Personalrat Thüringen
Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Thüringen werden vom Personalrat vertreten. Zum öffentlichen Dienst zählen die Tarifbeschäftigten (Angestellte, Arbeiter) und die Beamten.Ein Personalrat wird zum Beispiel in folgenden Behörden und Einrichtungen gebildet:
- Bund: Bundesbehörden (z.B. Bundesagentur für Arbeit)
- Land: Ministerien, Landesbehörden (z.B. Finanzamt, Polizei), Gerichte, Schulen, Hochschulen, Unikliniken, usw.
- Kommunen (Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, erfüllende Gemeinden, Landgemeinden): Rathaus, Eigenbetriebe, Regiebetriebe, Kita, Feuerwehr, Sparkassen, Jobcenter, usw.
- Weitere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Beispielhafte Themen:
- Personalvertretungsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht
- Größe, Rechte, Aufgaben, Schweigepflicht, Arbeits- oder Dienstbefreiung
- Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung
- Personalratswahlen, Wahlvorstand Wahlberechtigung, Wählbarkeit, Wahldurchführung
- Fortbildung, Seminare
- Gesetz, Leitfaden, Kommentar, Literatur, Urteile, Muster-Dienstvereinbarungen, usw.
Inhalt des Thüringer Personalvertretungsgesetzes (ThürPersVG) vom 16. Januar 2019:
ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Grundsätze der Zusammenarbeit
§ 3 Unabdingbarkeit
§ 4 Beschäftigte
§ 5 Gruppen
§ 6 Dienststellen
§ 7 Dienststellenleiter
§ 8 Behinderungs-, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot
§ 9 Weiterbeschäftigung Auszubildender
§ 10 Schweigepflicht
§ 11 Unfallvorschriften
ZWEITER TEIL Personalvertretungen
§ 12 Bildung von Personalräten
§ 13 Wahlberechtigung
§ 14 Wählbarkeit
§ 15 Wählbarkeit in besonderen Fällen
§ 16 Zahl der Personalratsmitglieder
§ 17 Vertretung der Gruppen
§ 18 Abweichende Verteilung auf die Gruppen
§ 19 Wahlverfahren
§ 20 Bestellung des Wahlvorstandes durch den Personalrat
§ 21 Wahl des Wahlvorstandes durch die Personalversammlung
§ 22 Bestellung des Wahlvorstandes durch den Dienststellenleiter
§ 23 Aufgaben des Wahlvorstandes
§ 24 Verbot der Wahlbehinderung - Wahlkosten
§ 25 Anfechtung der Wahl
§ 26 Amtszeit
§ 27 Neuwahl vor dem Ende der Amtszeit
§ 28 Ausschluss und Auflösung
§ 29 Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 30 Ruhen der Mitgliedschaft
§ 31 Ersatzmitglieder
§ 32 Neuwahl bei Umorganisation von Dienststellen und Körperschaften
DRITTER TEIL Geschäftsführung
§ 33 Vorstand
§ 34 Sitzungen
§ 35 Durchführung der Sitzungen
§ 36 Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten und weiteren Personen
§ 37 Beschlussfassung - Beschlussfähigkeit
§ 38 Gemeinsame Beratung - Gruppenentscheidung
§ 39 Aussetzen von Beschlüssen
§ 40 Teilnahme sonstiger Personen
§ 41 Verhandlungsniederschrift
§ 42 Geschäftsordnung
§ 43 Sprechstunden
§ 44 Kosten
VIERTER TEIL Rechtsstellung
§ 45 Freistellung vom Dienst
§ 46 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
§ 47 Sondervorschriften
FÜNFTER TEIL Personalversammlung
§ 48 Zusammensetzung und Leitung
§ 49 Einberufung, Tätigkeitsbericht
§ 50 Zeitpunkt
§ 51 Gegenstand
§ 52 Teilnahmerecht
SECHSTER TEIL Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
§ 53 Stufenvertretungen
§ 54 Entsprechende Anwendungen
§ 55 Gesamtpersonalrat
§ 56 Wahl, Amtszeit und Geschäftsführung
§ 56 a Personalräteversammlung
SIEBTER TEIL Vertretung der jugendlichen Beschäftigten und Auszubildenden
§ 57 Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 58 Aktives und passives Wahlrecht
§ 59 Zusammensetzung
§ 60 Wahlvorstand - Amtszeit
§ 61 Aufgaben
§ 62 Entsprechende Anwendung von Vorschriften
§ 63 Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 64 Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen
§ 65 Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
ACHTER TEIL Beteiligung der Personalvertretungen
§ 66 Zusammenarbeit, Monatsgespräch
§ 67 Allgemeine Grundsätze
§ 68 Allgemeine Aufgaben der Personalvertretung
§ 68 a Wirtschaftsausschuss
§ 69 Umfang der Mitbestimmung
§ 69 a Verfahren der Mitbestimmung
§ 70 Initiativrecht
§ 71 Einigungsstelle, Bildung, Kosten
§ 72 Verhandlung und Beschlussfassung der Einigungsstelle
§ 73 Mitbestimmung in personellen, organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
§ 74 Aufhebung von Beschlüssen der Einigungsstelle
§ 75 Dienstvereinbarungen
§ 76 Durchführung von Entscheidungen
§ 77 Anhörungsrechte
§ 78 Mitbestimmung und Anhörungsrecht bei Kündigungen
§ 79 Teilnahme an Prüfungen, Auswahl- und Beurteilungsgesprächen
§ 80 Datenschutz
§ 81 Unterstützung bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren
§ 82 Beteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats
§ 82 a Arbeitsgemeinschaft auf Landesebene
§ 82 b Bildung dienststellenübergreifender Arbeitsgruppen
NEUNTER TEIL Gerichtliche Entscheidungen
§ 83 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
§ 84 Bildung von Fachkammern und Fachsenaten
ZEHNTER TEIL Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschluss-Sachen
§ 85 Abweichungen für das Landesamt für Verfassungsschutz
§ 86 Abweichungen für die Landesforstanstalt
§ 87 Abweichungen und Sonderregelungen im Geschäftsbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums
§ 88 Abweichungen für Hochschulen
§ 89 Abweichungen für öffentliche Theater und Orchester
§ 90 Abweichungen und Sonderregelungen für die Beschäftigten im Polizeidienst des Landes
§ 91 (aufgehoben)
§ 92 Abweichungen und Sonderregelungen im Geschäftsbereich des für Schulwesen zuständigen Ministeriums
§ 93 Ausschuss für geheime Verschluss-Sachen
ELFTER TEIL Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 94 Rechtsverordnung über Wahlvorschriften
§ 95 Übergangsbestimmungen
§ 96 Evaluierung
§ 97 Gleichstellungsbestimmung
§ 98 (Inkrafttreten)
Links:
Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG)
Wahlordnung (ThürPersVWO)
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