Personalrat Sachsen-Anhalt
Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Sachsen-Anhalt werden vom Personalrat vertreten. Zum öffentlichen Dienst zählen die Tarifbeschäftigten (Angestellte, Arbeiter) und die Beamten.Ein Personalrat wird zum Beispiel in folgenden Behörden und Einrichtungen gebildet:
- Bund: Bundesbehörden (z.B. Bundesagentur für Arbeit)
- Land: Ministerien, Landesbehörden (z.B. Finanzamt, Polizei), Gerichte, Schulen, Hochschulen, Unikliniken, usw.
- Kommunen (Landkreise, Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden): Rathaus, Eigenbetriebe, Regiebetriebe, Kita, Feuerwehr, Sparkassen, Jobcenter, usw.
- Weitere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Beispielhafte Themen:
- Personalvertretungsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht
- Größe, Rechte, Aufgaben, Schweigepflicht, Arbeits- oder Dienstbefreiung
- Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung
- Personalratswahlen, Wahlvorstand Wahlberechtigung, Wählbarkeit, Wahldurchführung
- Fortbildung, Seminare
- Gesetz, Leitfaden, Kommentar, Literatur, Urteile, Muster-Dienstvereinbarungen, usw.
Inhalt des Personalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt (PersVG LSA) vom 22. Juli 2019:
Teil 1 Personalvertretungen
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Errichtung von Personalvertretungen
§ 2 Grundsätze der Zusammenarbeit
§ 3 Unabdingbarkeit
§ 4 Beschäftigte und Gruppen
§ 5 (weggefallen)
§ 6 Dienststellen
§ 7 Vertretung der Dienststelle
§ 8 Schutzbestimmungen
§ 9 Übernahme von Auszubildenden
§ 10 Schweigepflicht
§ 11 Unfälle und Sachschäden
§ 11a Datenschutz
Kapitel 2 Der Personalrat
Abschnitt 1 Wahl und Zusammensetzung des Personalrates
§ 12 Wahl von Personalräten
§ 13 Wahlberechtigung
§ 14 Wählbarkeit
§ 15 Sondervorschrift für die Wählbarkeit
§ 16 Anzahl der Mitglieder des Personalrates
§ 17 Vertretung der Gruppen
§ 18 Abweichende Sitzverteilung und wahlgruppenfremde Beschäftigte
§ 19 Wahlverfahren
§ 20 Bestellung des Wahlvorstandes
§ 21 Bestellung des Wahlvorstandes durch die Personalversammlung
§ 22 Bestellung des Wahlvorstandes durch die Dienststellenleitung
§ 23 Aufgaben des Wahlvorstandes
§ 24 Wahlschutz und Wahlkosten
Abschnitt 2 Amtszeit des Personalrates
§ 25 Dauer der Amtszeit
§ 26 Neuwahl
§ 26 a Neubildung und Umbildung von Körperschaften und Dienststellen
§ 27 Wahlanfechtung sowie Ausschluss und Auflösung
§ 28 Erlöschen und Ruhen der Mitgliedschaft
§ 29 Ersatzmitglieder
Abschnitt 3 Geschäftsführung des Personalrates
§ 30 Vorstand
§ 31 Geschäftsführung
§ 32 Einberufung und Leitung von Sitzungen
§ 33 Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen
§ 34 Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten
§ 35 Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit
§ 36 Beratung und Abstimmung
§ 37 Fristverlängerung für Stellungnahmen des Personalrates und der Gruppenvertretungen
§ 38 Teilnahme weiterer Personen
§ 39 Sitzungsniederschrift
§ 40 Geschäftsordnung
§ 41 Sprechstunden und Betreuung
§ 42 Kosten
Abschnitt 4 Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
§ 43 Umlageverbot
§ 44 Freistellung
§ 45 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
§ 46 Schutzvorschriften
Kapitel 3 Personalversammlung
§ 47 Zusammensetzung
§ 48 Einberufung und Tätigkeitsbericht
§ 49 Zeitpunkt
§ 50 Aufgaben der Personalversammlung
§ 51 Teilnahme weiterer Personen
Kapitel 4 Bildung von Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
§ 52 Stufenvertretungen
§ 53 Wahl, Amtszeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung der Stufenvertretungen
