TVöD-F: Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst an Flughäfen

Der TVöD-F ist der Besondere Teil für Flughäfen im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD VKA BT-F). Er regelt die Rechte und Pflichten der Angestellten und der Arbeitgeber.

Der Verdienst an Flughäfen ergibt sich aus der Kombination von Entgeltgruppe und Stufe in der Standard-Gehaltstabelle des TVöD:

Monatliches Bruttoentgelt in Euro v. 1.4.2022 - 29.2.2024 für Beschäftigte der VKA (Kommunen)
Entgelt-Gruppe Stufen Voraussetzung (in der Regel)
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
E 15 5.017 5.358 5.739 6.258 6.793 7.144 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
E 14 4.543 4.852 5.255 5.703 6.202 6.560
E 13 4.187 4.526 4.911 5.330 5.822 6.090
E 12 3.753 4.143 4.598 5.103 5.696 5.977 Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt (AL 2)
E 11 3.622 3.980 4.317 4.682 5.182 5.464
E 10 3.492 3.773 4.092 4.438 4.824 4.950
E 9c 3.390 3.641 3.913 4.207 4.522 4.748
E 9b 3.181 3.416 3.563 3.999 4.257 4.557
E 9a 3.069 3.271 3.468 3.906 4.005 4.258 mindestens dreijährige Berufsausbildung
E 8 2.910 3.105 3.240 3.374 3.518 3.588
E 7 2.734 2.958 3.091 3.226 3.353 3.421
E 6 2.683 2.868 2.997 3.125 3.251 3.315
E 5 2.576 2.755 2.876 3.004 3.123 3.184
E 4 2.457 2.637 2.789 2.884 2.978 3.034 An- und Ungelernte
E 3 2.419 2.613 2.661 2.769 2.850 2.925
E 2 2.242 2.439 2.487 2.555 2.704 2.862
E 1 2.016 2.049 2.091 2.129 2.229

Des weiteren erfolgen Sonderzahlungen nach dem Tarifvertrag Inflationsausgleich: Juni 2023 (1.240 €), Juli 2023 - bis Februar 2024 (220 €).

Hinzu kommen das Leistungsentgelt, die Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld") sowie gegebenenfalls Zulagen und Zuschläge (z.B. Zeitzuschläge für Nachtdienste / Wochenenddienste / Arbeit an Feiertagen, Erschwernisse).

Die Regelungen des TVöD-F gelten unmittelbar nur für Beschäftigte der Verkehrsflughäfen, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist.

Beispielhafte Arbeitgeber, die den TVöD-F anwenden:
Des weiteren gibt es Flughäfen, bei denen die Gehälter und Arbeitsbedingungen z.B. in einem Haustarifvertrag an den TVöD-F gekoppelt oder angelehnt sind (z.B. Flughäfen Leipzig / Halle und Dresden).

Inhaltsverzeichnis TVöD-F:

Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
§ 5 Qualifizierung

Abschnitt II Arbeitszeit
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 7 Sonderformen der Arbeit
§ 7.1 Rampendienst
§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
§ 9 Bereitschaftszeiten
§ 10 Arbeitszeitkonto
§ 11 Teilzeitbeschäftigung (Teilzeit: Anspruch, Antrag)

Abschnitt III Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
§ 12 Eingruppierung
§ 13 Eingruppierung in besonderen Fällen
§ 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
§ 15 Tabellenentgelt (monatliches Gehalt)
§ 15.1 Feuerwehr- und Sanitätspersonal
§ 16 Stufen der Entgelttabelle
§ 17 Allgemeine Regelungen zu den TVöD Stufen
§ 18 Leistungsentgelt
§ 18a Alternatives Entgeltanreiz-System
§ 19 Erschwerniszuschläge
§ 20 Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
§ 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung
§ 22 Entgelt im Krankheitsfall (Lohnfortzahlung, Krankengeldzuschuss)
§ 23 Besondere Zahlungen (VL, Jubiläumsgeld, Sterbegeld, Reisekosten, usw.)
§ 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts
§ 25 Betriebliche Altersversorgung (Zusatzversorgung)

Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
§ 26 Erholungsurlaub
§ 27 Zusatzurlaub
§ 28 Sonderurlaub
§ 29 Arbeitsbefreiung

Abschnitt V Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 30 Befristete Arbeitsverträge
§ 31 Führung auf Probe
§ 32 Führung auf Zeit
§ 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung (Rente, Aufhebungsvertrag)
§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
§ 35 Zeugnis (Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis)

Abschnitt VI Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 36 Anwendung weiterer Tarifverträge
§ 37 Ausschlussfrist
§ 38 Begriffsbestimmungen
§ 38a Übergangsvorschriften
§ 39 In-Kraft-Treten, Laufzeit

Anhang zu § 6 Arbeitszeit von Cheffahrerinnen und Cheffahrern
Anhang zu § 9 Bereitschaftszeiten Hausmeisterinnen / Hausmeister
Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA)
Anlage A Tabellenentgelt
Anlage G Gesundheitsschutz der Beschäftigten von Flughafenfeuerwehren im Einsatzdienst

Zum Download: Tarifvertrag TVöD-F als pdf-Datei

Beispielhafte Stellen / Jobs an Flughäfen (m/w/d) Die Bodenverkehrsdienste (BVD) sind in der Regel privatisiert worden oder werden durch ausgegründete Töchter wahrgenommen. Daher gelten hier regelmäßig andere Tarife. Beispielsweise werden die Bodenverkehrsdienste der Flughafen Hamburg GmbH nach der "Tarifvertrag für die Bodenverkehrsdienste (TV BVD)" vergütet.

Eingruppierung

Bei der Eingruppierung gelten die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale, sofern die Entgeltordnung oder landesbezirkliche Tarifverträgen keine speziellen Regelungen enthalten.

Die Entgeltordnung zum TVöD VKA beinhaltet beispielsweise folgende spezielle Tätigkeitsmerkmale:
In landesbezirklichen Tarifverträgen werden insbesondere handwerkliche Tätigkeitsmerkmale ausgewiesen.

Beispiel: Handwerkliche Tätigkeitsmerkmale im Entgeltgruppenverzeichnis in Bayern
Entgeltgruppe 3
Laderin / Lader im Vorfelddienst oder Gepäckdienst der Flughäfen.

Entgeltgruppe 4
  1. Fahrerin / Fahrer mit Führerschein der Klasse B im Vorfelddienst der Flughäfen als Fahrerin / Fahrer von Kleinfahrzeugen.
  2. Laderin / Lader im Vorfelddienst oder Gepäckdienst der Flughäfen mit erfolgreich abgelegter Betriebsprüfung.
Entgeltgruppe 5
  1. Fahrerin / Fahrer mit Führerschein der Klasse D im Vorfelddienst der Flughäfen ohne Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr als Fahrerin / Fahrer von Bussen.
  2. Fachkraft Bodenverkehrsdienst im Luftverkehr mit erfolgreich abgelegter Prüfung (gleichgestellt: Prüfung nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss geprüfter Flugzeugabfertiger vom 15. August 1977 (BGBl. I S. 1565)).
Entgeltgruppe 6
Fahrerin / Fahrer mit Führerschein der Klasse D im Vorfelddienst der Flughäfen und mit Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr als Fahrerin / Fahrer von Bussen.

Die Stufe / Erfahrungsstufe:

Es gibt 6 Stufen. Die konkrete Stufe des Angestellten ergibt sich grundsätzlich aus der Anzahl von Berufsjahren im Öffentlichen Dienst.

Bei der Einstellung wird einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Des weiteren kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.

Nach Ablauf einer bestimmten Zahl von Jahren erfolgt ein Stufenaufstieg. Der Stufenaufstieg kann bei Leistungen erheblich über dem Durchschnitt verkürzt werden. Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, ist auch eine Verlängerung der Stufenlaufzeit möglich.

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