Personalrat Hessen

Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Hessen werden vom Personalrat vertreten. Zum öffentlichen Dienst zählen die Tarifbeschäftigten (Angestellte, Arbeiter) und die Beamten.

Ein Personalrat wird zum Beispiel in folgenden Behörden und Einrichtungen gebildet: Im Forum Personalrat (PR) können Personalräte, Mitglieder der JAV, Tarifbeschäftigte (Arbeitnehmer) und Beamte kostenlos Fragen stellen und Tipps und Informationen austauschen. Natürlich ist auch der Betriebsrat (BR) kommunaler Unternehmen (z.B. Stadtwerke) willkommen.

Beispielhafte Themen: Besonderheit: Keine Angst vor "dummen Fragen", Sie können auch als Gast schreiben, also ohne Registrierung.



Inhalt des Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) vom 3.5.2018:
ERSTER TEIL: Personalvertretungen

Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen
§ 3 Beschäftigte und Gruppen
§ 4 Beamte
§ 5 Arbeitnehmer
§ 6
§ 7 Dienststellen
§ 8 Dienststellenleiter
Zweiter Abschnitt: Der Personalrat
Erster Titel: Wahl und Zusammensetzung
§ 9 Wahlberechtigung
§ 10 Wählbarkeit
§ 11 Wählbarkeit in besonderem Fall
§ 12 Bildung von Personalräten, Zahl der Personalratsmitglieder
§ 13 Sitzverteilung auf die Geschlechter und die Gruppen
§ 14 Abweichende Verteilung auf die Gruppen
§ 15 Zeitpunkt der Wahl
§ 16 Wahlverfahren
§ 17 Bestellung des Wahlvorstandes durch den Personalrat
§ 18 Wahl des Wahlvorstandes durch die Personalversammlung
§ 19 Bestellung des Wahlvorstandes durch den Dienststellenleiter
§ 20 Wahleinleitung
§ 21 Schutz der Wahl, Kostenregelung
§ 22 Anfechtung der Wahl
Zweiter Titel: Amtszeit
§ 23 regelmäßige Amtszeit
§ 24 Neuwahl vor Ende der Amtszeit
§ 25 Ausschluß und Auflösung
§ 26 Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 27 Ruhen der Mitgliedschaft
§ 28 Ersatzmitglieder
Dritter Titel: Geschäftsführung
§ 29 Wahl von Vorsitzenden und Stellvertretern
§ 30 Geschäftsführung
§ 31 Sitzungen
§ 32 Durchführung der Sitzungen
§ 33 Teilnahme von Beauftragten der Gewerkschaften
§ 34 Beschlußfassung, Beschlußfähigkeit
§ 35 Gemeinsame Beschlüsse, Gruppenbeschlüsse
§ 36 Aussetzung von Beschlüssen
§ 37 Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung und des Vertrauensmanns der Zivildienstleistenden
§ 38 Verhandlungsniederschrift
§ 39 Geschäftsordnung
§ 40 Freistellung vom Dienst
§ 41 Sprechstunden
§ 42 Kosten
§ 43 Beitragsverbot
Dritter Abschnitt: Die Personalversammlung
§ 44 Zusammensetzung und Leitung
§ 45 Ordentliche und außerordentliche Personalversammlungen
§ 46 Zeitpunkt
§ 47 Themen
§ 48 Teilnahmerecht von Gewerkschaftsbeauftragten
§ 49 Teilnahme des Dienststellenleiters
Vierter Abschnitt: Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
§ 50 Bezirkspersonalräte, Hauptpersonalräte
§ 51 Amtszeit und Geschäftsführung der Stufenvertretungen
§ 52 Gesamtpersonalrat
§ 53 Wahl, Amtszeit und Geschäftsführung des Gesamtpersonalrats
Fünfter Abschnitt: Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 54 Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen
§ 55 Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretungen
§ 56 Geschäftsführung und Schutz
§ 57 Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 58 Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen, Gesamtjugend- und -auszubildendenvertretung
§ 59 Vertreter nichtständig Beschäftigter
Sechster Abschnitt: Beteiligung des Personalrats
Erster Titel: Allgemeines
§ 60 Zusammenarbeit von Dienststellen und Personalrat
§ 61 Gleichbehandlungsgrundsatz
§ 62 Allgemeine Aufgaben des Personalrats
§ 63 Verwaltungsanordnungen
§ 64 Behinderungs- und Benachteiligungsverbot
§ 65 Schutz für Auszubildende
§ 66 Schutz bei Kündigungen
§ 67 Anwendung von Dienstunfallregelungen
§ 68 Schweigepflicht
Zweiter Titel: Formen und Durchführung der Beteiligung
§ 69 Verfahren bei Mitbestimmung
§ 70 Verfahren bei Nichteinigung, Stufenverfahren
§ 71 Einigungsstelle
§ 72 Verfahren bei Mitwirkung
§ 73 Vorläufige Regelung
§ 73a Konkurrenz von Beteiligungstatbeständen
Dritter Titel: Beteiligung in sozialen Angelegenheiten
§ 74 Fälle der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
§ 75 Information über soziale Zuwendungen, Ersatzansprüche gegen Beschäftigte
§ 76 Arbeitsschutz
Vierter Titel: Beteiligung in Personalangelegenheiten
§ 77 Fälle der Mitbestimmung in Personalangelegenheiten
§ 78 Fälle der Mitwirkung in Personalangelegenheiten
§ 79 Ausnahmen von der Beteiligung
§ 80 Richter und Staatsanwälte
Fünfter Titel: Beteiligung in organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
§ 81 Gegenstände der Beteiligung in Organisationsangelegenheiten
§ 81a Personalvermittlungsstelle
§ 82 Vertreter der Beschäftigten in Verwaltungsräten
Sechster Titel: Zusammenarbeit mit Personalrat, Stufenvertretung und Gesamtpersonalrat
§ 83 Verfahren und Zuständigkeit

