Arbeitszeitrechner nach Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Mit diesem kostenlosen Rechner können Sie prüfen, ob Ihre tägliche Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten den Vorgaben des ArbZG entsprechen.

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Arbeitszeitrechner nach Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Prüfen Sie mit unserem kostenlosen Arbeitszeitrechner, ob Ihre tägliche Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten den gesetzlichen Vorschriften des deutschen Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) entsprechen.

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Was bedeuten die Ergebnisse?

Der Rechner zeigt Ihnen, ob Ihre Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Bei Abweichungen sollten Sie Ihre Arbeitszeiten dokumentieren und ggf. mit Ihrem Arbeitgeber oder dem Personalrat klären.

Was ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist ein wichtiges deutsches Gesetz, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor überlangen Arbeitszeiten schützt. Es regelt die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, die Dauer von Pausen und die Mindestlänge der Ruhezeiten. Ziel ist es, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu fördern. Siehe auch: Arbeitszeitgesetz im öffentlichen Dienst mit Beispielen.

Arbeitszeit im öffentlichen Dienst

Im öffentlichen Dienst gelten neben dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) auch tarifvertragliche Regelungen, insbesondere der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und der Tarifvertrag der Länder (TV-L). Diese Tarifverträge konkretisieren die gesetzlichen Vorgaben, z. B. durch:

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind daher sowohl das ArbZG als auch der jeweils einschlägige Tarifvertrag maßgeblich. Prüfen Sie bei Unklarheiten immer die für Sie geltende Tarifgruppe und die dort aufgeführten Arbeitszeitbestimmungen.

Welche Arbeitszeiten sind erlaubt?

Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die tägliche Arbeitszeit grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden ist möglich, wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen im Durchschnitt wieder 8 Stunden pro Werktag erreicht werden. Zusätzlich ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen vorgeschrieben.

Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden müssen Sie mindestens 30 Minuten Pause einlegen, ab 9 Stunden sind es 45 Minuten. Diese Pausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Wichtig ist, dass die Pausen im Voraus festgelegt werden und Ihnen tatsächlich zur Erholung zur Verfügung stehen.

Im öffentlichen Dienst können Tarifverträge wie der TVöD oder der TV-L ergänzende oder abweichende Regelungen enthalten, etwa bei Schichtdienst, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft.

Hinweis

Beachten Sie, dass der Arbeitszeitrechner nur eine Orientierung bietet. In manchen Branchen (z. B. Gesundheitswesen) oder bei bestimmten Arbeitsmodellen können abweichende Tarifverträge oder Ausnahmeregelungen gelten. Im Zweifelsfall sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag prüfen oder eine Expertin bzw. einen Experten für Arbeitsrecht konsultieren. Hierzu können Sie auch Fragen in unseren Foren stellen.

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