TVöD Abordnung: Voraussetzungen, Dauer, Rechte & Entgelt

Eine Abordnung im TVöD kann Ihren Arbeitsort, Ihre Aufgaben und Ihren Alltag kurzfristig verändern. Doch welche Rechte haben Beschäftigte, wie lange darf eine Abordnung dauern und wann ist sie unzulässig? Hier finden Sie die wichtigsten Regelungen verständlich erklärt.

§ 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) regelt die Abordnung von Beschäftigten. Sie ermöglicht es Arbeitgebern im öffentlichen Dienst, Beschäftigte vorübergehend bei einer anderen Dienststelle oder sogar bei einem anderen Arbeitgeber einzusetzen, ohne das bestehende Arbeitsverhältnis zu beenden.

Rechtsgrundlage der Abordnung im TVöD (§ 4 TVöD)

Auszug aus § 4 TVöD-V:
(1) Beschäftigte können aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen versetzt oder abgeordnet werden. Sollen Beschäftigte an eine Dienststelle oder einen Betrieb außerhalb des bisherigen Arbeitsortes versetzt oder voraussichtlich länger als drei Monate abgeordnet werden, so sind sie vorher zu hören.
Protokollerklärung zu Absatz 1:
Abordnung ist die Zuweisung einer vorübergehenden Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

(Fassung: Änderungsvereinbarung Nr. 16–18 vom 1. Oktober 2024)

Was ist eine Abordnung im TVöD?

Eine Abordnung ist die vorübergehende Zuweisung einer anderen Tätigkeit oder eines anderen Dienstortes, ohne dass sich das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis ändert. Der bisherige Arbeitgeber bleibt Vertragspartner, das Entgelt und die Eingruppierung bleiben grundsätzlich unverändert.

Abordnung, Versetzung und Zuweisung – Unterschiede einfach erklärt

Voraussetzungen und Grenzen einer Abordnung im TVöD

Dauer der Abordnung im TVöD – Wie lange ist sie zulässig?

Der TVöD nennt keine feste Höchstdauer für eine Abordnung. In der Praxis gilt:

Entgelt, Zulagen und Kosten bei einer Abordnung im TVöD

Mitbestimmung des Personalrats bei einer Abordnung

Auch bei einer Abordnung ist der Personalrat zu beteiligen. Je nach Landespersonalvertretungsrecht kann die Maßnahme:

Ein Verstoß gegen die Beteiligungsrechte kann die Abordnung formell rechtswidrig machen.

Rechte der Beschäftigten bei einer Abordnung

Wann ist eine Abordnung unzulässig?

Im Streitfall sind Verhältnismäßigkeit und billiges Ermessen (§ 106 GewO analog) maßgeblich.

Rechtsschutz bei einer Abordnung im TVöD

Gegen eine Abordnung im TVöD können sich Beschäftigte rechtlich wehren, wenn diese unzulässig oder unzumutbar ist. Je nach Situation stehen verschiedene arbeitsrechtliche Möglichkeiten zur Verfügung.

Praxisbeispiele für Abordnungen im öffentlichen Dienst

Typische Fälle aus der Praxis zeigen, in welchen Situationen eine Abordnung im öffentlichen Dienst vorkommt und wie sie konkret umgesetzt wird.

Häufige Fragen (FAQ)

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