Besoldungstabelle Thüringen ab 1.2.2025
Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten im Freistaat Thüringen richtet sich nach landesrechtlichen Vorgaben. Maßgeblich sind insbesondere die Besoldungsordnung, die Besoldungsgruppe sowie die jeweilige Erfahrungsstufe. Ergänzend können Familienzuschläge, Zulagen und weitere Vergütungsbestandteile hinzukommen.
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Thüringen: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
Stand: ab 1.2.2025 | Quelle: DBB / ThürBesG
Rechtsgrundlage: Thüringer Besoldungsgesetz (ThürBesG)
Wie setzt sich die Beamtenbesoldung zusammen?
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Besoldungsordnung (A, B, R, W)
- A-Besoldung: Für die Mehrheit der Beamtinnen und Beamten in Verwaltung, Polizei, Schule und Justizvollzug; mit aufsteigenden Erfahrungsstufen.
- B-Besoldung: Für herausgehobene Führungsämter mit festen Grundgehältern ohne Stufen.
- R-Besoldung: Für Richterinnen, Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
- W-Besoldung: Für Professorinnen und Professoren an Hochschulen.
- Besoldungsgruppe (z. B. A9, A12, A13), abhängig von Amt und Bewertung des Dienstpostens (Besoldungsgruppen für Beamte)
- Erfahrungsstufe (auch Erfahrungszeit), die sich in der Regel mit zunehmender Dienstzeit erhöht
- Familienzuschlag für Ehe, Lebenspartnerschaft und Kinder (allgemeine Regelungen zum Familienzuschlag)
- Zulagen (z. B. Amtszulagen, Stellenzulagen, Erschwerniszulagen, Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten)
- Vergütungen (z. B. Mehrarbeitsvergütung, Vollstreckungsvergütung)
- Zuschläge (z. B. bei Altersteilzeit oder begrenzter Dienstfähigkeit)
- Sonderzahlungen: In Thüringen ist das frühere Weihnachtsgeld in das Grundgehalt integriert
Hinweis: Der Familienzuschlag ist im jeweiligen Besoldungsrecht des Bundes oder der Länder geregelt. Struktur und Voraussetzungen sind vergleichbar, die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach dem jeweiligen Landesbesoldungsrecht.
Besoldungsgruppe und Stellenbewertung
Die Zuordnung zu einer Besoldungsgruppe erfolgt auf Grundlage der Dienstposten- bzw. Stellenbewertung für Beamte . Dabei werden Verantwortung, Aufgabenbereich und Laufbahn berücksichtigt.
Regelmäßige Wochenarbeitszeit für Beamte in Thüringen
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamte im Freistaat Thüringen beträgt derzeit 40,0 Stunden.
Die Angabe bezieht sich auf Vollzeitbeschäftigte. Bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich die Arbeitszeit entsprechend.
Rechtsgrundlage ist die Arbeitszeitverordnung für die Beamtinnen und Beamten des Freistaates Thüringen.
Im bundesweiten Vergleich liegt die regelmäßige Wochenarbeitszeit in Thüringen im mittleren bis oberen Bereich der in den Bundesländern geltenden Arbeitszeiten.
Die Wochenarbeitszeit hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Besoldung, ist jedoch für den Vergleich von Arbeitsbelastung und Vergütung relevant.
Typische Beamtenberufe in Thüringen
- Bund: Ministerialbeamte, Zollbeamte, Verwaltungsbeamte
- Land Thüringen: Lehrkräfte, Polizeibeamte, Justizvollzugsbeamte, Finanzbeamte, Verwaltungsbeamte
- Kommunen: Verwaltungsbeamte, Feuerwehrbeamte
Häufige Fragen zur Besoldung in Thüringen (FAQ)
Steigt das Gehalt automatisch?
Ja. Innerhalb einer Besoldungsgruppe erfolgt in der Regel ein stufenweiser Aufstieg mit zunehmender Erfahrungszeit, ohne dass eine Beförderung erforderlich ist.
Gibt es Weihnachtsgeld für Beamte in Thüringen?
Ein gesondertes Weihnachtsgeld wird nicht gezahlt. Die frühere Sonderzahlung ist in Thüringen in das Grundgehalt integriert.
Ist der Familienzuschlag automatisch enthalten?
Nein. Der Familienzuschlag muss grundsätzlich beantragt werden und wird zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
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