S 17 TVöD SuE: Gehalt 2026-2027 und Eingruppierung

Die Entgeltgruppe S 17 TVöD SuE ist Teil des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

S 17 Gehalt TVöD SuE

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro v. 01.05.2026 - mindestens 31.03.2027 nach TVöD-SuE VKA (Kommunen)
Entgelt-Gruppe Stufen
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
S 18 4.721 4.841 5.437 5.883 6.554 6.963
S 17 4.352 4.655 5.139 5.437 6.032 6.382
S 16 4.263 4.558 4.885 5.288 5.734 6.003
S 15 4.113 4.394 4.692 5.034 5.586 5.824
S 14 4.073 4.351 4.682 5.019 5.391 5.652
S 13 3.978 4.249 4.617 4.915 5.288 5.474
S 12Z 3.968 4.237 4.591 4.904 5.291 5.558
S 12 3.968 4.237 4.591 4.904 5.291 5.455
S 11Z 3.915 4.181 4.368 4.845 5.217 5.531
S 11b 3.915 4.181 4.368 4.845 5.217 5.441
S 11a 3.846 4.106 4.291 4.766 5.139 5.362
S 10 3.603 3.937 4.108 4.620 5.037 5.380
S 9 3.649 3.887 4.167 4.580 4.971 5.273
S 8b 3.579 3.813 4.092 4.503 4.893 5.191
S 8a 3.509 3.738 3.977 4.207 4.432 4.669
S 7 3.427 3.650 3.871 4.099 4.270 4.528
S 4 3.291 3.504 3.698 3.830 3.956 4.156
S 3 3.120 3.320 3.506 3.677 3.756 3.849
S 2 2.908 3.031 3.122 3.220 3.331 3.442

Stufen: Der reguläre Stufenaufstieg erfolgt nach festgelegten Zeiten automatisch. Bei der Einstellung kann einschlägige Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden. Bei Leistungen erheblich über oder unter dem Durchschnitt kann der Stufenaufstieg verkürzt bzw. verlängert werden.

Eingruppierung Entgeltgruppe S 17

In der Entgeltgruppe S 17 sind Beschäftigte eingruppiert, die Leitungs- oder Fachfunktionen mit besonders hoher Verantwortung wahrnehmen oder deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus niedrigeren Entgeltgruppen heraushebt.

Die Eingruppierung erfolgt nach den tariflichen Fallgruppen der Entgeltordnung (vgl. Protokollerklärungen Nrn. 1, 1a, 4, 8, 9, 10, 11, 15 und 16).

Nr. 1: Beschäftigte erhalten für Tätigkeiten in besonderen Wohnformen, in der ambulant unterstützten Einzelbetreuung (24-Stunden-Präsenz) sowie in der Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) eine monatliche Zulage, sofern überwiegend Menschen mit durchgängigem Unterstützungsbedarf betreut werden.

Nr. 1a: Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter mit einem Anteil von mindestens 15 % an der Gesamttätigkeit erhalten eine monatliche Zulage von 70,00 Euro.

Nr. 4: Ständige Vertreterinnen und Vertreter sind keine bloßen Vertretungen bei Urlaub oder sonstiger Abwesenheit.

Nrn. 8 und 9: Definition der Kindertagesstätten sowie Regelungen zur Ermittlung der maßgeblichen Durchschnittsbelegung.

Nrn. 10 und 11: Definition von Erziehungsheimen und Abgrenzung zu Wohngruppen.

Nr. 15: Eine abgeschlossene Hochschulbildung liegt vor, wenn ein Diplom-, Bachelor- oder gleichwertiger Abschluss vorliegt.

Nr. 16: Psychagoginnen und Psychagogen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung werden von bestimmten Tätigkeitsmerkmalen ausdrücklich nicht erfasst.

Nicht jede verantwortungsvolle Leitungs- oder Fachfunktion erfüllt die tariflichen Voraussetzungen der Entgeltgruppe S 17; maßgeblich ist das besondere Gewicht von Schwierigkeit und Bedeutung der übertragenen Aufgabe.

Bin ich in S 17 oder einer anderen Entgeltgruppe?

  • Leiterin / Leiter großer Kindertageseinrichtungen
  • Sachgebietsleitung Soziale Dienste
  • Fachdienstleitung Jugendhilfe
  • Sozialpädagogische Leitungsfunktionen mit hoher Verantwortung
  • Leitung von Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Ausländer

SuE-Zulage

Für Beschäftigte der Entgeltgruppe S 17 gilt folgende SuE-Zulage: 180,00 €

Weitere Informationen zur SuE-Zulage

Arbeitsbedingungen und weitere Leistungen im TVöD

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