Besoldungstabelle Baden-Württemberg ab 1.2.2025
Die Besoldung von Beamtinnen und Beamten in Baden-Württemberg richtet sich nach gesetzlich festgelegten Vorgaben. Maßgeblich sind insbesondere die Besoldungsordnung, die Besoldungsgruppe sowie die jeweilige Erfahrungsstufe. Ergänzt wird das Grundgehalt durch Zuschläge und Zulagen.
Hier können Sie die aktuelle Besoldungstabelle für Baden-Württemberg kostenlos herunterladen:
Baden-Württemberg: Besoldungstabelle ab 01.02.2025Rechtsgrundlage: Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesG BW)
Stand der Tabelle: ab 1.2.2025
Wie setzt sich die Beamtenbesoldung zusammen?
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Besoldungsordnung (A, B, R, W)
- A-Besoldung: Für die Mehrheit der Beamtinnen und Beamten in Verwaltung, Polizei, Schule und Justizvollzug; mit aufsteigenden Erfahrungsstufen.
- B-Besoldung: Für herausgehobene Führungsämter mit festen Grundgehältern ohne Stufen.
- R-Besoldung: Für Richterinnen, Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
- W-Besoldung: Für Professorinnen und Professoren an Hochschulen.
- Besoldungsgruppe (z. B. A9, A12, A13), abhängig von Amt und Bewertung des Dienstpostens (Besoldungsgruppen für Beamte)
- Erfahrungsstufe (auch Erfahrungszeit), die sich in der Regel mit zunehmender Dienstzeit erhöht
- Familienzuschlag für Ehe, Lebenspartnerschaft und Kinder (allgemeine Regelungen zum Familienzuschlag)
- Zulagen (z. B. Amtszulagen, Stellenzulagen, Erschwerniszulagen)
- Vergütungen (z. B. Mehrarbeitsvergütung, Sitzungsvergütung, Vollstreckungsvergütung)
- Zuschläge (z. B. bei Altersteilzeit oder begrenzter Dienstfähigkeit)
- Sonderzahlungen: In Baden-Württemberg ist das frühere Weihnachtsgeld in das Grundgehalt integriert
Hinweis: Die Regelungen zum Familienzuschlag sind im jeweiligen Besoldungsrecht des Bundes oder der Länder geregelt. Struktur und Voraussetzungen sind vergleichbar, die konkrete Ausgestaltung und Höhe richten sich jedoch nach dem jeweiligen Landesbesoldungsrecht.
Besoldungsgruppe und Stellenbewertung
Die Zuordnung zu einer Besoldungsgruppe erfolgt auf Grundlage der Dienstposten- bzw. Stellenbewertung für Beamte. Dabei werden unter anderem Verantwortung, Aufgabenbereich und Laufbahn berücksichtigt.
Regelmäßige Wochenarbeitszeit für Beamte in Baden-Württemberg
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamte in Baden-Württemberg beträgt derzeit 41,0 Stunden.
Die Angabe bezieht sich auf Vollzeitbeschäftigte. Bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich die Arbeitszeit entsprechend.
Rechtsgrundlage ist die Arbeitszeitverordnung für die Beamtinnen und Beamten des Landes Baden-Württemberg.
Im bundesweiten Vergleich liegt die regelmäßige Wochenarbeitszeit in Baden-Württemberg eher im oberen Viertel der in den Bundesländern geltenden Arbeitszeiten.
Die Wochenarbeitszeit hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Besoldung, ist jedoch für den Vergleich von Arbeitsbelastung und Vergütung relevant.
Typische Beamtenberufe in Baden-Württemberg
- Bund: Ministerialbeamte, Zollbeamte, Verwaltungsbeamte
- Land: Lehrkräfte, Polizeibeamte, Justizvollzugsbeamte, Finanzbeamte, Verwaltungsbeamte
- Kommunen: Verwaltungsbeamte, Feuerwehrbeamte
Häufige Fragen zur Besoldung in Baden-Württemberg (FAQ)
Steigt das Gehalt automatisch?
Ja. Innerhalb einer Besoldungsgruppe erfolgt in der Regel ein stufenweiser Aufstieg mit zunehmender Erfahrungszeit, ohne dass eine Beförderung erforderlich ist.
Gibt es Weihnachtsgeld für Beamte in Baden-Württemberg?
Ein gesondertes Weihnachtsgeld wird nicht gezahlt. Die Sonderzahlung ist in Baden-Württemberg in das Grundgehalt integriert.
Unterscheidet sich die Besoldung zwischen den Bundesländern?
Ja. Die Besoldung ist Ländersache. Baden-Württemberg liegt im bundesweiten Vergleich im oberen Bereich, konkrete Beträge unterscheiden sich jedoch je nach Land.
Ist der Familienzuschlag automatisch enthalten?
Nein. Der Familienzuschlag muss grundsätzlich beantragt werden und wird zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Unsere Foren für Beamtinnen und Beamte
In unseren Foren können Sie kostenlos Fragen stellen und sich austauschen:
- Forum Beamte (alle Dienstherren)
- Forum Kommunalbeamte
- Forum Landesbeamte
- Forum Bundesbeamte

