Besoldungstabelle Thüringen ab 1.2.2025

Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten im Freistaat Thüringen richtet sich nach landesrechtlichen Vorgaben. Maßgeblich sind insbesondere die Besoldungsordnung, die Besoldungsgruppe sowie die jeweilige Erfahrungsstufe. Ergänzend können Familienzuschläge, Zulagen und weitere Vergütungsbestandteile hinzukommen.

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Thüringen: Besoldungstabelle ab 01.02.2025

Stand: ab 1.2.2025 | Quelle: DBB / ThürBesG

Rechtsgrundlage: Thüringer Besoldungsgesetz (ThürBesG)

Wie setzt sich die Beamtenbesoldung zusammen?

Hinweis: Der Familienzuschlag ist im jeweiligen Besoldungsrecht des Bundes oder der Länder geregelt. Struktur und Voraussetzungen sind vergleichbar, die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach dem jeweiligen Landesbesoldungsrecht.

Besoldungsgruppe und Stellenbewertung

Die Zuordnung zu einer Besoldungsgruppe erfolgt auf Grundlage der Dienstposten- bzw. Stellenbewertung für Beamte . Dabei werden Verantwortung, Aufgabenbereich und Laufbahn berücksichtigt.

Regelmäßige Wochenarbeitszeit für Beamte in Thüringen

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamte im Freistaat Thüringen beträgt derzeit 40,0 Stunden.

Die Angabe bezieht sich auf Vollzeitbeschäftigte. Bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich die Arbeitszeit entsprechend.

Rechtsgrundlage ist die Arbeitszeitverordnung für die Beamtinnen und Beamten des Freistaates Thüringen.

Im bundesweiten Vergleich liegt die regelmäßige Wochenarbeitszeit in Thüringen im mittleren bis oberen Bereich der in den Bundesländern geltenden Arbeitszeiten.

Die Wochenarbeitszeit hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Besoldung, ist jedoch für den Vergleich von Arbeitsbelastung und Vergütung relevant.

Typische Beamtenberufe in Thüringen

Häufige Fragen zur Besoldung in Thüringen (FAQ)

Steigt das Gehalt automatisch?

Ja. Innerhalb einer Besoldungsgruppe erfolgt in der Regel ein stufenweiser Aufstieg mit zunehmender Erfahrungszeit, ohne dass eine Beförderung erforderlich ist.

Gibt es Weihnachtsgeld für Beamte in Thüringen?

Ein gesondertes Weihnachtsgeld wird nicht gezahlt. Die frühere Sonderzahlung ist in Thüringen in das Grundgehalt integriert.

Ist der Familienzuschlag automatisch enthalten?

Nein. Der Familienzuschlag muss grundsätzlich beantragt werden und wird zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

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