Arbeitszeitgesetz im öffentlichen Dienst – deine Rechte
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schützt Beschäftigte vor Überlastung. Damit wird die Gesundheit geschützt, es werden Fehler und Unfälle vermieden und die Freizeit bleibt erhalten. Das Gesetz gilt auch für Angestellte im öffentlichen Dienst – egal ob du zum Beispiel im Bauhof, in einer Kita, in der Pflege oder in der Verwaltung arbeitest. Auf dieser Seite findest du die wichtigsten Regeln und konkrete Beispiele aus dem Arbeitsalltag im öffentlichen Dienst.
Die wichtigsten Regeln im Überblick
- Maximale Arbeitszeit: Grundsätzlich 8 Stunden pro Tag, ausnahmsweise bis 10 Stunden, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Ausgleich erfolgt (§ 3 ArbZG).
- Ruhezeiten: Nach Feierabend mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhe (§ 5 ArbZG).
- Pausen: Ab 6 Stunden mindestens 30 Minuten, ab 9 Stunden mindestens 45 Minuten (§ 4 ArbZG).
- Sonn- und Feiertagsarbeit: Grundsätzlich verboten, Ausnahmen für bestimmte Bereiche möglich (§§ 9–11 ArbZG).
- Dokumentation: Arbeitgeber muss Überstunden und Arbeitszeiten dokumentieren (§ 16 ArbZG).
Beispiele aus dem Arbeitsalltag
Kita
Erzieherinnen und Erzieher sind oft schon früh da, wenn die Kinder gebracht werden, und bleiben bis zum späten Nachmittag. Überlange Tage ohne Pause sind nicht erlaubt. Bei Ausflügen oder Personalausfällen muss die Leitung trotzdem für Pausen und gesetzliche Ruhezeiten sorgen. Überstunden sind nach TVöD oder TV-L auszugleichen – entweder durch Freizeit oder Bezahlung.
Bauhof
Im Winterdienst beginnt der Tag manchmal um 4 Uhr morgens. Laut Arbeitszeitgesetz müssen danach 11 Stunden Ruhezeit gewährt werden. Das heißt: Wer bis 10 Uhr arbeitet, darf nicht am selben Tag abends wieder eingesetzt werden. Auch bei längeren Einsätzen (z. B. bei Unwettern) müssen Pausen eingehalten werden.
Pflege
Pflegekräfte arbeiten häufig im Schichtdienst. Maximal 10 Stunden pro Schicht sind erlaubt – mit Ausgleich über 6 Monate. Nachtarbeit ist zulässig, aber es gelten zusätzliche Schutzrechte, z. B. Anspruch auf arbeitsmedizinische Untersuchungen. Wichtig: 11 Stunden Ruhezeit müssen auch zwischen zwei Nachtdiensten eingehalten werden.
Verwaltung
In der Verwaltung kommt es oft zu Überstunden wegen hoher Fallzahlen oder langer Termine (z.B. Rats- und Ausschusssitzungen). Auch hier gilt: Überstunden dürfen nicht die Regel sein und müssen dokumentiert werden. Mitarbeiter der Verwaltung dürfen nicht länger als 10 Stunden eingesetzt werden und haben Anspruch auf gesetzliche Ruhezeiten.
Deine Rechte im Detail
- Überstunden: Nur, wenn sie ausdrücklich angeordnet sind. Anspruch auf Ausgleich nach TVöD (§ 8 TVöD) oder anderen Tarifverträgen.
- Pausen: Müssen gewährt werden – auch wenn viel los ist. „Durcharbeiten“ ist rechtlich unzulässig.
- Ruhezeit: Mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen, nur in wenigen Branchen verkürzbar.
- Mitbestimmung: Personalrat muss bei Dienstplänen und Arbeitszeitregelungen beteiligt werden.
- Arbeitszeitgesetz Rechner: Mit unserem Arbeitszeitgesetz Rechner kannst du überprüfen, ob die Vorgaben von Deinem Arbeitgeber eingehalten werden.
Was tun, wenn Regeln verletzt werden?
- Sprich zuerst deine direkte Führungskraft an.
- Dokumentiere Verstöße (z. B. fehlende Pausen, zu kurze Ruhezeiten).
- Ziehe den Personalrat hinzu – er hat ein Mitbestimmungsrecht bei Arbeitszeitfragen.
- Im Ernstfall: Wende dich an die zuständige Aufsichtsbehörde oder Unfallkasse.
Fazit
Das Arbeitszeitgesetz gilt für Angestellte im öffentlichen Dienst genauso wie in der Privatwirtschaft. Egal ob zum Beispiel Bauhof, Kita, Pflege oder Verwaltung – du hast klare Rechte auf Pausen, Ruhezeiten und Ausgleich bei Überstunden. Wenn die Belastung zu hoch wird, musst du das nicht hinnehmen. Sprich es an, zieh den Personalrat hinzu und berufe dich auf das Gesetz. Mit unserem
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