TVöD Nebentätigkeiten

Der § 3 Absatz 3 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) regelt die Zulässigkeit von Nebentätigkeiten. Fassung aus dem TVöD-Verwaltung:

(3) Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen. Für Nebentätigkeiten bei demselben Arbeitgeber oder im übrigen öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) kann eine Ablieferungspflicht zur Auflage gemacht werden.

(Fassung: Änderungsvereinbarung Nr. 13 vom 18. April 2018)

Kommentierung:
Der Angestellte ist zur Ausübung einer oder mehrerer rechtzeitig vorher angezeigten Nebentätigkeit(en) berechtigt, sofern der Arbeitgeber diese nicht gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 TVöD untersagt. Dabei kann es sich um unselbständige Jobs (z.B. Minijobs) oder um selbständige Tätigkeiten handeln (z.B. Freiberufler). Der Arbeitnehmer muss keinen Antrag stellen, sondern er muss die Nebentätigkeit nur anzeigen. Er benötigt für die Ausübung der Nebentätigkeit keine Genehmigung. Oftmals halten Arbeitgeber für die Anzeige Muster-Formulare bzw. Vordrucke vor.
Der TVöD enthält keine Definition der Begriffe "rechtzeitig vorher"; viele Arbeitgeber geben diesen Zeitraum mit 3-4 Wochen an. Der Arbeitgeber muss eine Prognose treffen, ob durch den Nebenjob die arbeitsvertraglichen Pflichten oder berechtigte Arbeitgeber-Interessen beeinträchtigt werden können.

Als Ablehnungsgründe kommen beispielsweise in Betracht: Des weiteren kann eine mögliche Überbeanspruchung des Arbeitnehmers zu einer Untersagung der Nebentätigkeit führen. Die Höchstgrenzen der Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen durch den Nebenjob nicht überschritten werden. Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Das heißt 48 Wochenstunden sind die Höchstgrenze für die Summe der Tätigkeit beim Arbeitgeber und der Nebentätigkeit/en.

Tipps zur Einhaltung der Arbeitszeitgrenzen

1. Achte darauf, dass deine Arbeitszeit aus Haupttätigkeit und Nebentätigkeit zusammen im Regelfall nicht mehr als 8 Stunden pro Tag beträgt. Eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden täglich ist nur möglich, wenn innerhalb von 6 Monaten/24 Wochen ein Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden erfolgt.

2. Plane deine Einsätze so, dass du die gesetzlich vorgeschriebene Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen einhältst — diese Ruhezeit gilt auch, wenn du abends oder am Wochenende einer Nebentätigkeit nachgehst.

3. Behalte im Blick, dass du pro Jahr mindestens 15 Sonntage arbeitsfrei haben solltest; sonntägliche Tätigkeiten in der Nebentätigkeit werden dabei mitgezählt. Außerdem: Sorge dafür, dass die Nebentätigkeit deine Leistungsfähigkeit im Hauptjob nicht beeinträchtigt.

Kurzcheck für dich: Zähle die Stunden beider Tätigkeiten zusammen, prüfe die 11-stündige Ruhezeit und notiere sonntägliche Einsätze — melde die Nebentätigkeit rechtzeitig schriftlich.
In der Regel gibt der Fachvorgesetzte eine Stellungnahme zu einer eingereichten Nebentätigkeitsanzeige ab.

Sofern Gründe vorliegen, die eine Nebentätigkeit problematisch erscheinen lassen, muss der Arbeitgeber anstelle einer Untersagung zunächst prüfen, ob die Nebentätigkeit vom Arbeitgeber mit Auflagen versehen werden kann.

Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten (§ 8 Bundesurlaubsgesetz). Auch während einer Arbeitsunfähigkeit sind Nebentätigkeiten zu unterlassen, die den Heilungsprozess verzögern können.

Der TVöD sieht keine Grenze für den Verdienst im Nebenjob vor. Allerdings können sich Auswirkungen auf die Krankenversicherung, Steuern, etc. ergeben.

