Besoldungstabelle Baden-Württemberg ab 1.4.2026

Die Besoldung von Beamtinnen und Beamten in Baden-Württemberg richtet sich nach gesetzlich festgelegten Vorgaben. Maßgeblich sind insbesondere die Besoldungsordnung, die Besoldungsgruppe sowie die jeweilige Erfahrungsstufe. Ergänzt wird das Grundgehalt durch Zuschläge und Zulagen.

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Baden-Württemberg: Besoldungstabelle ab 01.04.2026

Stand: ab 1.4.2026 | Quelle: DBB / LBesG BW

Rechtsgrundlage: Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesG BW)

Wie setzt sich die Beamtenbesoldung zusammen?

Besoldungsgruppe und Stellenbewertung

Die Zuordnung zu einer Besoldungsgruppe erfolgt auf Grundlage der Dienstposten- bzw. Stellenbewertung für Beamte. Dabei werden unter anderem Verantwortung, Aufgabenbereich und Laufbahn berücksichtigt.

Regelmäßige Wochenarbeitszeit für Beamte in Baden-Württemberg

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamte in Baden-Württemberg beträgt derzeit 41,0 Stunden.

Die Angabe bezieht sich auf Vollzeitbeschäftigte. Bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich die Arbeitszeit entsprechend.

Rechtsgrundlage ist die Arbeitszeitverordnung für die Beamtinnen und Beamten des Landes Baden-Württemberg.

Im bundesweiten Vergleich liegt die regelmäßige Wochenarbeitszeit in Baden-Württemberg eher im oberen Viertel der in den Bundesländern geltenden Arbeitszeiten.

Die Wochenarbeitszeit hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Besoldung, ist jedoch für den Vergleich von Arbeitsbelastung und Vergütung relevant.

Typische Beamtenberufe in Baden-Württemberg

Häufige Fragen zur Besoldung in Baden-Württemberg (FAQ)

Steigt das Gehalt automatisch?

Ja. Innerhalb einer Besoldungsgruppe erfolgt in der Regel ein stufenweiser Aufstieg mit zunehmender Erfahrungszeit, ohne dass eine Beförderung erforderlich ist.

Gibt es Weihnachtsgeld für Beamte in Baden-Württemberg?

Ein gesondertes Weihnachtsgeld wird nicht gezahlt. Die Sonderzahlung ist in Baden-Württemberg in das Grundgehalt integriert.

Unterscheidet sich die Besoldung zwischen den Bundesländern?

Ja. Die Besoldung ist Ländersache. Baden-Württemberg liegt im bundesweiten Vergleich im oberen Bereich, konkrete Beträge unterscheiden sich jedoch je nach Land.

Ist der Familienzuschlag automatisch enthalten?

Nein. Der Familienzuschlag muss grundsätzlich beantragt werden und wird zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

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