TVöD Entgelttabellen 2026-2027 – Tabellenentgelt nach Entgeltgruppe und Stufe

TVöD Tabellenentgelt 2026-2027

Das TVöD Tabellenentgelt ist das monatliche Grundgehalt der Beschäftigten im öffentlichen Dienst nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Höhe richtet sich nach zwei Faktoren:

Die konkrete Höhe des Gehalts ist in den TVöD Entgelttabellen festgelegt. Die rechtliche Grundlage bildet § 15 TVöD, der das Tabellenentgelt für Beschäftigte im öffentlichen Dienst regelt.

TVöD Tabellenentgelt – Das Wichtigste in Kürze

  • Das Tabellenentgelt ist das tarifliche Grundgehalt im TVöD.
  • Es richtet sich nach Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe.
  • Die Rechtsgrundlage ist § 15 TVöD.
  • Für den Sozial- und Erziehungsdienst gilt die S-Tabelle.
  • Für Pflegekräfte gilt die P-Tabelle.

Aktuelle TVöD Entgelttabellen 2026-2027

Die TVöD Entgelttabellen 2026-2027 enthalten die aktuellen Gehälter für Beschäftigte in Bund und Kommunen. Maßgeblich für das Gehalt sind die Entgeltgruppe und die Erfahrungsstufe.

Unterschieden wird zwischen:

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro v. 01.05.2026 - mindestens 31.03.2027 nach TVöD VKA (Kommunen)
Entgelt-Gruppe Stufen Voraussetzung (in der Regel)
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
E 15 5.828 6.209 6.634 7.214 7.811 8.204 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
E 14 5.298 5.643 6.094 6.594 7.152 7.552
E 13 4.901 5.279 5.710 6.177 6.727 7.026
E 12 4.416 4.851 5.360 5.924 6.586 6.900 Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt (AL 2)
E 11 4.270 4.670 5.046 5.454 6.013 6.327
E 10 4.125 4.438 4.795 5.181 5.612 5.753
E 9c 4.011 4.291 4.595 4.923 5.275 5.528
E 9b 3.780 4.039 4.204 4.691 4.979 5.313
E 9a 3.659 3.878 4.098 4.587 4.697 4.980 mindestens dreijährige Berufsausbildung
E 8 3.486 3.697 3.843 3.992 4.154 4.231
E 7 3.295 3.538 3.683 3.829 3.969 4.045
E 6 3.240 3.440 3.580 3.719 3.856 3.926
E 5 3.124 3.318 3.449 3.588 3.717 3.783
E 4 2.994 3.190 3.355 3.458 3.560 3.620 An- und Ungelernte
E 3 2.953 3.164 3.216 3.333 3.421 3.502
E 2 2.768 2.975 3.027 3.101 3.264 3.433
E 1 - 2.535 2.569 2.612 2.652 2.755
* Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe 1: 4 Jahre

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro v. 01.05.2026 - mindestens 31.03.2027 nach TVöD-SuE VKA (Kommunen)
Entgelt-Gruppe Stufen
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
S 18 4.721 4.841 5.437 5.883 6.554 6.963
S 17 4.352 4.655 5.139 5.437 6.032 6.382
S 16 4.263 4.558 4.885 5.288 5.734 6.003
S 15 4.113 4.394 4.692 5.034 5.586 5.824
S 14 4.073 4.351 4.682 5.019 5.391 5.652
S 13 3.978 4.249 4.617 4.915 5.288 5.474
S 12Z 3.968 4.237 4.591 4.904 5.291 5.558
S 12 3.968 4.237 4.591 4.904 5.291 5.455
S 11Z 3.915 4.181 4.368 4.845 5.217 5.531
S 11b 3.915 4.181 4.368 4.845 5.217 5.441
S 11a 3.846 4.106 4.291 4.766 5.139 5.362
S 10 3.603 3.937 4.108 4.620 5.037 5.380
S 9 3.649 3.887 4.167 4.580 4.971 5.273
S 8b 3.579 3.813 4.092 4.503 4.893 5.191
S 8a 3.509 3.738 3.977 4.207 4.432 4.669
S 7 3.427 3.650 3.871 4.099 4.270 4.528
S 4 3.291 3.504 3.698 3.830 3.956 4.156
S 3 3.120 3.320 3.506 3.677 3.756 3.849
S 2 2.908 3.031 3.122 3.220 3.331 3.442

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro v. 01.05.2026 - mindestens 31.03.2027 nach dem TVöD-Pflege VKA (Kommunen)
Entgelt-Gruppe Stufen
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neu (P 5+6) Neu (P 7-16) / nach 1 Jahr (P 5+6) nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
P 16 - 5.240 5.416 5.984 6.646 6.938
P 15 - 5.132 5.293 5.696 6.177 6.361
P 14 - 5.014 5.171 5.563 6.097 6.194
P 13 - 4.895 5.048 5.431 5.707 5.779
P 12 - 4.657 4.803 5.166 5.389 5.493
P 11 - 4.420 4.557 4.901 5.130 5.234
P 10 - 4.184 4.312 4.675 4.851 4.961
P 9 - 3.992 4.184 4.312 4.559 4.662
P 8 - 3.701 3.863 4.076 4.248 4.489
P 7 - 3.510 3.701 3.998 4.150 4.305
P 6 3.012 3.187 3.363 3.738 3.833 4.013
P 5 2.907 3.146 3.217 3.334 3.422 3.629
Die Beschäftigten in den Entgeltgruppen P 7 und P 8 erreichen die Stufe 3 grundsätzlich erst nach drei Jahren in Stufe 2.

