabhängig, siehe Besoldungstabellen). Das Studium gilt als Erstausbildung und ist BAföG-förderfähig.
Karriere und Perspektiven nach dem Studium
Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt der berufliche Einstieg im Regelfall in der Besoldungsgruppe A 9 mit einem Bruttogehalt von rund 3.300 Euro (Stand 2026). Die wichtigsten Rahmenbedingungen und Perspektiven:
- Arbeitszeit: Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit zwischen 40 und 42 Stunden je nach Bundesland
- Tätigkeitsfelder: Vielfältige Einsatzbereiche wie Ausländeramt, Bauamt, Jobcenter, Kämmerei oder Personalamt
- Aufstiegsmöglichkeiten: Beförderungen bis zur Besoldungsgruppe A 13 und höher sind möglich, hängen jedoch stark von der Haushaltslage ab
- Weiterbildung: Regelmäßige Fachseminare zu Sozialrecht, Verwaltungsrecht und Personalmanagement
- Masterstudiengänge: Berufsbegleitende Masterangebote (z.B. Public Administration oder Public Management) qualifizieren für den höheren Dienst
- Karriere-Fazit: Solide Beamtenlaufbahn mit hoher Krisensicherheit, guten Übernahmechancen und Optionen für kommunalpolitische Ämter (z.B. Bürgermeister)
Alternativen zum Verwaltungsstudium
Wer kein duales Studium absolvieren möchte, findet weitere Einstiegswege:
- Klassische Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung (mittlerer Dienst)
- Ein universitäres Fachstudium (z.B. Rechtswissenschaften, BWL, Sozialwissenschaften) mit anschließender Bewerbung im öffentlichen Dienst
Häufige Fragen (FAQ) zum dualen Studium
Wie hoch sind die Anwärterbezüge während des dualen Studiums?
Da es sich beim klassischen dualen Verwaltungsstudium um ein Beamtenverhältnis auf Widerruf handelt, erhalten Studierende keine reguläre Ausbildungsvergütung, sondern sogenannte Anwärterbezüge.
Gibt es nach dem erfolgreichen Studium eine Übernahmegarantie?
Eine rechtliche Garantie gibt es zwar in der Regel nicht, aber aufgrund des hohen Fachkräftebedarfs in den Behörden und Kommunen stehen die Übernahmechancen aktuell ausgezeichnet. Wer das Studium und die Laufbahnprüfung erfolgreich abschließt, wird im Regelfall direkt als Beamtin oder Beamter auf Probe übernommen.
Welche Voraussetzungen gelten bezüglich der Staatsangehörigkeit?
Für die Ernennung in das Beamtenverhältnis müssen Bewerberinnen und Bewerber grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) bzw. von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz innehaben.
Kann man sich auch mit der Fachhochschulreife (FOS) bewerben?
Ja. Neben der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) wird für das duale Studium im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in den allermeisten Bundesländern auch die Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil) als Qualifikation anerkannt. Teilweise muss vorab noch ein hochschulinterner Eignungstest bestanden werden.
Besteht nach dem Studium eine Bindungsfrist oder Rückzahlungspflicht?
Viele Dienstherren verlangen im Rahmen der Ernennung eine Verpflichtungserklärung, wonach man nach erfolgreichem Abschluss für eine gewisse Mindestzeit (häufig drei bis fünf Jahre) im öffentlichen Dienst verbleiben muss. Wer vor Ablauf dieser Frist freiwillig aus dem Dienst ausscheidet, muss unter Umständen einen Teil der während des Studiums gezahlten Anwärterbezüge anteilig zurückzahlen.
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