TVöD-E: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - Entsorgung

Der TVöD-E ist der Tarifvertrag für den Besonderen Teil Entsorgung (BT-E) der Kommunen (VKA). Dieser wird beispielsweise in den kommunalen Betrieben der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung angewandt. Es gilt die Standard- TVöD-Gehaltstabelle.

Inhalt:

Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 3.1 Betrieblicher Gesundheits- und Arbeitsschutz
§ 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
§ 5 Qualifizierung

Abschnitt II Arbeitszeit
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit
§§ 7, 8 Sonderformen der Arbeit / Ausgleich (Zuschläge)
§ 9 Bereitschaftszeiten
§ 10 Arbeitszeitkonto
§ 11 Teilzeitbeschäftigung (Teilzeit: Anspruch, Antrag)

Abschnitt III Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
§ 12 Eingruppierung
§ 13 Eingruppierung in besonderen Fällen
§ 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
§ 15 Tabellenentgelt (monatliches Gehalt)
§ 16 Stufen der Entgelttabelle
§ 17 Allgemeine Regelungen zu den TVöD Stufen
§ 18 Leistungsentgelt
§ 18a Alternatives Entgeltanreiz-System
§ 18.1 Erfolgsbeteiligung
§ 19 Erschwerniszuschläge
§ 20 Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
§ 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung
§ 22 Entgelt im Krankheitsfall (Lohnfortzahlung, Krankengeldzuschuss)
§ 23 Besondere Zahlungen: Vermögenswirksame Leistungen, Jubiläumsgeld, Sterbegeld, Reisekosten
§ 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts
§ 25 Betriebliche Altersversorgung (Zusatzversorgung)

Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
§ 26 Erholungsurlaub
§ 27 Zusatzurlaub
§ 28 Sonderurlaub
§ 29 Arbeitsbefreiung

Abschnitt V Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 30 Befristete Arbeitsverträge
§ 30.1 Öffnungsregelungen zu § 14 TzBfG
§ 31 Führung auf Probe
§ 32 Führung auf Zeit
§ 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung (Rente, Aufhebungsvertrag)
§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
§ 35 Zeugnis (Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis)

Abschnitt VI Übergangs- und Schlussvorschriften § 36 Anwendung weiterer Tarifverträge
§ 37 Ausschlussfrist
§ 38 Begriffsbestimmungen
§ 38a Übergangsvorschriften
§ 39 In-Kraft-Treten, Laufzeit

Anhang zu § 6 Arbeitszeit von Cheffahrerinnen und Cheffahrern
Anhang zu § 9 Bereitschaftszeiten Hausmeisterinnen / Hausmeister, Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in Leitstellen
Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA)
Anlage A Tabellenentgelt
Niederschriftserklärungen
Legende über die Entsprechungen der TVöD-E-Regelungen zu den jeweiligen Bestimmungen im TVöD-AT bzw. BT-E

Download des TVöD-E als pdf-Datei

Eingruppierung

Bei der Eingruppierung gelten die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale, sofern die Entgeltordnung oder landesbezirkliche Tarifverträgen keine speziellen Regelungen enthalten.

Die Entgeltordnung zum TVöD VKA beinhaltet beispielsweise folgende spezielle Tätigkeitsmerkmale:
In landesbezirklichen Tarifverträgen werden insbesondere handwerkliche Tätigkeitsmerkmale ausgewiesen. Beispiele: Hessen [HTB-H], NRW [TVöD-NRW], Baden-Württemberg [Tarifvertrag Nr. 6G], Schleswig-Holstein [TV-Lohngruppenverzeichnis], Bayern [TV EGO Handwerk Bayern]. In einigen Bundesländern haben noch Lohngruppenverzeichnisse bzw. Lohntarifverträge Gültigkeit (z.B. Niedersachsen, Ost).





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