§ 54 Gesamtpersonalrat
§ 55 Wahl, Amtszeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung des Gesamtpersonalrates
Kapitel 5 Beteiligung der Personalvertretung
Abschnitt 1 Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat
§ 56 Regelmäßige Gespräche und Friedenspflicht
§ 57 Allgemeine Aufgaben des Personalrates
§ 58 Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes und Wahrung der Vereinigungsfreiheit
§ 59 Beteiligung am Arbeitsschutz
§ 60 Verwaltungsanordnungen
Abschnitt 2 Mitbestimmung und Einigung
§ 61 Umfang und Durchführung der Mitbestimmung
§ 62 Verfahren bei Nichteinigung
§ 63 Einigungsstelle
§ 64 Verfahren der Einigungsstelle
§ 65 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
§ 66 Mitbestimmung in Angelegenheiten der Beamten
§ 67 Mitbestimmung in Angelegenheiten der Arbeitnehmer
§ 68 Ausnahmen für bestimmte Beschäftigte
§ 69 Mitbestimmung in Rationalisierungs-, Technologie- und Organisationsangelegenheiten
Abschnitt 3 Dienstvereinbarungen
§ 70 Abschluss von Dienstvereinbarungen und Vorrang von Tarifverträgen
Abschnitt 4 Beteiligung von Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
§ 71 Beteiligung der Stufenvertretung und des Gesamtpersonalrates
Kapitel 6 Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 72 Errichtung
§ 73 Wahlrecht und Wählbarkeit
§ 74 Zahl der Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 75 Wahlverfahren, Amtszeit und Vorsitz
§ 76 Befugnisse und Tätigkeit
§ 77 Jugend- und Auszubildendenversammlung
Kapitel 7 Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte
und Versammlung der Vorstände der Personalvertretungen
§ 77a Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte
§ 77b Personalräteversammlung
Kapitel 8 Gerichtliche Entscheidungen
§ 78 Rechtsweg
§ 79 Fachkammern und Fachsenate
Teil 2 Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und Behandlung von Verschlusssachen
Kapitel 1 Beschäftigte der Polizeibehörden
§ 80 Polizeidienststelle, Stufenpersonalrat, Polizeihauptpersonalrat
§ 81 Sonderregelung für Polizeivollzugsbeamte an der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt
Kapitel 2 Verfassungsschutz
§ 82 Personalvertretung für die Beschäftigten des Verfassungsschutzes
Kapitel 3 Beschäftigte an öffentlichen Schulen
§ 83 Allgemeines
§ 84 Personalräte bei Schulen
§ 85 Beschäftigte im Vorbereitungsdienst für Lehrämter
§ 86 Lehrerbezirkspersonalräte beim Landesschulamt
§ 87 Fachgruppen
§ 88 Lehrerhauptpersonalrat
§ 89 Freistellungen
§ 90 Vorstand der Lehrerstufenvertretungen
§ 91 Personalversammlungen
§ 92 (weggefallen)
§ 93 Wahlberechtigung
§ 94 (aufgehoben)
§ 95 Besondere Zusammensetzung des Wahlvorstandes
§ 96 Einigungsstelle
§ 97 Beteiligung des Personalrates
Kapitel 4 Beschäftigte der Gemeinden, Verbandsgemeinden, Landkreise und Zweckverbände
§ 98 Sonderregelungen
Kapitel 5 Wissenschaftliche Einrichtungen; Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
§ 99 Wissenschaftliche Einrichtungen
§ 100 Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Kapitel 6 Verschlusssachen
§ 101 Verschlusssachen
Teil 3 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 102 Verweisung auf andere Gesetze
§ 103 (aufgehoben)
§ 104 Wahlordnung
§ 105 (weggefallen)
§ 106 Übergangsbestimmungen
§ 107 Sprachliche Gleichstellung
§ 108 In-Kraft-Treten
Links:
Personalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG LSA)
Wahlordnung (LWO)
Aktuelle Stellenangebote
Bitte passen Sie die Suche nach Ihren Wünschen an:Aktuelle Stellenangebote
Bitte passen Sie die Suche nach Ihren Wünschen an:Anzeige