Tariftext § 15 TVöD

§ 15 TVöD hat folgenden Wortlaut (Fassung TVöD VKA Verwaltung):

(1) Die/Der Beschäftigte erhält monatlich ein Tabellenentgelt. Die Höhe bestimmt sich nach der Entgeltgruppe, in die sie/er eingruppiert ist, und nach der für sie/ihn geltenden Stufe.
(2) Die Beschäftigten erhalten Entgelt nach der Anlage A. Abweichend von Satz 1 erhalten Beschäftigte, die nach dem Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) eingruppiert sind, Entgelt nach der Anlage C. Soweit im Allgemeinen Teil auf bestimmte Entgeltgruppen Bezug genommen wird, entspricht
die Entgeltgruppe S = der Entgeltgruppe E

Für den Sozial- und Erziehungsdienst gelten folgende Zuordnungen zwischen den Entgeltgruppen:

  • S 2 = E 2
  • S 3 = E 4
  • S 4 = E 5
  • S 5 = E 6
  • S 6 bis S 8b = E 8
  • S 9 bis S 11a = E 9a
  • S 11b bis S 13 = E 9b
  • S 14 = E 9c
  • S 15 und S 16 = E 10
  • S 17 = E 11
  • S 18 = E 12
(2.1) Beschäftigte, die nach Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) in einer der Entgeltgruppen S 2 bis S 11a eingruppiert sind, erhalten eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 130,00 Euro. Beschäftigte, die nach Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) in einer der Entgeltgruppen S 11b bis S 12 sowie S 14 oder S 15 bei Tätigkeiten der Fallgruppe 6 eingruppiert sind, erhalten eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 180,00 Euro.
(3) Im Rahmen von landesbezirklichen tarifvertraglichen Regelungen können für an- und ungelernte Tätigkeiten in von Outsourcing und/oder Privatisierung bedrohten Bereichen in den Entgeltgruppen 1 bis 4 Abweichungen von der Entgelttabelle bis zu einer dort vereinbarten Untergrenze vorgenommen werden. Die Untergrenze muss im Rahmen der Spannbreite des Entgelts der Entgeltgruppe 1 liegen. Die Umsetzung erfolgt durch Anwendungsvereinbarung.

(Fassung: Änderungsvereinbarung Nr. 16-18 vom 1. Oktober 2024)

FAQ – TVöD Tabellenentgelt

Was ist das Tabellenentgelt im TVöD?

Das Tabellenentgelt ist das monatliche Grundgehalt der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Die Höhe richtet sich nach der jeweiligen Entgeltgruppe sowie der Erfahrungsstufe. Beide Werte bestimmen zusammen das Gehalt.

Wie wird das Tabellenentgelt im TVöD berechnet?

Die Höhe des Tabellenentgelts ergibt sich aus der Kombination von Entgeltgruppe und Stufe. Die Entgeltgruppe richtet sich nach der Tätigkeit und Qualifikation, während die Stufe von der Berufserfahrung und der Dauer der Beschäftigung abhängt.

Wo finde ich die aktuellen TVöD Entgelttabellen?

Die aktuellen Gehaltstabellen finden Sie oben auf dieser Seite. Dazu gehören:

Was ist die SuE-Zulage?

Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (z.B. Erzieher, Sozialarbeiter) erhalten zusätzlich zum Tabellenentgelt eine monatliche Zulage. Diese beträgt derzeit 130 € für die Entgeltgruppen S2 bis S11a und 180 € für bestimmte höhere Entgeltgruppen. Mehr: SuE-Zulage

Wie oft werden die TVöD Entgelttabellen angepasst?

Die Entgelttabellen im TVöD werden regelmäßig im Rahmen von Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern angepasst. In der Regel erfolgen Tarifsteigerungen alle ein bis drei Jahre.

Gilt das Tabellenentgelt brutto oder netto?

Die Beträge in der TVöD Entgelttabelle sind Bruttogehälter. Vom Tabellenentgelt werden noch Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Das tatsächliche Nettogehalt hängt daher von Steuerklasse, Familienstand und weiteren Faktoren ab. Mehr: Brutto-Netto Entgelttabellen TVöD

Wie erfolgt die Eingruppierung im TVöD?

Die Eingruppierung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. Maßgeblich sind die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung des TVöD. Der Arbeitgeber ordnet die Stelle einer bestimmten Entgeltgruppe zu, die das Tabellenentgelt bestimmt. Mehr: TVöD Eingruppierung

Wann steigt man im TVöD in die nächste Stufe auf?

Der Aufstieg in die nächste Stufe erfolgt automatisch nach bestimmten Zeiten der Berufserfahrung. Die Stufenlaufzeiten betragen in der Regel 1 Jahr bis zur Stufe 2, danach 2 Jahre bis Stufe 3, 3 Jahre bis Stufe 4, 4 Jahre bis Stufe 5 und 5 Jahre bis Stufe 6. Mehr: TVöD Stufen

Ist Tabellenentgelt gleich Bruttogehalt?

Das Tabellenentgelt ist das tarifliche Grundgehalt. Hinzukommen können beispielsweise Zulagen, Zuschläge, Leistungsentgelt oder die Jahressonderzahlung.

Forum TVöD – Fragen zum Tabellenentgelt

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