Sonderurlaub
#1

Hallo zusammen,

ich bin seit drei Jahren unbefristet in einer Kommune in Niedersachsen beschäftigt. In drei Jahren werde ich den Angestelltenlehrgang II besuchen, vorher würde ich gern noch einige Zeit im Ausland verbringen.
Gibt es die Möglichkeit, für einige Monate Sonderurlaub zu nehmen, um z.B. ein Work and Travel in einem anderen Land zu machen? Gibt es dazu etwas Rechtliches?
Eine Kollegin hat vor ein paar Jahren versucht, für ein Jahr Sonderurlaub zu bekommen, um nach Australien zu gehen. Dies wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung, der Sonderurlaub sei nur dafür da, um Kinder zu betreuen.
Ich habe mal etwas über ein Sabbatjahr gelesen, dort war allerdings nur von Beamten die Rede. Gelten die Regelungen vielleicht, wenn ich den A II erfolgreich absolviert habe?

Ich würde mich wirklich über Rechtliches oder auch eigene Erfahrungen aus den Kommunen freuen. Danke Smile
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#2

Nach § 28 TVöD kann man eine unbezahlte Freistellung/Sonderurlaub aus wichtigem Grund bekommen. Das ist eine Ermessensfrage, was als wichtiger Grund zählt...

Bei uns (Kreisverwaltung) gibt es erste Versuche mit einem Langzeit-Arbeitszeitkonto: es wird mehr Arbeitszeit gearbeitet, als bezahlt wird - und dann kann man einen längeren Zeitraum frei machen, währenddessen die vorher gemachte Mehrarbeit ausgezahlt wird. Auf diese Weise hat bei uns auch schon eine Mitarbeiterin mal ein Sabbatjahr gemacht...

Beatrix
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#3

Super, vielen Dank für die Info!
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