ZWEITER TEIL: Besondere Vorschriften für einzelne Zweige des öffentlichen Dienstes und für den Hessischen Rundfunk § 84 Geltung für Sonderbereiche der Verwaltung
Erster Abschnitt: (weggefallen)
§ 85 Personalräte bei Landräten und Oberbürgermeistern als Behörden der Landesverwaltung (aufgehoben)
Zweiter Abschnitt
Polizei, Berufsfeuerwehr
§ 86 Personalräte bei kommunalen Berufsfeuerwehren und Polizeidienststellen
§ 87 Hauptpersonalrat
§ 88 Vertrauensleute
§ 89 Beteiligung bei Alarmbereitschaft und Einsatz der Vollzugspolizei; Beteiligung der Stufenvertretungen
Dritter Abschnitt: Landesbetrieb Hessen-Forst
§ 90 Landesbetrieb Hessen-Forst
Vierter Abschnitt: Schulwesen
§ 91 Personalräte der Lehrer; Gesamtpersonalrat an Schulämtern
§ 92 Stufenvertretungen der Lehrer, Privatschulen
§ 93 Personalratssitzungen und Personalversammlungen
§ 94 Selbsteintrittsrecht
§ 95
§ 96 Mitwirkung der Lehrerkollegien
§ 96a
Fünfter Abschnitt: Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen
§ 97 Juniorprofessoren, Hochschuldozenten, wissenschaftliche Mitglieder
§ 98 Beschäftigte des Universitätsklinikums
§ 99 Technische Betriebseinheiten
§ 100 Ausnahmen von der Beteiligung
§ 101 Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung; Städelschule
§ 102 Verwaltungsfachhochschulen
§ 103 Theater und Orchester
§ 104 Künstlerisch Beschäftigte
Sechster Abschnitt: Besondere Vorschriften für das Landesamt für Verfassungsschutz
§ 105 Ausnahmen von der Beteiligung
Siebenter Abschnitt: Hessischer Rundfunk
§ 106 Beschäftigte, Zuständigkeiten, Dienststellen
Achter Abschnitt: Rechtsreferendare, Fachlehreranwärter, Lehramts- und Studienreferendare
Erster Titel: Rechtsreferendare
§ 107 Interessenvertretung der Rechtsreferendare
Zweiter Titel: Fachlehreranwärter, Lehramts- und Studienreferendare
§ 108 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Neunter Abschnitt: Justizvollzug
§ 109 Hauptpersonalrat Justizvollzug
Zehnter Abschnitt: Deutsche Rentenversicherung Hessen
§ 110 Mitglied in der Arbeitsgruppe Personalvertretung der Deutschen Rentenversicherung

DRITTER TEIL: Gerichtliche Entscheidungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen, Übergangs- und Schlussvorschriften
Erster Abschnitt: Gerichtliche Entscheidungen
§ 111 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
§ 112 Fachkammern, Fachsenat
Zweiter Abschnitt: Tarifverträge und Dienstvereinbarungen
§ 113 Vorrang des Personalvertretungsgesetzes; Dienstvereinbarungen
Dritter Abschnitt: Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 114 Außerkrafttreten von Dienstvereinbarungen
§ 115 Wahlordnung
§ 116 Religionsgemeinschaften
§ 117 Verweisungen auf Rechte von Betriebsräten
§ 118 Aufhebung entgegenstehender Vorschriften
§ 119 Übergangsbestimmungen
§ 120 Fortführung von Verfahren
§ 121
§ 122 Inkrafttreten
§ 123 Außer-Kraft-Treten


Links:
Personalvertretungsgesetz Hessen (HPVG)
Wahlordnung (WO)



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