Sofern der Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit ausübt, ohne diese rechtzeitig angezeigt zu haben, kann dies arbeitsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben (z.B. Ermahnung, Abmahnung, Kündigung).

Treten Änderungen in der Nebentätigkeit gegenüber den vom Arbeitnehmer angezeigten Daten ein, müssen diese wieder rechtzeitig vorher angezeigt werden.

[Gegebenenfalls: Auf dem Dienstweg] An [Name der Dienststelle / des Arbeitgebers] [Adresse] [Ort, Datum] Betreff: Anzeige einer Nebentätigkeit Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit zeige ich gemäß TVöD fristgerecht die Aufnahme einer entgeltlichen Nebentätigkeit an. Art der Nebentätigkeit: [Beschreibung der Tätigkeit, z. B. „Aushilfstätigkeit im Einzelhandel“] Arbeitgeber / Auftraggeber: [Name und Anschrift] Geplanter zeitlicher Umfang: [Angabe, z. B. „8 Stunden pro Woche, überwiegend abends“] Geplanter Zeitraum: [Startdatum] bis [ggf. Enddatum] Voraussichtliche Vergütung: [Monatliches oder stundenbezogenes Entgelt] Ich versichere, dass die Nebentätigkeit meine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht beeinträchtigt, keine dienstlichen Ressourcen genutzt werden und keine Interessenkonflikte entstehen. Änderungen oder die Beendigung der Nebentätigkeit werde ich unverzüglich melden. Mit freundlichen Grüßen [Eigenhändige Unterschrift] [Name, Funktion, Dienststelle]


[Gegebenenfalls: Auf dem Dienstweg] An [Name der Dienststelle / des Arbeitgebers] [Adresse] [Ort, Datum] Betreff: Anzeige einer Nebentätigkeit Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit zeige ich gemäß TVöD die Aufnahme einer selbständigen bzw. freiberuflichen Nebentätigkeit an. Art der Tätigkeit: [Beschreibung, z. B. „freiberufliche Nachhilfe“, „Übersetzungsdienstleistungen“] Durchführung / Kundenkreis: [Kurzbeschreibung, z. B. „Privatpersonen / Kleingewerbekunden“] Voraussichtliches Einkommen: [Angabe Jahresprognose oder Durchschnittswerte] Zeitlicher Umfang: [Stunden pro Woche / pro Monat] Ich bestätige, dass für die Tätigkeit keine dienstlichen Unterlagen, Informationen oder Kontakte genutzt werden. Die Tätigkeit erfolgt vollständig außerhalb der regulären Arbeitszeit. Etwaige Änderungen oder Erweiterungen teile ich ebenfalls mit. Mit freundlichen Grüßen [Eigenhändige Unterschrift] [Name, Funktion, Dienststelle]


[Gegebenenfalls: Auf dem Dienstweg] An [Name der Dienststelle / des Arbeitgebers] [Adresse] [Ort, Datum] Betreff: Anzeige einer Nebentätigkeit Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit zeige ich die Aufnahme einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst beziehungsweise einer ehrenamtlichen Tätigkeit an. Art der Tätigkeit: [z. B. „Mitwirkung im Vereinsvorstand“, „Tätigkeit in einer kommunalen Einrichtung“] Organisation / Einrichtung: [Name und Adresse] Zeitlicher Umfang: [Regelmäßige Stunden oder Einsätze] Vergütung / Entschädigung: [Entgelt, Aufwandsentschädigung oder „unentgeltlich“] Ich versichere, dass keine Interessenkonflikte mit meinen dienstlichen Aufgaben bestehen, keine dienstlichen Ressourcen verwendet werden und etwaige ablieferungspflichtige Zahlungen (falls zutreffend) ordnungsgemäß gemeldet werden. Änderungen oder die Beendigung der Tätigkeit melde ich umgehend. Mit freundlichen Grüßen [Eigenhändige Unterschrift] [Name, Funktion, Dienststelle]


Beispielhafte Diskussionen aus unseren Foren:




 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst