Normalvertrag (NV) Bühne

Der Normalvertrag Bühne ist der Tarifvertrag für Solomitglieder und Bühnentechniker sowie Opernchor und Tanzgruppenmitglieder an Bühnen, die von einem Land oder von einer Kommune wirtschaftlich getragen werden. Zu den Kommunen zählen insbesondere Städte, (Land-) Kreise, Gemeinden und Gemeindeverbände. Aufgrund der öffentlichen Trägerschaft werden die vom Normalvertrag Bühne unfassten Arbeitnehmer regelmäßig auch zum öffentlichen Dienst gezählt.

Definitionen:
§ 1 (2): Solomitglieder sind Einzeldarsteller einschließlich Kabarettisten und Puppentheaterspielern, Dirigenten, Kapellmeister, Studienleiter, Repetitoren, Orchestergeschäftsführer, Direktoren des künstlerischen Betriebs (insbesondere Operndirektor, Schauspieldirektor, Ballettdirektor, Leiter des Kinder- und Jugendtheaters), Spielleiter (Regisseure), Chordirektoren, Choreografen, Tanz-/Ballettmeister sowie Trainingsleiter, Dramaturgen, Leiter des künstlerischen Betriebsbüros, Disponenten, Ausstattungsleiter, Bühnenbildner, Kostümbildner und Lightdesigner, Inspizienten, Theaterpädagogen, Schauspielmusiker, Referenten und Assistenten von Intendanten sowie des künstlerischen Betriebs, Souffleure, Theaterfotografen und Grafiker, Pressereferenten und Referenten der Öffentlichkeitsarbeit sowie Personen in ähnlicher Stellung.
§ 1 (3): Bühnentechniker sind Technische Direktoren und technische Leiter, Vorstände der Malsäle, Leiter des Beleuchtungswesens, Leiter der Bühnenplastikerwerkstätten, Leiter des Kostümwesens, Leiter der Ausstattungswerkstätten, Chefmaskenbildner, Referenten und Assistenten der Technischen Direktoren und technischen Leiter, Tonmeister.
Oberinspektoren und Inspektoren, Theater- und Kostümmaler, Beleuchtungsmeister und Beleuchter, Bühnenplastiker (Kascheure), Maskenbildner, Requisitenmeister und Requisiteure, Gewandmeister, Bühnenmeister, Veranstaltungstechniker, Tontechniker und Personen in ähnlicher Stellung sind Bühnentechniker im Sinne dieses Tarifvertrags, wenn mit ihnen im Arbeitsvertrag vereinbart wird, dass sie überwiegend künstlerisch tätig sind.
§ 1 (4): Opernchormitglieder sind auch Chormitglieder, die Operetten und Musicals singen.

Der Inhalt des Normalvertrags Bühne:


I. Allgemeiner Teil

1. Abschnitt Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 1a Mindestgage für Gastspiel- und veranstaltungsbezogene Verträge
§ 2 Begründung des Arbeitsvertrags
§ 3 Personalakten
§ 4 Nebenbeschäftigung

2. Abschnitt Arbeitszeit
§ 5 Arbeitszeit
§ 6 Arbeitseinteilung
§ 7 Mitwirkungspflicht
§ 8 Rechteübertragung
§ 9 Proben
§ 10 Ruhezeiten
§ 11 Freie Tage

3. Abschnitt Bezüge
Unterabschnitt 1 Vergütung
§ 12 Vergütung
§ 12a Anpassung der Gagen
Unterabschnitt 2 Zuwendung
§ 13 Anspruchsvoraussetzungen
§ 14 Höhe der Zuwendung
§ 15 Zahlung der Zuwendung
Unterabschnitt 3 Vermögenswirksame Leistungen
§ 16 Voraussetzungen und Höhe
§ 17 Mitteilung der Anlageart
§ 18 Entstehung und Fälligkeit des Anspruchs
§ 19 Änderung der vermögenswirksamen Anlage
§ 20 Nachweis bei Anlagen nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 Vermögensbildungsgesetz
Unterabschnitt 4 Urlaubsgeld
§ 21 Anspruchsvoraussetzungen
§ 22 Höhe des Urlaubsgelds
§ 23 Anrechnung von Leistungen
§ 24 Auszahlung

4. Abschnitt Aufwendungsersatz
§ 25 Bühnenkleidung
§ 26 Ersatz von Aufwendungen bei auswärtiger Arbeitsleistung

5. Abschnitt Sozialbezüge
§ 27 Krankenbezüge
§ 27a Übergangsvorschrift zu den Krankenbezügen
§ 28 Anzeige- und Nachweispflichten
§ 29 Forderungsübergang bei Dritthaftung
§ 30 Beihilfen, Unterstützungen
§ 31 Jubiläumszuwendung
§ 32 Sterbegeld

