Besoldungstabelle Sachsen-Anhalt ab 1.4.2026

Die Besoldung von Beamtinnen und Beamten im Land Sachsen-Anhalt richtet sich nach gesetzlich festgelegten Vorgaben. Maßgeblich sind insbesondere die Besoldungsordnung, die Besoldungsgruppe sowie die jeweilige Erfahrungsstufe. Ergänzt wird das Grundgehalt durch Zuschläge und Zulagen.

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Sachsen-Anhalt: Besoldungstabelle ab 01.04.2026

Stand: ab 1.4.2026 | Quelle: DBB / LBesG LSA

Rechtsgrundlage: Landesbesoldungsgesetz Sachsen-Anhalt (LBesG LSA)

Wie setzt sich die Beamtenbesoldung zusammen?

Hinweis: Der Familienzuschlag ist im jeweiligen Besoldungsrecht des Bundes oder der Länder geregelt. Struktur und Voraussetzungen sind vergleichbar, die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach dem jeweiligen Landesbesoldungsrecht.

Besoldungsgruppe und Stellenbewertung

Die Zuordnung zu einer Besoldungsgruppe erfolgt auf Grundlage der Dienstposten- bzw. Stellenbewertung für Beamte . Dabei werden unter anderem Verantwortung, Aufgabenbereich und Laufbahn berücksichtigt.

Regelmäßige Wochenarbeitszeit für Beamte in Sachsen-Anhalt

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamte in Sachsen-Anhalt beträgt derzeit 40,0 Stunden.

Die Angabe bezieht sich auf Vollzeitbeschäftigte. Bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich die Arbeitszeit entsprechend.

Rechtsgrundlage ist die Arbeitszeitverordnung für die Beamtinnen und Beamten des Landes Sachsen-Anhalt.

Im bundesweiten Vergleich liegt die regelmäßige Wochenarbeitszeit in Sachsen-Anhalt im mittleren Bereich der in den Bundesländern geltenden Arbeitszeiten.

Die Wochenarbeitszeit hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Besoldung, ist jedoch für den Vergleich von Arbeitsbelastung und Vergütung relevant.

Typische Beamtenberufe in Sachsen-Anhalt

Häufige Fragen zur Besoldung in Sachsen-Anhalt (FAQ)

Steigt das Gehalt automatisch?

Ja. Innerhalb einer Besoldungsgruppe erfolgt in der Regel ein stufenweiser Aufstieg mit zunehmender Erfahrungszeit, ohne dass eine Beförderung erforderlich ist.

Gibt es Weihnachtsgeld für Beamte in Sachsen-Anhalt?

In Sachsen-Anhalt wird eine jährliche Sonderzahlung gezahlt. Die konkrete Höhe richtet sich nach den landesrechtlichen Vorgaben.

Ist der Familienzuschlag automatisch enthalten?

Nein. Der Familienzuschlag muss grundsätzlich beantragt werden und wird zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

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