S 4 TVöD SuE

Die Entgeltgruppe S 4 TVöD SuE ist Teil des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und gilt für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen.

Eingruppierung Entgeltgruppe S 4

Die Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 4 erfolgt nach folgenden Fallgruppen der Entgeltordnung:

  1. Kinderpflegerinnen / Kinderpfleger, Sozialassistentinnen / Sozialassistenten sowie Heilerziehungspflegehelferinnen / Heilerziehungspflegehelfer mit staatlicher Anerkennung oder staatlicher Prüfung und entsprechender Tätigkeit, sofern schwierige fachliche Tätigkeiten ausgeübt werden. (vgl. Protokollerklärungen Nrn. 1, 2 und 3)
  2. Beschäftigte im handwerklichen Erziehungsdienst mit abgeschlossener Berufsausbildung. (vgl. Protokollerklärung Nr. 1)
  3. Beschäftigte in der Tätigkeit von Erzieherinnen / Erziehern, Heilerziehungspflegerinnen / Heilerziehungspflegern oder Heilerzieherinnen / Heilerziehern mit staatlicher Anerkennung. (vgl. Protokollerklärungen Nrn. 1 und 3)
Nr. 1: Beschäftigte erhalten für Tätigkeiten in besonderen Wohnformen (z. B. stationäre Einrichtungen, Wohngruppen für Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX), in der ambulant unterstützten Einzelbetreuung mit durchgängiger 24-Stunden-Präsenz sowie in der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII eine monatliche Zulage, sofern überwiegend Menschen mit durchgängigem Unterstützungs- oder Betreuungsbedarf betreut werden. Für in Entgeltgruppe S 4 bei Tätigkeiten der Fallgruppe 2 eingruppierte Beschäftigte beträgt die Zulage 65,00 Euro monatlich.

Nr. 2: Schwierige fachliche Tätigkeiten sind z. B.:
a) Tätigkeiten in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX sowie in psychiatrischen Kliniken,
b) alleinverantwortliche Betreuung von Gruppen (z. B. in Randzeiten),
c) Tätigkeiten in Integrationsgruppen mit einem Anteil von mindestens einem Drittel von Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX,
d) Tätigkeiten in Gruppen von Menschen mit Behinderung oder von Kindern und Jugendlichen mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten,
e) Tätigkeiten in geschlossenen (gesicherten) Gruppen.

Nr. 3: Als entsprechende Tätigkeit von Erzieherinnen / Erziehern, Kinderpflegerinnen / Kinderpflegern gilt auch die Tätigkeit in Schulkindergärten, Ganztagsangeboten für Schulkinder, Vorklassen oder Vermittlungsgruppen für nicht schulpflichtige Kinder sowie die Betreuung von über 18-jährigen Personen, z. B. in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (§ 2 SGB IX) oder für Obdachlose.

Die Entgeltgruppe S 4 setzt gegenüber S 3 das Ausüben schwieriger fachlicher Tätigkeiten voraus. Eine bloße Mitwirkung oder unterstützende Tätigkeit ohne diese tariflichen Merkmale reicht nicht aus.

Abgrenzung zu benachbarten Entgeltgruppen

S 4 Gehalt TVöD SuE

Das monatliche Bruttogehalt richtet sich nach der jeweiligen Erfahrungsstufe.

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro v. 01.04.2025 - 30.04.2026 nach TVöD-SuE VKA (Kommunen)
Entgelt-Gruppe Stufen
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
S 18 4.592 4.709 5.289 5.723 6.375 6.774
S 17 4.234 4.528 5.000 5.289 5.869 6.209
S 16Ü - - 4.919 5.434 5.753 -
S 16 4.147 4.434 4.752 5.144 5.578 5.839
S 15 4.001 4.274 4.564 4.897 5.433 5.665
S 14 3.962 4.232 4.554 4.882 5.245 5.498
S 13Ü 3.928 4.191 4.553 4.842 5.205 5.386
S 13 3.869 4.133 4.492 4.782 5.144 5.325
S 12Z 3.859 4.122 4.466 4.770 5.147 5.407
S 12 3.859 4.122 4.466 4.770 5.147 5.306
S 11Z 3.808 4.067 4.249 4.713 5.075 5.381
S 11b 3.808 4.067 4.249 4.713 5.075 5.292
S 11a 3.741 3.994 4.175 4.637 4.999 5.216
S 10 3.505 3.829 3.996 4.494 4.900 5.233
S 9 3.549 3.782 4.053 4.456 4.836 5.129
S 8b FGR 1,2 3.481 3.709 3.990 4.381 4.760 5.049
S 8b FGr 3 3.481 3.709 3.990 4.381 - -
S 8a 3.414 3.636 3.869 4.092 4.311 4.542
S 7 3.334 3.550 3.766 3.988 4.154 4.405
S 4 FGr 1,2 3.202 3.409 3.597 3.725 3.849 4.043
S 4 FGr 3 3.202 3.409 3.597 3.725 - -
S 3 3.035 3.230 3.411 3.577 3.653 3.744
S 2 2.829 2.948 3.037 3.132 3.240 3.348

Stufen: Der reguläre Stufenaufstieg erfolgt nach festgelegten Zeiten automatisch. Bei der Einstellung kann einschlägige Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden. Bei Leistungen erheblich über oder unter dem Durchschnitt kann der Stufenaufstieg verkürzt bzw. verlängert werden.

  • Sozialpädagogische Assistenz mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten
  • Kinderpflegerin / Kinderpfleger in Integrations- oder Fördergruppen
  • Sozialassistentin / Sozialassistent mit alleinverantwortlicher Gruppenbetreuung
  • Integrationsassistentin / Integrationsassistent in Gruppen mit erhöhtem Förderbedarf
  • Pädagogische Ergänzungskraft mit erweiterten Aufgaben
  • Pädagogische Zweitkraft in Gruppen mit besonderem Unterstützungsbedarf

SuE-Zulage

Für Beschäftigte der Entgeltgruppe S 4 gilt folgende SuE-Zulage: 130,00 €

Weitere Informationen zur SuE-Zulage

Weitere Informationen

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