S 11b TVöD SuE: Gehalt 2026-2027 und Eingruppierung

Die Entgeltgruppe S 11b TVöD SuE ist Teil des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

S 11b Gehalt TVöD SuE

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro v. 01.05.2026 - mindestens 31.03.2027 nach TVöD-SuE VKA (Kommunen)
Entgelt-Gruppe Stufen
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
S 18 4.721 4.841 5.437 5.883 6.554 6.963
S 17 4.352 4.655 5.139 5.437 6.032 6.382
S 16 4.263 4.558 4.885 5.288 5.734 6.003
S 15 4.113 4.394 4.692 5.034 5.586 5.824
S 14 4.073 4.351 4.682 5.019 5.391 5.652
S 13 3.978 4.249 4.617 4.915 5.288 5.474
S 12Z 3.968 4.237 4.591 4.904 5.291 5.558
S 12 3.968 4.237 4.591 4.904 5.291 5.455
S 11Z 3.915 4.181 4.368 4.845 5.217 5.531
S 11b 3.915 4.181 4.368 4.845 5.217 5.441
S 11a 3.846 4.106 4.291 4.766 5.139 5.362
S 10 3.603 3.937 4.108 4.620 5.037 5.380
S 9 3.649 3.887 4.167 4.580 4.971 5.273
S 8b 3.579 3.813 4.092 4.503 4.893 5.191
S 8a 3.509 3.738 3.977 4.207 4.432 4.669
S 7 3.427 3.650 3.871 4.099 4.270 4.528
S 4 3.291 3.504 3.698 3.830 3.956 4.156
S 3 3.120 3.320 3.506 3.677 3.756 3.849
S 2 2.908 3.031 3.122 3.220 3.331 3.442

Stufen: Der reguläre Stufenaufstieg erfolgt nach festgelegten Zeiten automatisch. Bei der Einstellung kann einschlägige Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden. Bei Leistungen erheblich über oder unter dem Durchschnitt kann der Stufenaufstieg verkürzt bzw. verlängert werden.

Eingruppierung Entgeltgruppe S 11b

In der Entgeltgruppe S 11b sind Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagoginnen / Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung eingruppiert, jeweils mit entsprechender Tätigkeit.

Ebenfalls erfasst sind sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 15)

Nr. 1:
Die Beschäftigten erhalten für die Dauer der Tätigkeit in einer besonderen Wohnform (insbesondere stationäre Einrichtungen, Wohngruppen für Menschen mit Behinderung im Sinne von § 2 SGB IX, Kinder- und Jugendwohnheime oder vergleichbare Einrichtungen), in der ambulant unterstützten Einzelbetreuung mit durchgängiger 24-Stunden-Präsenz sowie in der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII eine monatliche Zulage, sofern überwiegend Menschen mit durchgängigem Unterstützungs- oder Betreuungsbedarf betreut werden.

Nr. 15:
Eine abgeschlossene Hochschulbildung liegt vor, wenn von einer Hochschule im Sinne des § 1 HRG ein Diplomgrad mit dem Zusatz „Fachhochschule (FH)“, ein gleichwertiger Abschlussgrad oder ein Bachelorgrad verliehen wurde. Der Abschluss muss in einem akkreditierten Studiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erworben worden sein. Abschlüsse ausländischer Hochschulen gelten als gleichwertig, sofern sie staatlich anerkannt sind.

Der formale Abschluss allein begründet keine Eingruppierung in S 11b; maßgeblich ist die tatsächlich übertragene Tätigkeit.

Bin ich in S 11b oder einer anderen Entgeltgruppe?

  • Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter
  • Sozialpädagogin / Sozialpädagoge
  • Schulsozialarbeiterin / Schulsozialarbeiter
  • Jugendpflegerin / Jugendpfleger
  • Mitarbeiterin / Mitarbeiter in der mobilen Jugendarbeit
  • Integrationsbeauftragte / Integrationskoordinatoren
  • Fachberaterin / Fachberater Kindertagespflege
  • Pflegeberaterin / Pflegeberater
  • Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Vormundschaften
  • Sachbearbeitung Jugendarbeit / Jugendschutz

SuE-Zulage

Für Beschäftigte der Entgeltgruppe S 11b gilt folgende SuE-Zulage: 180,00 €

Weitere Informationen zur SuE-Zulage

Arbeitsbedingungen und weitere Leistungen im TVöD

Forum Sozial- und Erziehungsdienst

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