28.01.2016, 14:54
Hallo,
meine Freundin ist bald mit dem Studium an der FHÖV fertig, Studiengang Schwerpunkt Recht.
Da sie nicht gerade glücklich ist, überlegt sie nach dem Studium, und trotz evt. hoher Rückzahlungen, einen Masterstudiengang in Jura abzulegen.
Wir hatten uns an der Fernuni Hagen informiert, hier wurde uns gesagt, dass der Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studienprogramms (mind. 180 ECTS) mit dem Titel Bachelor of Laws (L.L.B) oder mit einem gleichwertigen Grad an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes Voraussetzung ist. Der Anteil der vergleichbaren rechtswissenschaftlichen Lehrinhalte muss mindestens 120 ECTS (entspricht ca. 100 Semesterwochenstunden) umfassen
Weiss jemand, ob der BA an der FHÖV zu einem Master in Jura befähigt?
Vielen Dank,
Dave
meine Freundin ist bald mit dem Studium an der FHÖV fertig, Studiengang Schwerpunkt Recht.
Da sie nicht gerade glücklich ist, überlegt sie nach dem Studium, und trotz evt. hoher Rückzahlungen, einen Masterstudiengang in Jura abzulegen.
Wir hatten uns an der Fernuni Hagen informiert, hier wurde uns gesagt, dass der Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studienprogramms (mind. 180 ECTS) mit dem Titel Bachelor of Laws (L.L.B) oder mit einem gleichwertigen Grad an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes Voraussetzung ist. Der Anteil der vergleichbaren rechtswissenschaftlichen Lehrinhalte muss mindestens 120 ECTS (entspricht ca. 100 Semesterwochenstunden) umfassen
Weiss jemand, ob der BA an der FHÖV zu einem Master in Jura befähigt?
Vielen Dank,
Dave