Personalrat NRW
Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Nordrhein-Westfalen werden vom Personalrat vertreten. Zum öffentlichen Dienst zählen die Tarifbeschäftigten (Angestellte, Arbeiter) und die Beamten.Ein Personalrat wird zum Beispiel in folgenden Behörden und Einrichtungen gebildet:
- Bund: Bundesbehörden (z.B. Bundesagentur für Arbeit)
- Land: Ministerien, Landesbehörden (z.B. Finanzamt, Polizei, Regierungsbezirke), Gerichte, Schulen, Hochschulen, Unikliniken, usw.
- Kommunen (Landkreise, Städte, Gemeinden): Rathaus, Eigenbetriebe, Regiebetriebe, Kita, Feuerwehr, Sparkassen, Jobcenter, usw.
- Weitere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Beispielhafte Themen:
- Personalvertretungsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht
- Größe, Rechte, Aufgaben, Schweigepflicht, Arbeits- oder Dienstbefreiung
- Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung
- Personalratswahlen, Wahlvorstand Wahlberechtigung, Wählbarkeit, Wahldurchführung
- Fortbildung, Seminare
- Gesetz, Leitfaden, Kommentar, Literatur, Urteile, Muster-Dienstvereinbarungen, usw.
Inhalt des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW (LPVG) vom 2.10.2019:
Erstes Kapitel:
Allgemeine Vorschriften §§ 1 bis 9
Zweites Kapitel:
Personalrat
Erster Abschnitt:
Wahl und Zusammensetzung §§ 10 bis 22
Zweiter Abschnitt:
Amtszeit §§ 23 bis 28
Dritter Abschnitt:
Geschäftsführung §§ 29 bis 41
Vierter Abschnitt:
Rechtsstellung der Mitglieder §§ 42 und 43
Drittes Kapitel:
Personalkommission § 44
Viertes Kapitel:
Personalversammlung §§ 45 bis 49
Fünftes Kapitel:
Stufenvertretungen §§ 50 und 51
Sechstes Kapitel:
Gesamtpersonalrat §§ 52 und 53
Siebtes Kapitel:
Jugend- und Auszubildendenvertretung §§ 54 bis 61
Achtes Kapitel:
Beteiligung der Personalvertretung
Erster Abschnitt:
Allgemeines §§ 62 bis 65a
Zweiter Abschnitt:
Formen und Verfahren §§ 66 bis 71
Dritter Abschnitt:
Beteiligungspflichtige Angelegenheiten §§ 72 bis 77
Vierter Abschnitt:
Beteiligung der Stufenvertretung und des Gesamtpersonalrats § 78
Neuntes Kapitel:
Gerichtliche Entscheidung §§ 79 und 80
Zehntes Kapitel:
Sondervorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlusssachen
Erster Abschnitt:
Polizei §§ 81 bis 84
Zweiter Abschnitt:
Lehrkräfte §§ 85 bis 92
Dritter Abschnitt:
Justizvollzug §§ 93 bis 94
Vierter Abschnitt:
Referendarinnen und Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst §§ 95 bis 103
Fünfter Abschnitt:
Hochschulen §§ 104 bis 105b
Sechster Abschnitt:
Behandlung von Verschlusssachen § 106
Elftes Kapitel:
Sonder- und Schlussvorschriften §§ 107 bis 114
Links:
Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG NRW)
Wahlordnung (WO-LPVG)
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