Arbeitszeitrechner nach Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Mit unserem kostenlosen Rechner prüfen Sie schnell und unkompliziert, ob Ihre tägliche Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten den gesetzlichen Vorschriften des deutschen Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) entsprechen.
Das Wichtigste zum Arbeitszeitgesetz auf einen Blick:
• Höchstarbeitszeit: Grundsätzlich maximal 8 Stunden pro Werktag. Eine Verlängerung auf 10 Stunden ist zulässig, wenn der Werktagsdurchschnitt in 6 Monaten 8 Stunden nicht überschreitet (§ 3 ArbZG).
• Pausenstaffelung: Bei mehr als 6 bis 9 Stunden Arbeit sind mindestens 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden Arbeit mindestens 45 Minuten Pause vorgeschrieben (§ 4 ArbZG).
• Ruhezeit: Nach Feierabend ist eine ununterbrochene Freizeit von mindestens 11 Stunden vor dem nächsten Dienstantritt Pflicht (§ 5 ArbZG).
• Öffentlicher Dienst: Ergänzend zum ArbZG gelten spezifische Tarifregeln nach TVöD und TV-L.
Arbeitszeiterfassung & ArbZG-Prüfung
Berechnungsergebnis:
Alle Angaben ohne Gewähr. Fehler melden Sie bitte an: info@kommunalforum.de
Was bedeuten die Ergebnisse des Rechners?
Der Rechner prüft Ihre Eingaben automatisiert auf Einhaltung der gesetzlichen Schwellenwerte. Zeigt das Ergebnis eine Überschreitung der Arbeitszeit oder eine unzureichende Pausendauer an, sollten Sie Ihre Dienstzeiten genauer dokumentieren und das Thema mit Ihrer Führungskraft oder Ihrem Personalrat besprechen.
Grundlagen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG)
Das Arbeitszeitgesetz dient primär dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Es setzt Höchstgrenzen für die tägliche Arbeitsdauer, schreibt Erholungsphasen vor und begrenzt die Nacht- und Schichtarbeit. Ausführliche Informationen und Praxisbeispiele finden Sie auf unserer Spezialseite Arbeitszeitgesetz im öffentlichen Dienst.
Besonderheiten im öffentlichen Dienst (TVöD & TV-L)
Im öffentlichen Dienst gelten neben dem ArbZG tarifvertragliche Regelungen wie der TVöD (Bund/Kommunen) oder der TV-L (Länder). Diese konkretisieren und ergänzen die gesetzlichen Regeln:
- Festgelegte Wochenarbeitszeiten (je nach Bereich und Bundesland meist zwischen 38,5 und 40,1 Stunden).
- Regelungen zu Schicht- und Wechselschichtarbeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft.
- Tarifliche Überstundenzuschläge und Ausgleichszeiträume.
- Spezifische Sonderbestimmungen für Kliniken, Kitas, Bauhöfe oder Verwaltungen.
Für Tarifbeschäftigte sind daher immer das ArbZG und der jeweilige Manteltarifvertrag gemeinsam maßgebend.
Welche Arbeitszeiten und Pausen sind gesetzlich zulässig?
Nach § 3 ArbZG darf die tägliche Arbeitszeit an Werktagen (Montag bis Samstag) grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden ist nur zulässig, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten werden.
Gemäß § 4 ArbZG muss die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen unterbrochen werden:
- Mindestens 30 Minuten Pause bei einer Gesamtarbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden.
- Mindestens 45 Minuten Pause bei einer Gesamtarbeitszeit von mehr als 9 Stunden.
- Pausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Beschäftigte eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einhalten (§ 5 ArbZG).
Häufige Fragen (FAQ) zum Arbeitszeitrechner
Gilt die Wegzeit zur Arbeit als Arbeitszeit?
Nein. Der normale Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zählt rechtlich nicht als Arbeitszeit. Abweichungen gelten bei Dienstreisen oder Außendiensttätigkeiten.
Darf ich auf die Pause verzichten, um früher Feierabend zu machen?
Nein. Die Ruhepause ist eine gesetzliche Arbeitsschutzmaßnahme. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung der Pausen durchzusetzen; ein Durcharbeiten ist rechtlich unzulässig.
Welche Ausnahmen gelten für Beamte?
Für Beamtinnen und Beamte gilt das ArbZG nicht unmittelbar. Allerdings enthalten die Arbeitszeitverordnungen (AZVO) des Bundes und der Länder weitgehend identische Vorgaben zu Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten.
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