Freistellung
#1

Wenn man von dem Betriebsarzt vorübergehend als fahruntauglich gilt, der Betrieb einem keine andere Arbeit zuweisen kann und man vom Hausarzt keine Krankschreibung mehr bekommt (weil dieser der Meinung ist, dass man dann was anderes im Betrieb machen kann, weil man gesund ist), wird dann eine Freistellung entgeltlich gezahlt?
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#2

Der Hausarzt hält einen für fahrtauglich?

Grundsätzlich ist Maßstab ob die "zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung" ausgeführt werden kann. Es kommt schon darauf an, dass man die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung erfüllen kann. Wenn dann der Arbeitgeber ablehnt, läge grundsätzlich Annahmeverzug mit Entgeltanspruch vor.

Wenn objektiv Arbeitsunfähigkeit vorliegt und man nur kein Attest hat, sieht es aber anders aus.
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#3

P.S. ggf. wäre in einem BEM-Verfahren zu klären wie weiter.
Wie lange liegt denn schon Arbeitsunfähigkeit vor?
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