6. Abschnitt Freistellung von der Arbeit
Unterabschnitt 1 Erholungsurlaub
§ 33 Anspruchsvoraussetzungen
§ 34 Dauer des Urlaubs
§ 35 Zeitpunkt und Übertragung des Urlaubs
§ 36 Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs
§ 37 Urlaubsvergütung
§ 38 Abgeltung des Urlaubsanspruchs
Unterabschnitt 2 Sonstige Freistellung von der Arbeit
§ 39 Arbeitsbefreiung
§ 40 Gastierurlaub, Aushilfen
§ 40a Urlaubsschein

7. Abschnitt Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung
§ 41 Zusatzversorgung
§ 41a Übergangsvorschrift zur befreienden Lebensversicherung

8. Abschnitt Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 42 Nichtverlängerungsmitteilung
§ 43 Ordentliche Kündigung
§ 44 Außerordentliche Kündigung
§ 45 Erwerbsminderung
§ 46 Übergangsgeld

9. Abschnitt Hausordnung
§ 47 Ordnungsausschuss

10. Abschnitt Opernchor- und Tanzgruppenvorstände
§ 48 Wahl und Zusammensetzung des Opernchor- und des Tanzgruppenvorstands
§ 49 Amtszeit des Vorstands
§ 50 Geschäftsordnung des Vorstands
§ 51 Aufgaben und Befugnisse des Vorstands
§ 52 Schutz der Vorstandsmitglieder

11. Abschnitt Solo- und Bühnentechnikervorstände
§ 52a Wahl und Zusammensetzung des Solovorstands und des Bühnentechnikervorstands
§ 52b Amtszeit und Geschäftsordnung des Vorstands
§ 52c Aufgaben und Befugnisse des Vorstands
§ 52d Schutz der Vorstandsmitglieder

12. Abschnitt Schiedsgerichtsbarkeit
§ 53 Bühnenschiedsgerichtsbarkeit

II. Besonderer Teil
1. Abschnitt Sonderregelungen (SR) Solo
§ 54 Besondere Mitwirkungspflicht
§ 55 Proben
§ 56 Ruhezeiten
§ 57 Freie Tage
§ 57a Freie Tage für Transition
§ 58 Vergütung
§ 59 Rechteabgeltung
§ 59a Jubiläumszuwendung
§ 60 Vermittlungsgebühr
§ 61 Nichtverlängerungsmitteilung
§ 62 Besondere Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus Anlass eines lntendantenwechsels

2. Abschnitt Sonderregelungen (SR) Bühnentechniker
§ 63 Besondere Mitwirkungspflicht
§ 64 Arbeitszeit
§ 65 Ruhezeiten
§ 66 Freie Tage
§ 67 Vergütung
§ 68 Rechteabgeltung
§ 68a Jubiläumszuwendung
§ 69 Nichtverlängerungsmitteilung
§ 70 Besondere Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus Anlass eines lntendantenwechsels

3. Abschnitt Sonderregelungen (SR) Chor
§ 71 Besondere Mitwirkungspflicht
§ 72 Proben
§ 73 Ruhezeiten
§ 74 Freie Tage
§ 75 Vergütung
§ 76 Gagenklassen/Gage
§ 77 Ortszuschlag
§ 78 Zulage
§ 79 Sondervergütungen
§ 80 Rechteabgeltung
§ 81 Beihilfen, Unterstützungen
§ 82 Jubiläumszuwendungen
§ 83 Nichtverlängerungsmitteilung

4. Abschnitt Sonderregelungen (SR) Tanz
§ 84 Besondere Mitwirkungspflicht
§ 85 Proben
§ 86 Ruhezeiten
§ 87 Freie Tage
§ 87a Freie Tage für Transition
§ 88 Vergütung
§ 89 Gagenklassen/Gage
§ 90 Ortszuschlag
§ 91 Zulage
§ 92 Sondervergütung
§ 93 Rechteabgeltung
§ 94 Beihilfen, Unterstützungen
§ 95 Jubiläumszuwendung
§ 96 Nichtverlängerungsmitteilung
§ 97 Besondere Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus Anlass eines lntendantenwechsels

III. Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 98 Ausschlussfristen
§ 99 Öffnungsklausel
§ 100 Übergangsvorschrift für das Beitrittsgebiet
§ 101 Inkrafttreten, Laufzeit

NV Bühne Anlagen 1 – 7

(Fassung: vom 15.10.2002, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 13 vom 25.08.2022)

Link zur vollständigen Textfassung: Normalvertrag Bühne

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