TVöD-K – Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (Krankenhäuser)

Der TVöD-K ist der maßgebliche Tarifvertrag für Beschäftigte in kommunalen Krankenhäusern und Kliniken. Er regelt insbesondere die Vergütung, Arbeitszeit, Eingruppierung, Zuschläge, Urlaub sowie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Der TVöD-K gilt für Beschäftigte bei Krankenhäusern kommunaler Arbeitgeber (VKA). In Universitätskliniken findet in der Regel der TV-L Anwendung.

Private oder kirchliche Träger wenden den TVöD-K üblicherweise nicht unmittelbar an, orientieren sich jedoch häufig an dessen Entgeltstruktur.

Kurz erklärt:
• TVöD-K gilt für kommunale Krankenhäuser
• Regelmäßige Arbeitszeit: 38,5 Stunden pro Woche
• Eigene Tabellen für Pflegekräfte (P-Tabelle)
• Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
• Ärztinnen und Ärzte haben besondere Regelungen

Arbeitszeit und Zuschläge

Arbeitszeit im Krankenhaus

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt im TVöD-K durchschnittlich 38,5 Stunden pro Woche. Im Krankenhaus sind Sonderformen der Arbeit üblich, insbesondere:

Der Ausgleich erfolgt je nach Ausgestaltung durch Zuschläge, Freizeitausgleich oder zusätzliche Entgeltbestandteile.

Zeitzuschläge

Für bestimmte Arbeitszeiten sieht der TVöD Zeitzuschläge vor (§ 8 TVöD), z. B.:

Dazu interessant: TVöD Zuschläge berechnen

Gehalt und Entgelttabellen

Gehalt und Stufen

Das Tabellenentgelt richtet sich nach der Entgeltgruppe und der Stufe. Der Stufenaufstieg erfolgt grundsätzlich zeitabhängig (§ 16 TVöD):

Eine höhere Einstufung bei Einstellung ist möglich, aber kein Automatismus. Siehe auch: TVöD Stufen

Zusätzlich zum Tabellenentgelt werden eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) und das Leistungsentgelt gezahlt.

Allgemeine Entgelttabelle

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro v. 01.05.2026 - mindestens 31.03.2027 nach TVöD VKA (Kommunen)
Entgelt-Gruppe Stufen Voraussetzung (in der Regel)
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
E 15 5.828 6.209 6.634 7.214 7.811 8.204 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
E 14 5.298 5.643 6.094 6.594 7.152 7.552
E 13 4.901 5.279 5.710 6.177 6.727 7.026
E 12 4.416 4.851 5.360 5.924 6.586 6.900 Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt (AL 2)
E 11 4.270 4.670 5.046 5.454 6.013 6.327
E 10 4.125 4.438 4.795 5.181 5.612 5.753
E 9c 4.011 4.291 4.595 4.923 5.275 5.528
E 9b 3.780 4.039 4.204 4.691 4.979 5.313
E 9a 3.659 3.878 4.098 4.587 4.697 4.980 mindestens dreijährige Berufsausbildung
E 8 3.486 3.697 3.843 3.992 4.154 4.231
E 7 3.295 3.538 3.683 3.829 3.969 4.045
E 6 3.240 3.440 3.580 3.719 3.856 3.926
E 5 3.124 3.318 3.449 3.588 3.717 3.783
E 4 2.994 3.190 3.355 3.458 3.560 3.620 An- und Ungelernte
E 3 2.953 3.164 3.216 3.333 3.421 3.502
E 2 2.768 2.975 3.027 3.101 3.264 3.433
E 1 - 2.535 2.569 2.612 2.652 2.755
* Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe 1: 4 Jahre

Entgelttabelle Pflege

Für Beschäftigte in der Pflege gilt die Pflege-Entgelttabelle (Anlage E). Die Eingruppierung richtet sich ausschließlich nach der auszuübenden Tätigkeit, nicht nach Berufsbezeichnung oder Weiterbildung allein.

Besonders relevant sind Tätigkeiten in Intensivpflege, OP, Notaufnahme oder psychiatrischen Einrichtungen, für die teilweise besondere Tätigkeitsmerkmale gelten.

Typische Eingruppierungen liegen – abhängig von den konkreten Aufgaben – häufig im Bereich von P7 bis P10. Einzelfälle sind anhand der Entgeltordnung Pflege zu prüfen.

