TVöD-F: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst an Flughäfen

Der TVöD-F ist der Besondere Teil für Flughäfen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD VKA BT-F). Er regelt die Rechte und Pflichten der Angestellten und der Arbeitgeber.

Der Verdienst ergibt sich aus der Kombination von Entgeltgruppe und Stufe in der Standard-Gehaltstabelle des TVöD:

Monatliches Bruttoentgelt in Euro v. 1.3.2024 - 31.12.2024 für Beschäftigte der VKA (Kommunen)
Entgelt-Gruppe Stufen Voraussetzung (in der Regel)
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
E 15 5.504 5.864 6.265 6.813 7.377 7.748 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
E 14 5.004 5.330 5.755 6.228 6.754 7.132
E 13 4.629 4.986 5.393 5.834 6.354 6.635
E 12 4.170 4.581 5.062 5.595 6.220 6.517 Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt (AL 2)
E 11 4.032 4.410 4.766 5.151 5.678 5.975
E 10 3.895 4.192 4.528 4.893 5.300 5.434
E 9c 3.788 4.052 4.339 4.649 4.982 5.221
E 9b 3.567 3.815 3.970 4.430 4.702 5.018
E 9a 3.449 3.662 3.870 4.332 4.436 4.703 mindestens dreijährige Berufsausbildung
E 8 3.281 3.487 3.629 3.771 3.923 3.996
E 7 3.095 3.332 3.472 3.614 3.748 3.820
E 6 3.042 3.237 3.373 3.508 3.640 3.708
E 5 2.929 3.118 3.245 3.380 3.505 3.570
E 4 2.803 2.994 3.154 3.253 3.353 3.412 An- und Ungelernte
E 3 2.763 2.968 3.018 3.133 3.218 3.296
E 2 2.582 2.784 2.835 2.907 3.065 3.230
E 1 2.356 2.389 2.431 2.469 2.569

Zulagen und Zuschläge / Zeitzuschläge. Beispiele:

Die Regelungen des TVöD-F gelten unmittelbar nur für Beschäftigte der Verkehrsflughäfen, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist.

Beispielhafte Arbeitgeber, die den TVöD-F anwenden:
Des weiteren gibt es Flughäfen, bei denen die Gehälter und Arbeitsbedingungen z.B. in einem Haustarifvertrag an den TVöD-F gekoppelt oder angelehnt sind (z.B. Flughäfen Leipzig / Halle und Dresden).

Branchentarifvertrag Bodenverkehrsdienste
Für die Bodenverkehrsdienste (BVD) ist am 1.7.2024 ein einheitlicher Branchentarifvertrag in Kraft getreten. Darauf haben sich Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), der Arbeitgeberverband der Bodenabfertigungsdienstleister im Luftverkehr (ABL) und die Gewerkschaft ver.di geeinigt. Der Branchentarif umfasst einen Manteltarifvertrag (MTV BVD), einen Engelttarifvertrag (ETV BVD) und einen Tarifvertrag für die Überleitung der Beschäftigten (ÜTV BVD). Im ETV-BVD sind unter anderem Beispielskataloge zur Eingruppierung für die folgenden Tätigkeitsbereiche enthalten:
  • Vorfeld und Transport
  • Passage
  • Operations
  • Technische Dienste
  • Disposition und Training
  • Administrative Funktionen
Zum Download

Inhaltsverzeichnis TVöD-F:

Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
§ 5 Qualifizierung

Abschnitt II Arbeitszeit
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 7 Sonderformen der Arbeit
§ 7.1 Rampendienst
§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
§ 9 Bereitschaftszeiten
§ 10 Arbeitszeitkonto
§ 11 Teilzeitbeschäftigung (Teilzeit: Anspruch, Antrag)

Abschnitt III Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
§ 12 Eingruppierung
§ 13 Eingruppierung in besonderen Fällen
§ 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
§ 15 Tabellenentgelt (monatliches Gehalt)
§ 15.1 Feuerwehr- und Sanitätspersonal
§ 16 Stufen der Entgelttabelle
§ 17 Allgemeine Regelungen zu den TVöD Stufen
§ 18 Leistungsentgelt
§ 18a Alternatives Entgeltanreiz-System
§ 19 Erschwerniszuschläge
§ 20 Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
§ 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung
§ 22 Entgelt im Krankheitsfall (Lohnfortzahlung, Krankengeldzuschuss)
§ 23 Besondere Zahlungen: Vermögenswirksame Leistungen, Jubiläumsgeld, Sterbegeld, Reisekosten
§ 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts
§ 25 Betriebliche Altersversorgung (Zusatzversorgung)

Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
§ 26 Erholungsurlaub
§ 27 Zusatzurlaub
§ 28 Sonderurlaub
§ 29 Arbeitsbefreiung

Abschnitt V Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 30 Befristete Arbeitsverträge
§ 31 Führung auf Probe
§ 32 Führung auf Zeit
§ 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung (Rente, Aufhebungsvertrag)
§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
§ 35 Zeugnis (Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis)

Abschnitt VI Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 36 Anwendung weiterer Tarifverträge
§ 37 Ausschlussfrist
§ 38 Begriffsbestimmungen
§ 38a Übergangsvorschriften
§ 39 In-Kraft-Treten, Laufzeit

Anhang zu § 6 Arbeitszeit von Cheffahrerinnen und Cheffahrern
Anhang zu § 9 Bereitschaftszeiten Hausmeisterinnen / Hausmeister
Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA)
Anlage A Tabellenentgelt
Anlage G Gesundheitsschutz der Beschäftigten von Flughafenfeuerwehren im Einsatzdienst

Zum Download: Tarifvertrag TVöD-F als pdf-Datei

Beispielhafte Stellen / Jobs an Flughäfen (m/w/d)

Eingruppierung

Bei der Eingruppierung gelten die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale, sofern die Entgeltordnung zum TVöD VKA oder landesbezirkliche Tarifverträgen keine speziellen Regelungen enthalten.

Die Entgeltordnung zum TVöD VKA beinhaltet beispielsweise folgende speziellen Tätigkeitsmerkmale:
In landesbezirklichen Tarifverträgen werden insbesondere handwerkliche Tätigkeitsmerkmale ausgewiesen. Beispiele: In einigen Bundesländern haben noch Lohngruppenverzeichnisse bzw. Lohntarifverträge Gültigkeit (z.B. Niedersachsen, Ost).

Beispielhafte Entgeltgruppen (m/w/d) aus Stellenanzeigen:
E 1 TVöD: E 2 TVöD: E 3 TVöD: E 4 TVöD: E 5 TVöD: E 6 TVöD: E 7 TVöD: E 8 TVöD: E 9 a TVöD: E 9 b TVöD: E 9 c TVöD E 10 TVöD E 11 TVöD: E 12 TVöD: E 13 TVöD: E 14 TVöD: E 15 TVöD:

Die Stufe / Erfahrungsstufe:

Es gibt 6 Stufen. Die konkrete Stufe des Angestellten ergibt sich grundsätzlich aus der Anzahl von Berufsjahren im öffentlichen Dienst.
Bei der Einstellung wird einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Des weiteren kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.
Nach Ablauf einer bestimmten Zahl von Jahren erfolgt ein Stufenaufstieg. Der Stufenaufstieg kann bei Leistungen erheblich über dem Durchschnitt verkürzt werden. Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, ist auch eine Verlängerung der Stufenlaufzeit möglich.
Nach der Fachkräfte-Richtlinie der VKA vom 10.11.2023 können Stufen vorweggewährt werden.

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