TVöD: Anwendung weiterer Tarifverträge
Neben dem eigentlichen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA) gelten für Beschäftigte im kommunalen Bereich weitere ergänzende Tarifverträge. Diese regeln spezielle Sachverhalte wie Altersteilzeit, Rationalisierungsschutz oder Entgeltumwandlung.
Rechtsgrundlage
§ 36 TVöD-V regelt, welche zusätzlichen Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung neben dem TVöD anzuwenden sind.
§ 36 Anwendung weiterer Tarifverträge (Auszug)
(1) Neben diesem Tarifvertrag sind die nachfolgend aufgeführten Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden:
- Tarifverträge vom 16. März 1974 über die Bewertung der Personalunterkünfte
- Tarifverträge über den Rationalisierungsschutz vom 9. Januar 1987
- Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005
- Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) vom 5. Mai 1998
- Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) vom 27. Februar 2010
- [nicht besetzt]
- Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) vom 18. Februar 2003
- [nicht besetzt]
(2) unbesetzt
(Fassung: Änderungsvereinbarung Nr. 14–16 vom 1. Oktober 2024)
Welche Bedeutung hat § 36 TVöD?
§ 36 TVöD stellt klar, dass der TVöD kein in sich geschlossenes Regelwerk ist. Bestimmte arbeitsrechtliche Themen werden bewusst in eigenständigen Spezialtarifverträgen geregelt.
- Der TVöD bildet den allgemeinen Rahmen.
- Die aufgeführten Tarifverträge ergänzen ihn in Spezialfragen.
- Bei Überschneidungen gehen Spezialregelungen dem allgemeinen Tarifrecht vor.
Überblick über die wichtigsten ergänzenden Tarifverträge
Rationalisierungsschutz-Tarifverträge (1987)
Schützen Beschäftigte vor Nachteilen infolge organisatorischer Änderungen (z. B. Umstrukturierungen, Outsourcing, Digitalisierung).
Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)
Regelt Ausgleichs- und Sicherungsleistungen bei Arbeitsplatzverlust oder gravierenden Änderungen der Tätigkeit.
Tarifvertrag Altersteilzeit (TV ATZ)
Enthält die Rahmenbedingungen für Altersteilzeitarbeit im öffentlichen Dienst (Blockmodell, Teilzeitmodell, Aufstockungsleistungen).
TV FlexAZ
Ermöglicht flexible Arbeitszeitmodelle für ältere Beschäftigte zur Entlastung in der Endphase des Berufslebens.
TV-EUmw/VKA
Regelt die Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung.
Geltungsbereich
Die in § 36 TVöD genannten Tarifverträge gelten nur, wenn:
- der Arbeitgeber tarifgebunden ist oder
- die Anwendung einzelvertraglich vereinbart wurde.
Praxisrelevanz für Beschäftigte
- Ansprüche auf Altersteilzeit oder Entgeltumwandlung
- Schutz bei Rationalisierungsmaßnahmen
- soziale Absicherung bei Wegfall von Arbeitsplätzen
Häufige Fragen (FAQ)
- Gelten diese Tarifverträge automatisch?
Ja, bei Tarifbindung oder vertraglicher Bezugnahme. - Was gilt bei Widersprüchen zum TVöD?
Die speziellere Regelung geht vor. - Können weitere Tarifverträge hinzukommen?
Ja, durch spätere Änderungsvereinbarungen.
Forum TVöD
In unserem Forum können Sie kostenlos Fragen stellen und sich austauschen.
Beispielhafte Diskussionen:

