TVöD-E: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - Entsorgung

Der TVöD-E ist der Tarifvertrag für den Besonderen Teil Entsorgung (BT-E) der Kommunen (VKA). Dieser wird beispielsweise in den kommunalen Betrieben der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung angewandt. Der Verdienst ergibt sich aus der Kombination von Entgeltgruppe und Stufe in der Standard-Gehaltstabelle des TVöD.

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro v. 01.04.2025 - 30.04.2026 nach TVöD VKA (Kommunen)
Entgelt-Gruppe Stufen Voraussetzung (in der Regel)
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
E 15 5.669 6.040 6.453 7.018 7.599 7.981 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
E 14 5.154 5.490 5.928 6.415 6.957 7.346
E 13 4.768 5.136 5.554 6.009 6.544 6.835
E 12 4.295 4.719 5.214 5.762 6.407 6.712 Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt (AL 2)
E 11 4.153 4.543 4.909 5.306 5.849 6.154
E 10 4.012 4.317 4.664 5.040 5.459 5.597
E 9c 3.901 4.174 4.470 4.789 5.131 5.377
E 9b 3.677 3.929 4.089 4.563 4.843 5.169
E 9a 3.559 3.772 3.986 4.462 4.569 4.844 mindestens dreijährige Berufsausbildung
E 8 3.391 3.597 3.739 3.884 4.040 4.116
E 7 3.205 3.442 3.582 3.724 3.861 3.935
E 6 3.152 3.347 3.483 3.618 3.750 3.819
E 5 3.039 3.228 3.355 3.490 3.615 3.680
E 4 2.913 3.104 3.264 3.363 3.463 3.522 An- und Ungelernte
E 3 2.873 3.078 3.128 3.242 3.328 3.406
E 2 2.692 2.894 2.945 3.017 3.175 3.340
E 1 - 2.466 2.499 2.541 2.579 2.679
* Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe 1: 4 Jahre


Hinzu kommen weitere Zahlungen und Ansprüche, zum Beispiel:


Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
§ 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen

§ 3.1 Betrieblicher Gesundheits- und Arbeitsschutz
§ 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
§ 5 Qualifizierung

Abschnitt II Arbeitszeit
§ 6 Regelmäßige Arbeitszeit
§§ 7, 8 Sonderformen der Arbeit / Ausgleich (Zuschläge)
§ 9 Bereitschaftszeiten
§ 10 Arbeitszeitkonto
§ 11 Teilzeitbeschäftigung (Teilzeit: Anspruch, Antrag)

Abschnitt III Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
§ 12 Eingruppierung
§ 13 Eingruppierung in besonderen Fällen
§ 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
§ 15 Tabellenentgelt (monatliches Gehalt)
§ 16 Stufen der Entgelttabelle
§ 17 Allgemeine Regelungen zu den TVöD Stufen
§ 18 Leistungsentgelt
§ 18a Alternatives Entgeltanreiz-System
§ 18.1 Erfolgsbeteiligung
§ 19 Erschwerniszuschläge
§ 20 Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
§ 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung
§ 22 Entgelt im Krankheitsfall (Lohnfortzahlung, Krankengeldzuschuss)
§ 23 Besondere Zahlungen: Vermögenswirksame Leistungen, Jubiläumsgeld, Sterbegeld, Reisekosten
§ 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts
§ 25 Betriebliche Altersversorgung (Zusatzversorgung)

Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
§ 26 Erholungsurlaub
§ 27 Zusatzurlaub
§ 28 Sonderurlaub
§ 29 Arbeitsbefreiung

Abschnitt V Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 30 Befristete Arbeitsverträge
§ 30.1 Öffnungsregelungen zu § 14 TzBfG
§ 31 Führung auf Probe
§ 32 Führung auf Zeit
§ 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung (Rente, Aufhebungsvertrag)
§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
§ 35 Zeugnis (Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis)

Abschnitt VI Übergangs- und Schlussvorschriften § 36 Anwendung weiterer Tarifverträge
§ 37 Ausschlussfrist
§ 38 Begriffsbestimmungen
§ 38a Übergangsvorschriften
§ 39 In-Kraft-Treten, Laufzeit

Anhang zu § 6 Arbeitszeit von Cheffahrerinnen und Cheffahrern
Anhang zu § 9 Bereitschaftszeiten Hausmeisterinnen / Hausmeister, Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in Leitstellen
Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA)
Anlage A Tabellenentgelt
Niederschriftserklärungen
Legende über die Entsprechungen der TVöD-E-Regelungen zu den jeweiligen Bestimmungen im TVöD-AT bzw. BT-E


  • Berliner Stadtreinigung (BSR)
  • Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM)
  • Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB)
  • EDG – Entsorgung Dortmund
  • bonnorange AöR
  • Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS)
  • Entsorgungsbetriebe Essen (EBE)
  • Stadtreinigung Leipzig
  • Kommunale Servicebetriebe Recklinghausen
  • Abfallwirtschaftsbetrieb Hannover (aha Zweckverband)


Kostenloser Download als pdf-Datei: TVöD-E VKA (Entsorgung) sowie TVöD VKA, Allgemeiner Teil inkl. Entgeltordnung

Eingruppierung im TVöD-E

Bei der Eingruppierung gelten die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale, sofern die Entgeltordnung zum TVöD VKA oder landesbezirkliche Tarifverträgen keine speziellen Regelungen enthalten.

Die Entgeltordnung zum TVöD VKA beinhaltet beispielsweise folgende spezielle Tätigkeitsmerkmale:
In einigen Bundesländern bestehen landesbezirkliche Tarifverträge, die insbesondere handwerkliche Tätigkeitsmerkmale ausweisen. Weitere Informationen zur TVöD Eingruppierung ...

Die Stufe / Erfahrungsstufe:

Es gibt 6 Gehaltsstufen. Die konkrete Stufe ergibt sich grundsätzlich aus der Anzahl von Berufsjahren im öffentlichen Dienst. Bei der Einstellung von Quereinsteigern und bei einem Wechsel des Arbeitgebers wird einschlägige Berufserfahrung berücksichtigt. Des weiteren kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. Nach Ablauf einer bestimmten Zahl von Jahren erfolgt ein Stufenaufstieg. Der Arbeitgeber kann auch die Leistungen des Angestellten beim Stufenaufstieg berücksichtigen, indem die Stufenlaufzeit verkürzt oder verlängert wird. Nach der Fachkräfte-Richtlinie der VKA vom 10.11.2023 können Stufen vorweggewährt werden. Weitere Informationen zu den TVöD Stufen ...





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