Personalrat Rheinland-Pfalz
Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Rheinland-Pfalz werden vom Personalrat vertreten. Zum öffentlichen Dienst zählen die Tarifbeschäftigten (Angestellte, Arbeiter) und die Beamten.Ein Personalrat wird zum Beispiel in folgenden Behörden und Einrichtungen gebildet:
- Bund: Bundesbehörden (z.B. Bundesagentur für Arbeit)
- Land: Ministerien, Landesbehörden (z.B. Finanzamt, Polizei), Gerichte, Schulen, Hochschulen, Unikliniken, usw.
- Kommunen (Landkreise, Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden): Rathaus, Eigenbetriebe, Regiebetriebe, Kita, Feuerwehr, Sparkassen, Jobcenter, usw.
- Weitere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Beispielhafte Themen:
- Personalvertretungsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht
- Größe, Rechte, Aufgaben, Schweigepflicht, Arbeits- oder Dienstbefreiung
- Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung
- Personalratswahlen, Wahlvorstand Wahlberechtigung, Wählbarkeit, Wahldurchführung
- Fortbildung, Seminare
- Gesetz, Leitfaden, Kommentar, Literatur, Urteile, Muster-Dienstvereinbarungen, usw.
Inhalt des Landespersonalvertretungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LPersVG) vom 19.12.2018:
Erster Teil: Personalvertretungen
I. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zusammenarbeit zwischen Dienststelle, Personalvertretungen, Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen
§ 3 Verbot abweichender Regelungen
§ 4 Beschäftigte
§ 5 Dienststellen
§ 6 Schutzbestimmungen
§ 7 Unfallfürsorge, Ersatz von Sachschäden
§ 8 Schutz Auszubildender in besonderen Fällen
§ 9 Verletzung personalvertretungsrechtlicher Pflichten der Dienststellenleitung
II. Abschnitt: Personalrat
1. Unterabschnitt: Wahl und Zusammensetzung
§ 10 Wahlberechtigung
§ 11 Wählbarkeit
§ 12 Bildung von Personalräten und Zahl der Personalratsmitglieder
§ 13 Verteilung der Sitze auf die Gruppen
§ 14 Abweichende Verteilung
§ 15 Wahlgrundsätze
§ 16 Wahlvorstand
§ 17 Aufgaben des Wahlvorstands
§ 18 Verbot der Wahlbehinderung und Kosten der Wahl
§ 19 Anfechtung der Wahl
2. Unterabschnitt: Amtszeit
§ 20 Beginn und Dauer der Amtszeit
§ 21 Zeitpunkt der Personalratswahl
§ 22 Ausschluss von Mitgliedern und Auflösung des Personalrats
§ 23 Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 24 Ruhen der Mitgliedschaft
§ 25 Ersatzmitglieder
3. Unterabschnitt: Geschäftsführung
§ 26 Bildung des Vorstands
§ 27 Aufgaben des Vorstands
§ 28 Ausschüsse
§ 29 Sitzungen des Personalrats
§ 30 Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen
§ 31 Beschlussfassung
§ 32 Teilnahme und Stimmrecht der Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 33 Teilnahme des Vertrauensmannes der Zivildienstleistenden
§ 34 Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten
§ 35 Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung
§ 36 Gemeinsame Aufgaben von Personalrat und Richter- oder Staatsanwaltsrat
§ 37 Sitzungsniederschrift
§ 38 Geschäftsordnung
§ 39 Ehrenamt, Arbeitszeitversäumnis und Freizeitausgleich
§ 40 Freistellungen
§ 41 Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
§ 42 Sprechstunden
§ 43 Kosten und Sachaufwand
§ 44 Aufwandsentschädigung
§ 45 Beitragsverbot
4. Unterabschnitt: Arbeitsgemeinschaften auf Bezirks- und Landesebene
§ 46 Beratung gemeinsamer Angelegenheiten von Personalräten auf Bezirks- und Landesebene
III. Abschnitt: Personalversammlung
§ 47 Allgemeines
§ 48 Einberufung, Tätigkeitsbericht
§ 49 Zeitpunkt, Freizeitausgleich
§ 50 Aufgaben
§ 51 Teilnahme weiterer Personen
IV. Abschnitt: Stufenvertretungen, Gesamtpersonalrat
1. Unterabschnitt: Stufenvertretungen
§ 52 Stufenvertretungen
§ 53 Zuständigkeit
§ 54 Wahl und Zusammensetzung der Stufenvertretung
§ 55 Amtszeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung
2. Unterabschnitt: Gesamtpersonalrat
§ 56 Gesamtpersonalrat
§ 57 Wahl, Zusammensetzung und Tätigkeit
V. Abschnitt: Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 58 Errichtung
§ 59 Wahlberechtigung, Wählbarkeit
§ 60 Zusammensetzung
§ 61 Wahl und Amtszeit
§ 62 Aufgaben
§ 63 Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 64 Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung
§ 65 Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung
§ 66 Entsprechende Anwendung von Bestimmungen
VI. Abschnitt: Beteiligung des Personalrats
1. Unterabschnitt: Allgemeines
§ 67 Regeln der Zusammenarbeit
§ 68 Grundsätze für die Behandlung der Dienststellenangehörigen
§ 69 Allgemeine Aufgaben und Informationsrecht der Personalvertretung
§ 70 Schutz der Mitglieder der Personalvertretung
§ 71 Verschwiegenheitspflicht
§ 72 Behandlung personenbezogener Unterlagen
2. Unterabschnitt: Formen und Durchführung der Mitbestimmung und Mitwirkung
§ 73 Grundsätze der Mitbestimmung
§ 74 Verfahren
§ 75 Einigungsstelle
§ 76 Dienstvereinbarungen
§ 77 Durchführung von Entscheidungen
§ 78 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 79 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamten
§ 80 Mitbestimmung in sozialen und sonstigen innerdienstlichen sowie organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
§ 81 Ausnahmen von der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
§ 82 Mitwirkung des Personalrats bei Kündigungen
§ 83 Verfahren der Mitwirkung
3. Unterabschnitt: Sonstige Beteiligung
§ 84 Beteiligung bei organisatorischen Maßnahmen
§ 85 Beteiligung bei Prüfungen
§ 86 Beteiligung beim Arbeitsschutz
Zweiter Teil: Besondere Bestimmungen für einzelne Zweige des öffentlichen Dienstes
I. Abschnitt: Grundsatz
§ 87 II. Abschnitt: Kommunale Gebietskörperschaften sowie sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit einstufigem Verwaltungsaufbau, die der Aufsicht des Landes unterstehen
§ 88 Kommunale Dienststellen, Wählbarkeit und Teilnahme an Sitzungen der Vertretungskörperschaft
§ 89 Oberste Dienstbehörde, Einigungsverfahren und Einigungsstelle
§ 90 Einrichtungen mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung
§ 91 Zweckverbände und andere öffentlich-rechtliche Verbände
§ 92 Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit, rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
III. Abschnitt: Polizei
§ 93 Personalräte bei den Polizeibehörden
§ 94 Stufenvertretung
IV. Abschnitt: Schulen und Studienseminare § 95 Gruppenbildung, Erweiterung des Personalrats
§ 96 Studienreferendarinnen und Studienreferendare, Anwärterinnen und Anwärter für die Lehrämter, Verwaltungs- und Hilfspersonal, außerunterrichtlich eingesetzte Betreuungskräfte
§ 97 Stufenvertretungen
V. Abschnitt: Hochschulen und Forschungsstätten
§ 98 Beschäftigte
§ 99 Gruppenbildung, Erweiterung des Personalrats, Vertretung
§ 99 a Universitätsmedizin GmbH
§ 100 Gemeinsamer Personalrat
VI. Abschnitt: Besondere kulturelle und kulturfördernde Einrichtungen
§ 101 Theater und Orchester
§ 102 (aufgehoben)
VII. Abschnitt: Forsten
§ 103 Staatsforstverwaltung
§ 104 Beschäftigte der Staatsforstverwaltung, Stufenvertretung
§ 105 Arbeitsverhältnis
§ 106 Wählbarkeit
VIII. Abschnitt: Sozialversicherungsträger
§ 107 Dienstordnungsmäßige Angestellte
§ 108 Dienststellenleiterin oder Dienststellenleiter
§ 108a AOK - Die Gesundheitskasse in Rheinland-Pfalz, Innungskrankenkasse Rheinland-Pfalz, Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
§ 109 Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen
IX. Abschnitt: Justizverwaltung
§ 110 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare
§ 111 Stufenvertretung
X. Abschnitt: Zweites Deutsches Fernsehen
§ 112 Beschäftigte
§ 113 Dienststellen
§ 114 Dienststellenleiterin oder Dienststellenleiter
§ 115 Wahlberechtigung
§ 116 Einigungsverfahren und Einigungsstelle
§ 117 Sonderregelungen der Mitbestimmung
§ 118 Beteiligung im Fernsehrat
§ 119 Anhörung
§ 120 Dienstvereinbarung über besondere Regeln für die Zusammenarbeit der Beschäftigten des ZDF
Dritter Teil Gerichtliche Entscheidungen, ergänzende Bestimmungen, Schlussbestimmungen I. Abschnitt Gerichtliche Entscheidungen § 121 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte § 122 Bildung von Fachkammern (Fachsenaten) II. Abschnitt Ergänzende Bestimmungen § 123 Bestimmungen über die Behandlung von Verschlusssachen III. Abschnitt Schlussbestimmungen § 124 Verwaltungsreformmaßnahmen § 125 Durchführungsvorschriften § 126 Religionsgemeinschaften § 127 In-Kraft-Treten
Links:
Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG)
Wahlordnung (WOLPersVG)
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