Personalrat NRW

Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Nordrhein-Westfalen werden vom Personalrat vertreten. Zum öffentlichen Dienst zählen die Tarifbeschäftigten (Angestellte, Arbeiter) und die Beamten.

Ein Personalrat wird zum Beispiel in folgenden Behörden und Einrichtungen gebildet: Im Forum Personalrat (PR) können Personalräte, Mitglieder der JAV, Tarifbeschäftigte (Arbeitnehmer) und Beamte kostenlos Fragen stellen und Tipps und Informationen austauschen. Natürlich ist auch der Betriebsrat (BR) kommunaler Unternehmen (z.B. Stadtwerke) willkommen.

Beispielhafte Themen: Besonderheit: Keine Angst vor "dummen Fragen", Sie können auch als Gast schreiben, also ohne Registrierung.



Inhalt des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW (LPVG) vom 2.10.2019:
Erstes Kapitel:
Allgemeine Vorschriften §§ 1 bis 9
Zweites Kapitel:
Personalrat
Erster Abschnitt:
Wahl und Zusammensetzung §§ 10 bis 22
Zweiter Abschnitt:
Amtszeit §§ 23 bis 28
Dritter Abschnitt:
Geschäftsführung §§ 29 bis 41
Vierter Abschnitt:
Rechtsstellung der Mitglieder §§ 42 und 43
Drittes Kapitel:
Personalkommission § 44
Viertes Kapitel:
Personalversammlung §§ 45 bis 49
Fünftes Kapitel:
Stufenvertretungen §§ 50 und 51
Sechstes Kapitel:
Gesamtpersonalrat §§ 52 und 53
Siebtes Kapitel:
Jugend- und Auszubildendenvertretung §§ 54 bis 61
Achtes Kapitel:
Beteiligung der Personalvertretung
Erster Abschnitt:
Allgemeines §§ 62 bis 65a
Zweiter Abschnitt:
Formen und Verfahren §§ 66 bis 71
Dritter Abschnitt:
Beteiligungspflichtige Angelegenheiten §§ 72 bis 77
Vierter Abschnitt:
Beteiligung der Stufenvertretung und des Gesamtpersonalrats § 78
Neuntes Kapitel:
Gerichtliche Entscheidung §§ 79 und 80
Zehntes Kapitel:
Sondervorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlusssachen
Erster Abschnitt:
Polizei §§ 81 bis 84
Zweiter Abschnitt:
Lehrkräfte §§ 85 bis 92
Dritter Abschnitt:
Justizvollzug §§ 93 bis 94
Vierter Abschnitt:
Referendarinnen und Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst §§ 95 bis 103
Fünfter Abschnitt:
Hochschulen §§ 104 bis 105b
Sechster Abschnitt:
Behandlung von Verschlusssachen § 106
Elftes Kapitel:
Sonder- und Schlussvorschriften §§ 107 bis 114

Links:
Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG NRW)
Wahlordnung (WO-LPVG)





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