S 3 TVöD SuE
S 3 (auch: EG S 3) bezeichnet eine Entgeltgruppe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), besonderer Teil für den Sozial‐ und Erziehungsdienst (TVöD SuE). Dieser gilt nur für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen. Die Bediensteten der Länder (TV-L) wurden zum 1.1.2020 ebenfalls in eine S-Tabelle übergeleitet.Gehalt / Lohn / Verdienst nach Stufen (Auszug aus der Entgelttabelle TVöD SuE):
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
---|---|---|---|---|---|
Neuein-stellung | nach 1 Jahr in Stufe 1 | nach 3 Jahren in Stufe 2 | nach 4 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 |
2.527 | 2.708 | 2.877 | 3.032 | 3.103 | 3.187 |
* Stufen: Bei der Einstellung wird eine einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Ferner kann der Stufenaufstieg bei Leistungen erheblich über [unter] dem Durchschnitt verkürzt [verlängert] werden.
Beispiele für Stellen (m/w/d) in S 3 TVöD SuE:
- Erzieher
- Integrationshelfer
- Kinderpfleger
- Pädagogische Ergänzungskraft Kindertageseinrichtungen
- Sozialassistent für den Eigenbetrieb Kita
- Sozialpädagogischer Assistent für Kindertagesstätten
- Sozialpädagogische Fachkraft
- Therapeutische Kraft
- auch als Minijob
Tätigkeitsmerkmale: Kinderpflegerinnen / Kinderpfleger mit staatlicher Anerkennung oder mit staatlicher Prüfung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Weitere Informationen:
- Download TVöD-V (Verwaltung, Kommunen), inkl. Entgeltordnung
- Zuordnung TVöD: E 4 TVöD
- Voraussetzung laut TVöD: An- und Ungelernte
- Jahressonderzahlung ("Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld")
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