TVöD Arbeitszeitkonto

§ 10 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) regelt das Arbeitszeitkonto für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Es dient der flexiblen Verteilung von Arbeitszeit und dem Ausgleich von Zeitguthaben und Zeitschulden.

Wichtig: Das Arbeitszeitkonto ist nicht mit Gleitzeit gleichzusetzen. Gleitzeit betrifft Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, während das Arbeitszeitkonto die Ansammlung und den Ausgleich von Zeit regelt.

Rechtsgrundlage

Fassung aus dem TVöD-V:

§ 10 Arbeitszeitkonto

(1) Durch Betriebs- / Dienstvereinbarung kann ein Arbeitszeitkonto eingerichtet werden. ...

(2) In der Betriebs- / Dienstvereinbarung wird festgelegt, ob das Arbeitszeitkonto im ganzen Betrieb/in der ganzen Verwaltung oder Teilen davon eingerichtet wird. ...

(3) Auf das Arbeitszeitkonto können Zeiten ... sowie in Zeit umgewandelte Zuschläge nach § 8 Abs. 1 Satz 4 TVöD gebucht werden. ...

(4) Im Falle einer unverzüglich angezeigten und durch ärztliches Attest nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit während eines Zeitausgleichs ... tritt eine Minderung des Zeitguthabens nicht ein.

(5) In der Betriebs- / Dienstvereinbarung sind insbesondere folgende Regelungen zu treffen: ...

(6) Der Arbeitgeber kann mit der/dem Beschäftigten die Einrichtung eines Langzeitkontos vereinbaren. ...

(Fassung: Änderungsvereinbarung Nr. 16–18 vom 1. Oktober 2024)

Einrichtung des Arbeitszeitkontos

Ein Arbeitszeitkonto entsteht nicht automatisch. Es muss durch eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung eingeführt werden.

Alle Beschäftigten der betroffenen Bereiche unterliegen dann verbindlich den Regelungen des Arbeitszeitkontos.

Was darf auf das Arbeitszeitkonto gebucht werden?

Die/der Beschäftigte entscheidet innerhalb eines festgelegten Zeitraums, welche Zeiten auf das Konto gebucht werden.

Zeitausgleich und Krankheit

Erkrankt eine/ein Beschäftigte/r während eines genehmigten Zeitausgleichs vom Arbeitszeitkonto und weist dies unverzüglich durch ärztliches Attest nach, dürfen die Stunden nicht vom Zeitguthaben abgezogen werden.

Inhalte der Betriebs- / Dienstvereinbarung

Langzeitkonto

Zusätzlich kann ein Langzeitkonto vereinbart werden, etwa für:

Hierbei sind der Personalrat zu beteiligen und ggf. Insolvenzsicherungen zu treffen.

Abgrenzung: Arbeitszeitkonto vs. Gleitzeit

Praxisrelevanz für Beschäftigte

Häufige Fragen (FAQ)

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