von einem Freistellungsanspruch für Angestellte im ÖD habe ich noch nie etwas gehört.
Also bleibt nur die Möglichkeit der Kündigung.
Hallo,
bitte auf keinen Fall vorschnell kündigen! Einfach das Gespräch mit dem Personalchef suchen. Evtl. bietet dies auch die Chance, bspw. einen "ausgelernten Azubi" befristet für diesen Posten zu nehmen?
Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
Einen "Anspruch" gibt es nicht, aber die "Möglichkeit" auf unbezahlte Freistellung schon. Wie Taschentuch empfiehlt, einfach mal das Gespräch mit dem Vorgesetzten und dem Personalchef suchen.
und wo soll diese Möglichkeit im TVÖD stehen ?
Bei uns hat eine mal Sonderurlaub beantragt, weil sie nach Australien wollte, hat sie aber nicht durch bekommen!
und nicht vergessen, dein Arbeitgeber spart dein Gehalt ein. Es gibt Behörden in diesem Land, die unbedingt Personal einsparen sollen, wo es nur geht. Manche nehmen dann Sonderurlauber mit Handkuss! Da spart man auf dem Papier einige Zeit eine Stelle ein, wie es die Sparvorgaben vorsehen. Oft kommen die MA ja irgendwann nicht wieder. Also hat man dann einen außer der Reihe eingespart.
so kann man die Sparvorhaben einhalten - das ist auch aus Arbeitgebersicht nicht immer ein Nachteil.
...als Beamter kann man sich beurlauben lassen, wenn der Dienstherr mitspielt...als Angestellter wird das wohl eher nichts...