Tarifvertrag Fleischuntersuchung (TV-Fleisch)
Der TV-Fleisch (Tarifvertrag Fleischuntersuchung) ist ein spezieller Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für Beschäftigte, die in der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung tätig sind. Er regelt unter anderem Arbeitszeit, Vergütung, Stückvergütungen, Zeitzuschläge, Urlaub sowie weitere Arbeitsbedingungen.
Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über den Geltungsbereich des TV-Fleisch, die wichtigsten Inhalte des Tarifvertrags, das vollständige Inhaltsverzeichnis sowie die aktuelle Fassung als PDF zum Herunterladen.
TV-Fleisch auf einen Blick
- Gilt für Beschäftigte der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Regelt Arbeitszeit, Vergütung und Stückvergütungen
- Enthält Vorschriften zu Zeitzuschlägen und Leistungsentgelt
- Umfasst Regelungen zu Urlaub, Arbeitsbefreiung und Kündigung
- Aktuelle Fassung des Tarifvertrags als PDF weiter unten auf dieser Seite
Betroffen sind vor allem Tätigkeiten in der:
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Trichinenuntersuchung
- BSE-Probenentnahme
- Hygieneüberwachung in Schlacht- und Zerlegebetrieben
- Kontrolle in Kühlhäusern und Verarbeitungsbetrieben
Der Tarifvertrag richtet sich dabei insbesondere an nicht vollbeschäftigte Arbeitnehmer, die in diesem spezialisierten Bereich eingesetzt werden.
Was regelt der TV-Fleisch?
Der TV-Fleisch berücksichtigt die besonderen Anforderungen der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Dazu gehören unter anderem wechselnde Einsatzzeiten, besondere Vergütungsformen sowie Tätigkeiten in Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben.
Neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen enthält der Tarifvertrag auch spezielle Regelungen zur Vergütung, zu Stückvergütungen und Zeitzuschlägen, die auf die Anforderungen dieses Tätigkeitsbereichs zugeschnitten sind.
Der TV-Fleisch regelt unter anderem folgende Bereiche:
- Arbeitszeit und besonderen Einsatzzeiten in Großbetrieben
- Entgelt und Stückvergütungen
- Zeitzuschlägen und Leistungsentgelt
- Urlaub, Arbeitsbefreiung und Sonderurlaub
- Befristung und Kündigung
Inhaltsverzeichnis des TV-Fleisch
Der Tarifvertrag ist umfangreich. Das vollständige Inhaltsverzeichnis finden Sie hier:
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
Abschnitt II – Arbeitszeit
§ 5 Arbeitszeit
§ 6 Besondere Regelungen zur Arbeitszeit in Großbetrieben
Abschnitt III – Entgelt
§ 7 Entgelt für Tätigkeiten in Großbetrieben
§ 8 Entgelt außerhalb von Großbetrieben
§ 9 Zeitzuschläge
§ 10 Leistungsentgelt
§ 11 Bemessungsgrundlage Entgeltfortzahlung
§ 12 Entgelt im Krankheitsfall
§ 13 Besondere Zahlungen
§ 14 Reisekosten, Wegstreckenentschädigung
§ 15 Berechnung und Auszahlung
§ 16 Betriebliche Altersversorgung
Abschnitt IV – Urlaub und Arbeitsbefreiung
§ 17 Erholungsurlaub, Sonderurlaub
§ 18 Arbeitsbefreiung
Abschnitt V – Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 19 Befristete Arbeitsverhältnisse
§ 20 Beendigung ohne Kündigung
§ 21 Kündigung
§ 22 Zeugnis
Abschnitt VI – Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 23 Ausschlussfrist
§ 24 Begriffsbestimmungen
§ 25–27 Übergangsvorschriften
§ 29 Inkrafttreten, Laufzeit
Anlagen
Anlage 1: Tabelle der Stückvergütungen
Anlage 2: Arbeitgeberliste nach § 26
TV-Fleisch als PDF herunterladen
Die aktuelle Fassung des Tarifvertrags können Sie hier als PDF-Datei herunterladen:
📄 Tarifvertrag Fleischuntersuchung (TV Fleisch)
Die PDF enthält den vollständigen TV-Fleisch einschließlich der tariflichen Regelungen zu Arbeitszeit, Vergütung, Zeitzuschlägen sowie den Anlagen mit den Stückvergütungen.
Häufige Fragen zum TV-Fleisch
Für wen gilt der TV-Fleisch?
Der Tarifvertrag gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht vollbeschäftigt sind und bei Schlachtungen sowie Fleischuntersuchungen tätig werden.
Welche Tätigkeiten fallen unter den Tarifvertrag?
Zum Beispiel Fleischkontrolle, Trichinenuntersuchung, BSE-Probenentnahme und Hygieneüberwachung in Schlachtbetrieben.
Wie wird die Vergütung geregelt?
Der TV-Fleisch enthält sowohl Stundenentgelte als auch Stückvergütungen, die in den Anlagen des Tarifvertrags konkret aufgeführt sind.
Gibt es Zuschläge?
Ja. Zeitzuschläge (z. B. für besondere Einsatzzeiten) sind in § 9 TV-Fleisch geregelt.
Gilt der TV-Fleisch bundesweit?
Ja. Der TV-Fleisch gilt für die tarifgebundenen Arbeitgeber und Beschäftigten, für die sein Geltungsbereich eröffnet ist. Ob der Tarifvertrag im Einzelfall Anwendung findet, richtet sich nach dem jeweiligen Arbeitsverhältnis.
Wie erfolgt die Vergütung nach dem TV-Fleisch?
Der Tarifvertrag enthält Regelungen zu Stundenentgelten, Stückvergütungen sowie Zeitzuschlägen. Welche Vergütung gezahlt wird, richtet sich nach der Art der ausgeübten Tätigkeit und den tariflichen Bestimmungen.
Was sind Stückvergütungen?
Für bestimmte Tätigkeiten in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung sieht der TV-Fleisch Stückvergütungen vor. Die entsprechenden Vergütungssätze sind in den Anlagen des Tarifvertrags geregelt.
Enthält der TV-Fleisch Regelungen zur Arbeitszeit?
Ja. Der Tarifvertrag enthält Vorschriften zur regelmäßigen Arbeitszeit sowie besondere Regelungen für Einsätze in Großbetrieben.
Gibt es Regelungen zu Urlaub und Kündigung?
Ja. Der TV-Fleisch enthält Bestimmungen zum Erholungsurlaub, zur Arbeitsbefreiung sowie zu befristeten Arbeitsverhältnissen und zur Kündigung.
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Die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung dient dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Lebensmittelsicherheit. Sie soll sicherstellen, dass nur gesundheitlich unbedenkliches Fleisch in den Verkehr gelangt.
Zu den Aufgaben gehören unter anderem:
- Untersuchung von Schlachttieren vor und nach der Schlachtung
- Fleischuntersuchung auf gesundheitliche Auffälligkeiten
- Trichinenuntersuchung bei bestimmten Tierarten
- Entnahme von Proben im Rahmen der Tierseuchen- und Lebensmittelüberwachung
- Kontrolle der Hygiene in Schlacht- und Zerlegebetrieben
Für einen Teil der in diesem Bereich beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten die tariflichen Regelungen des TV-Fleisch.
Informationen zu weiteren Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes finden Sie in unserer Übersicht der Tarifverträge.