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro v. 01.05.2026 - mindestens 31.03.2027 nach dem TVöD-Pflege VKA (Kommunen)
Entgelt-Gruppe Stufen
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neu (P 5+6) Neu (P 7-16) / nach 1 Jahr (P 5+6) nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
P 16 - 5.240 5.416 5.984 6.646 6.938
P 15 - 5.132 5.293 5.696 6.177 6.361
P 14 - 5.014 5.171 5.563 6.097 6.194
P 13 - 4.895 5.048 5.431 5.707 5.779
P 12 - 4.657 4.803 5.166 5.389 5.493
P 11 - 4.420 4.557 4.901 5.130 5.234
P 10 - 4.184 4.312 4.675 4.851 4.961
P 9 - 3.992 4.184 4.312 4.559 4.662
P 8 - 3.701 3.863 4.076 4.248 4.489
P 7 - 3.510 3.701 3.998 4.150 4.305
P 6 3.012 3.187 3.363 3.738 3.833 4.013
P 5 2.907 3.146 3.217 3.334 3.422 3.629
Die Beschäftigten in den Entgeltgruppen P 7 und P 8 erreichen die Stufe 3 grundsätzlich erst nach drei Jahren in Stufe 2.

Ärztinnen und Ärzte

Für Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern gelten besondere tarifliche Regelungen, insbesondere zu Vergütung, Arbeitszeit und Bereitschaftsdiensten. Maßgeblich ist in der Regel der TV-Ärzte/VKA mit eigenen Entgeltgruppen und Tätigkeitsmerkmalen.

Eingruppierung und berufliche Entwicklung

Die Eingruppierung erfolgt nach der tatsächlich auszuübenden Tätigkeit (§ 12 TVöD).

Urlaub und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Dieser Abschnitt regelt den Urlaubsanspruch, besondere Freistellungen sowie die Voraussetzungen und Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

TVöD-K als PDF herunterladen

Den Tarifvertrag TVöD-K können Sie hier kostenlos als PDF herunterladen:

📄 TVöD-K als PDF: TVöD-K VKA (Krankenhäuser)

Häufige Fragen zum TVöD-K

Gilt der TVöD-K auch für Pflegekräfte?

Ja. Pflegekräfte in kommunalen Krankenhäusern werden regelmäßig nach der Pflege-Tabelle (P-Gruppen) des TVöD-K vergütet.

Was ist der Unterschied zwischen TVöD-K und TV-L?

Der TVöD-K gilt überwiegend für kommunale Krankenhäuser. An Universitätskliniken findet dagegen meist der TV-L Anwendung. Die Tarifverträge unterscheiden sich unter anderem bei Entgelttabellen, Arbeitszeitregelungen und Zuschlägen.

Gibt es im TVöD-K Weihnachtsgeld?

Ja. Beschäftigte im TVöD-K erhalten eine Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“).

Gibt es Zuschläge für Nachtarbeit?

Ja. Für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sieht der TVöD Zuschläge nach § 8 TVöD vor.

Wie erfolgt der Stufenaufstieg im TVöD-K?

Der Aufstieg in die nächsthöhere Stufe erfolgt grundsätzlich nach festgelegten Zeiten beruflicher Erfahrung. Maßgeblich sind die Regelungen des § 16 TVöD.

Wie viele Urlaubstage gibt es im TVöD-K?

Beschäftigte im TVöD-K haben grundsätzlich Anspruch auf 30 Urlaubstage bei einer Fünf-Tage-Woche (ab 2027: 31). Zusätzlich kann Zusatzurlaub für Schicht- oder Nachtarbeit entstehen.

Kann man im TVöD-K höhergruppiert werden?

Ja. Eine Höhergruppierung kommt in Betracht, wenn dauerhaft Tätigkeiten übertragen werden, die den Merkmalen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen.

Gilt der TVöD-K auch für private Krankenhäuser?

Nein. Der TVöD-K gilt unmittelbar nur für kommunale Krankenhäuser. Private Kliniken wenden häufig eigene Tarifverträge an, orientieren sich jedoch teilweise am TVöD-K.

Gilt der TVöD-K auch für kirchliche Krankenhäuser?

In kirchlichen Krankenhäusern gelten meist eigene Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) oder kirchliche Tarifwerke. Der TVöD-K findet dort grundsätzlich keine unmittelbare Anwendung.

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