S 8a TVöD SuE: Gehalt 2026-2027 und Eingruppierung

Die Entgeltgruppe S 8a TVöD SuE ist Teil des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

S 8a Gehalt TVöD SuE

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro v. 01.05.2026 - mindestens 31.03.2027 nach TVöD-SuE VKA (Kommunen)
Entgelt-Gruppe Stufen
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
S 18 4.721 4.841 5.437 5.883 6.554 6.963
S 17 4.352 4.655 5.139 5.437 6.032 6.382
S 16 4.263 4.558 4.885 5.288 5.734 6.003
S 15 4.113 4.394 4.692 5.034 5.586 5.824
S 14 4.073 4.351 4.682 5.019 5.391 5.652
S 13 3.978 4.249 4.617 4.915 5.288 5.474
S 12Z 3.968 4.237 4.591 4.904 5.291 5.558
S 12 3.968 4.237 4.591 4.904 5.291 5.455
S 11Z 3.915 4.181 4.368 4.845 5.217 5.531
S 11b 3.915 4.181 4.368 4.845 5.217 5.441
S 11a 3.846 4.106 4.291 4.766 5.139 5.362
S 10 3.603 3.937 4.108 4.620 5.037 5.380
S 9 3.649 3.887 4.167 4.580 4.971 5.273
S 8b 3.579 3.813 4.092 4.503 4.893 5.191
S 8a 3.509 3.738 3.977 4.207 4.432 4.669
S 7 3.427 3.650 3.871 4.099 4.270 4.528
S 4 3.291 3.504 3.698 3.830 3.956 4.156
S 3 3.120 3.320 3.506 3.677 3.756 3.849
S 2 2.908 3.031 3.122 3.220 3.331 3.442

Stufen: Der reguläre Stufenaufstieg erfolgt nach festgelegten Zeiten automatisch. Bei der Einstellung kann einschlägige Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden. Bei Leistungen erheblich über oder unter dem Durchschnitt kann der Stufenaufstieg verkürzt bzw. verlängert werden.

Eingruppierung Entgeltgruppe S 8a

In der Entgeltgruppe S 8a sind Beschäftigte eingruppiert, die folgende Tätigkeiten ausüben:

  1. Erzieherinnen / Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen / Heilerziehungspfleger sowie Heilerzieherinnen / Heilerzieher mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
    (vgl. Protokollerklärungen Nrn. 1, 1a, 3 und 5)
  2. Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung und abgeschlossener Weiterbildung als geprüfte Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung, tätig als Gruppenleiterinnen / Gruppenleiter in Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten oder Werkstätten für behinderte Menschen.
    (vgl. Protokollerklärungen Nrn. 1 und 1a)
Nr. 1: Beschäftigte erhalten für Tätigkeiten in besonderen Wohnformen (insbesondere stationäre Einrichtungen, Wohngruppen für Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX), in der ambulant unterstützten Einzelbetreuung sowie in der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII eine monatliche Zulage in Höhe von 100,00 Euro, sofern überwiegend Menschen mit durchgängigem Unterstützungs- oder Betreuungsbedarf betreut werden.

Nr. 1a: Beschäftigte, denen Tätigkeiten als Praxisanleiterin / Praxisanleiter übertragen sind und die diese Tätigkeit mit einem zeitlichen Anteil von mindestens 15 % an ihrer Gesamttätigkeit ausüben, erhalten für die Dauer dieser Tätigkeit eine monatliche Zulage in Höhe von 70,00 Euro.

Nr. 3: Als entsprechende Tätigkeit von Erzieherinnen / Erziehern, Kinderpflegerinnen / Kinderpflegern gilt auch die Tätigkeit in Schulkindergärten, Ganztagsangeboten für Schulkinder, Vorklassen oder Vermittlungsgruppen für nicht schulpflichtige Kinder sowie die Betreuung von über 18-jährigen Personen, z. B. in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX oder für Obdachlose.

Nr. 5: Nach diesem Tätigkeitsmerkmal sind auch eingruppiert:
a) Kindergärtnerinnen / Kindergärtner und Hortnerinnen / Hortner mit staatlicher Anerkennung oder staatlicher Prüfung,
b) Kinderkrankenschwestern / Kinderkrankenpfleger, die in Kinderkrippen tätig sind.

Bin ich in S 8a oder einer anderen Entgeltgruppe?

  • Erzieherin / Erzieher
  • Erzieherin / Erzieher mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation
  • Erzieherin / Erzieher mit Zusatzqualifikation Sprachförderung
  • Fachkraft für Integration / Inklusion
  • Fachkraft für Sprachförderung
  • Heilerziehungspflegerin / Heilerziehungspfleger
  • Heilpädagogin / Heilpädagoge
  • Integrationsfachkraft
  • Jugendpflegerin / Jugendpfleger
  • Pädagogische Fachkraft
  • Sozialpädagogin / Sozialpädagoge (bei Tätigkeit im erzieherischen Bereich)
  • Staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher

SuE-Zulage

Für Beschäftigte der Entgeltgruppe S 8a gilt folgende SuE-Zulage: 130,00 €

Weitere Informationen zur SuE-Zulage

Arbeitsbedingungen und weitere Leistungen im TVöD

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