Freistellung zur Arbeitssuche
#1

Hallo
Nach § 629 BGB kann man zur Stellensuche freigestellt werden.
In Kommentaren etc wird immer als Voraussetzung die Kündigung genannt.
Gilt dies auch beim Auslaufen von befristeten Verträgen?
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Freistellung
- Freistellung mit Gehalt
- Freistellung/ Sonderurlaub


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers