TVöD-B: Gehalt, Tabelle & Eingruppierung in Pflege und Betreuung

Der TVöD-B ist ein zentraler Tarifvertrag im öffentlichen Dienst für Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Gehalt, Eingruppierung und Arbeitsbedingungen.

Was ist der TVöD-B?

Der TVöD-B (Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen) ist ein spezieller Tarifvertrag innerhalb des TVöD VKA. Er gilt für Beschäftigte in kommunalen Pflege-, Betreuungs- und sozialen Einrichtungen.

Was regelt der TVöD-B?

Der Tarif regelt insbesondere die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in diesen Bereichen:

Wo gilt der TVöD-B?

Der Tarif wird zum Beispiel von folgenden Einrichtungen angewandt:

TVöD-B Tabelle 2026-2027

Die TVöD-B Tabelle 2026-2027 zeigt die aktuellen Gehälter für Beschäftigte in Pflege- und Betreuungseinrichtungen im öffentlichen Dienst.

Besonders relevant sind dabei:

Die Vergütung im TVöD-B richtet sich nach Entgeltgruppen und Stufen. Die Höhe des Gehalts hängt insbesondere von der Tätigkeit, der Berufserfahrung und der jeweiligen Einrichtung ab.

Typische Entgelte reichen – je nach Tätigkeit – von einfachen Pflegehilfstätigkeiten bis zu höher eingruppierten Fach- und Leitungsfunktionen.

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro v. 01.05.2026 - mindestens 31.03.2027 nach TVöD VKA (Kommunen)
Entgelt-Gruppe Stufen Voraussetzung (in der Regel)
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
E 15 5.828 6.209 6.634 7.214 7.811 8.204 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
E 14 5.298 5.643 6.094 6.594 7.152 7.552
E 13 4.901 5.279 5.710 6.177 6.727 7.026
E 12 4.416 4.851 5.360 5.924 6.586 6.900 Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt (AL 2)
E 11 4.270 4.670 5.046 5.454 6.013 6.327
E 10 4.125 4.438 4.795 5.181 5.612 5.753
E 9c 4.011 4.291 4.595 4.923 5.275 5.528
E 9b 3.780 4.039 4.204 4.691 4.979 5.313
E 9a 3.659 3.878 4.098 4.587 4.697 4.980 mindestens dreijährige Berufsausbildung
E 8 3.486 3.697 3.843 3.992 4.154 4.231
E 7 3.295 3.538 3.683 3.829 3.969 4.045
E 6 3.240 3.440 3.580 3.719 3.856 3.926
E 5 3.124 3.318 3.449 3.588 3.717 3.783
E 4 2.994 3.190 3.355 3.458 3.560 3.620 An- und Ungelernte
E 3 2.953 3.164 3.216 3.333 3.421 3.502
E 2 2.768 2.975 3.027 3.101 3.264 3.433
E 1 - 2.535 2.569 2.612 2.652 2.755
* Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe 1: 4 Jahre

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro v. 01.05.2026 - mindestens 31.03.2027 nach dem TVöD-Pflege VKA (Kommunen)
Entgelt-Gruppe Stufen
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neu (P 5+6) Neu (P 7-16) / nach 1 Jahr (P 5+6) nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
P 16 - 5.240 5.416 5.984 6.646 6.938
P 15 - 5.132 5.293 5.696 6.177 6.361
P 14 - 5.014 5.171 5.563 6.097 6.194
P 13 - 4.895 5.048 5.431 5.707 5.779
P 12 - 4.657 4.803 5.166 5.389 5.493
P 11 - 4.420 4.557 4.901 5.130 5.234
P 10 - 4.184 4.312 4.675 4.851 4.961
P 9 - 3.992 4.184 4.312 4.559 4.662
P 8 - 3.701 3.863 4.076 4.248 4.489
P 7 - 3.510 3.701 3.998 4.150 4.305
P 6 3.012 3.187 3.363 3.738 3.833 4.013
P 5 2.907 3.146 3.217 3.334 3.422 3.629
Die Beschäftigten in den Entgeltgruppen P 7 und P 8 erreichen die Stufe 3 grundsätzlich erst nach drei Jahren in Stufe 2.

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro v. 01.05.2026 - mindestens 31.03.2027 nach TVöD-SuE VKA (Kommunen)
Entgelt-Gruppe Stufen
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
S 18 4.721 4.841 5.437 5.883 6.554 6.963
S 17 4.352 4.655 5.139 5.437 6.032 6.382
S 16 4.263 4.558 4.885 5.288 5.734 6.003
S 15 4.113 4.394 4.692 5.034 5.586 5.824
S 14 4.073 4.351 4.682 5.019 5.391 5.652
S 13 3.978 4.249 4.617 4.915 5.288 5.474
S 12Z 3.968 4.237 4.591 4.904 5.291 5.558
S 12 3.968 4.237 4.591 4.904 5.291 5.455
S 11Z 3.915 4.181 4.368 4.845 5.217 5.531
S 11b 3.915 4.181 4.368 4.845 5.217 5.441
S 11a 3.846 4.106 4.291 4.766 5.139 5.362
S 10 3.603 3.937 4.108 4.620 5.037 5.380
S 9 3.649 3.887 4.167 4.580 4.971 5.273
S 8b 3.579 3.813 4.092 4.503 4.893 5.191
S 8a 3.509 3.738 3.977 4.207 4.432 4.669
S 7 3.427 3.650 3.871 4.099 4.270 4.528
S 4 3.291 3.504 3.698 3.830 3.956 4.156
S 3 3.120 3.320 3.506 3.677 3.756 3.849
S 2 2.908 3.031 3.122 3.220 3.331 3.442

Hinzu kommen weitere Zahlungen und Ansprüche, zum Beispiel:

Eingruppierung im TVöD-B

Die Eingruppierung im TVöD-B richtet sich in erster Linie nach den speziellen Tätigkeitsmerkmalen für Pflege sowie den Sozial- und Erziehungsdienst.

Für Beschäftigte in der Pflege gelten die besonderen Regelungen der P-Tabelle. Diese enthalten eigene Entgeltgruppen, die speziell auf Pflegeberufe zugeschnitten sind.

Für Tätigkeiten im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) gelten ebenfalls eigene Tätigkeitsmerkmale und Entgeltgruppen.

Die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale kommen nur dann zur Anwendung, wenn keine speziellen Regelungen greifen.

Weitere Informationen zur TVöD Eingruppierung ...

Die Stufe / Erfahrungsstufe im TVöD-B

Es gibt 6 Gehaltsstufen. Die konkrete Stufe ergibt sich grundsätzlich aus der Anzahl von Berufsjahren im öffentlichen Dienst. Bei der Einstellung von Quereinsteigern und bei einem Wechsel des Arbeitgebers wird einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Des weiteren kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. Nach Ablauf einer bestimmten Zahl von Jahren erfolgt ein Stufenaufstieg. Der Arbeitgeber kann auch die Leistungen des Angestellten beim Stufenaufstieg berücksichtigen, indem die Stufenlaufzeit verkürzt oder verlängert wird. Nach der Fachkräfte-Richtlinie der VKA vom 10.11.2023 können Stufen vorweggewährt werden. Weitere Informationen zu den TVöD Stufen ...

Die Inhalte des TVöD-B

Der TVöD-B enthält zahlreiche Regelungen zu Arbeitszeit, Entgelt und Arbeitsbedingungen. Das folgende Inhaltsverzeichnis zeigt die wichtigsten Vorschriften im Überblick:

Abschnitt I Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 3.1 Allgemeine Pflichten der Ärztinnen und Ärzte
§ 3.2 Betrieblicher Gesundheitsschutz/Betriebliche Gesundheitsförderung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst
§ 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
§ 5 Qualifizierung
§ 5.1 Qualifizierung in besonderen Fällen

Abschnitt II Arbeitszeit
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 6.1 Arbeit an Sonn- und Feiertagen
§ 7 Sonderformen der Arbeit
§ 7.1 Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
§ 8.1 Bereitschaftsdienstentgelt
§ 9 Bereitschaftszeiten
§ 10 Arbeitszeitkonto
§ 11 Teilzeitbeschäftigung (Teilzeit: Anspruch, Antrag)

Abschnitt III Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
§ 12 Eingruppierung
§ 13 Eingruppierung in besonderen Fällen
§ 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
§ 15 Tabellenentgelt (monatliches Gehalt)
§ 16 Stufen der Entgelttabelle
§ 17 Allgemeine Regelungen zu den TVöD Stufen
§ 18 Leistungsentgelt
§ 18a Alternatives Entgeltanreiz-System
§ 19 Erschwerniszuschläge
§ 20 Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
§ 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung
§ 22 Entgelt im Krankheitsfall (Lohnfortzahlung, Krankengeldzuschuss)
§ 23 Besondere Zahlungen: Vermögenswirksame Leistungen, Jubiläumsgeld, Sterbegeld, Reisekosten
§ 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts
§ 25 Betriebliche Altersversorgung (Zusatzversorgung)

Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
§ 26 Erholungsurlaub
§ 27 Zusatzurlaub
§ 28 Sonderurlaub
§ 29 Arbeitsbefreiung

Abschnitt V Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 30 Befristete Arbeitsverträge
§ 31 Führung auf Probe
§ 32 Führung auf Zeit
§ 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung (Rente, Auflösungsvertrag)
§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
§ 35 Zeugnis (Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis)

Abschnitt VI Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 36 Anwendung weiterer Tarifverträge
§ 37 Ausschlussfrist
§ 38 Begriffsbestimmungen
§ 38a Übergangsvorschriften
§ 39 In-Kraft-Treten, Laufzeit

Anhang zu § 6 Arbeitszeit von Cheffahrerinnen und Cheffahrern
Anhang zu § 9
A. Bereitschaftszeiten Hausmeisterinnen / Hausmeister,
B. Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in Leitstellen
Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA)
Anlage A Tabellenentgelt
Anlage C Tabellenentgelt für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
Anlage D Tabellenentgelt für Ärztinnen und Ärzte
Anlage E Tabellenentgelt für Beschäftigte in der Pflege
Anlage G Bereitschaftsdienstentgelt
Niederschriftserklärungen
Legende der Entsprechungen TVöD-B (durchgeschriebene Fassung) zu TVöD-AT und BT-B

(Fassung: Änderungsvereinbarung Nr. 13)

Kostenloser Download TVöD-B (PDF)

Hier können Sie den Tarifvertrag kostenlos herunterladen: TVöD-B VKA (Pflege- und Betreuungseinrichtungen) sowie TVöD VKA, Allgemeiner Teil inkl. Entgeltordnung

Häufige Fragen zum TVöD-B

Was bedeutet TVöD-B?

Der TVöD-B ist der besondere Tarifvertrag für Pflege- und Betreuungseinrichtungen im öffentlichen Dienst.

Wer fällt unter den TVöD-B?

Beschäftigte in kommunalen Pflegeeinrichtungen, sozialen Diensten und Betreuungseinrichtungen.

Gilt der TVöD-B auch für Krankenhäuser?

Nein, für Krankenhäuser gilt in der Regel der TVöD-K.

Wie viele Stufen gibt es im TVöD-B?

Es gibt sechs Erfahrungsstufen, die sich nach der Berufserfahrung richten.

Unterscheidet sich der TVöD-B vom TVöD-K?

Ja. Der TVöD-K gilt für Krankenhäuser, während der TVöD-B Pflege- und Betreuungseinrichtungen umfasst.

Forum TVöD

Haben Sie Fragen? In unserem Forum TVöD können Sie kostenlos Fragen stellen und Erfahrungen austauschen:

Frage im Forum stellen

Kostenlos & ohne Anmeldung möglich

 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst