Personalrat Sachsen-Anhalt

Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Sachsen-Anhalt werden vom Personalrat vertreten. Zum öffentlichen Dienst zählen die Tarifbeschäftigten (Angestellte, Arbeiter) und die Beamten.

Ein Personalrat wird zum Beispiel in folgenden Behörden und Einrichtungen gebildet: Im Forum Personalrat (PR) können Personalräte, Mitglieder der JAV, Tarifbeschäftigte (Arbeitnehmer) und Beamte kostenlos Fragen stellen und Tipps und Informationen austauschen. Natürlich ist auch der Betriebsrat (BR) kommunaler Unternehmen (z.B. Stadtwerke) willkommen.

Beispielhafte Themen: Besonderheit: Keine Angst vor "dummen Fragen", Sie können auch als Gast schreiben, also ohne Registrierung.



Inhalt des Personalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt (PersVG LSA) vom 22. Juli 2019:
Teil 1 Personalvertretungen
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Errichtung von Personalvertretungen
§ 2 Grundsätze der Zusammenarbeit
§ 3 Unabdingbarkeit
§ 4 Beschäftigte und Gruppen
§ 5 (weggefallen)
§ 6 Dienststellen
§ 7 Vertretung der Dienststelle
§ 8 Schutzbestimmungen
§ 9 Übernahme von Auszubildenden
§ 10 Schweigepflicht
§ 11 Unfälle und Sachschäden
§ 11a Datenschutz
Kapitel 2 Der Personalrat
Abschnitt 1 Wahl und Zusammensetzung des Personalrates
§ 12 Wahl von Personalräten
§ 13 Wahlberechtigung
§ 14 Wählbarkeit
§ 15 Sondervorschrift für die Wählbarkeit
§ 16 Anzahl der Mitglieder des Personalrates
§ 17 Vertretung der Gruppen
§ 18 Abweichende Sitzverteilung und wahlgruppenfremde Beschäftigte
§ 19 Wahlverfahren
§ 20 Bestellung des Wahlvorstandes
§ 21 Bestellung des Wahlvorstandes durch die Personalversammlung
§ 22 Bestellung des Wahlvorstandes durch die Dienststellenleitung
§ 23 Aufgaben des Wahlvorstandes
§ 24 Wahlschutz und Wahlkosten
Abschnitt 2 Amtszeit des Personalrates
§ 25 Dauer der Amtszeit
§ 26 Neuwahl
§ 26 a Neubildung und Umbildung von Körperschaften und Dienststellen
§ 27 Wahlanfechtung sowie Ausschluss und Auflösung
§ 28 Erlöschen und Ruhen der Mitgliedschaft
§ 29 Ersatzmitglieder
Abschnitt 3 Geschäftsführung des Personalrates
§ 30 Vorstand
§ 31 Geschäftsführung
§ 32 Einberufung und Leitung von Sitzungen
§ 33 Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen
§ 34 Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten
§ 35 Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit
§ 36 Beratung und Abstimmung
§ 37 Fristverlängerung für Stellungnahmen des Personalrates und der Gruppenvertretungen
§ 38 Teilnahme weiterer Personen
§ 39 Sitzungsniederschrift
§ 40 Geschäftsordnung
§ 41 Sprechstunden und Betreuung
§ 42 Kosten
Abschnitt 4 Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
§ 43 Umlageverbot
§ 44 Freistellung
§ 45 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
§ 46 Schutzvorschriften
Kapitel 3 Personalversammlung
§ 47 Zusammensetzung
§ 48 Einberufung und Tätigkeitsbericht
§ 49 Zeitpunkt
§ 50 Aufgaben der Personalversammlung
§ 51 Teilnahme weiterer Personen
Kapitel 4 Bildung von Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
§ 52 Stufenvertretungen
§ 53 Wahl, Amtszeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung der Stufenvertretungen
§ 54 Gesamtpersonalrat
§ 55 Wahl, Amtszeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung des Gesamtpersonalrates
Kapitel 5 Beteiligung der Personalvertretung
Abschnitt 1 Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat
§ 56 Regelmäßige Gespräche und Friedenspflicht
§ 57 Allgemeine Aufgaben des Personalrates
§ 58 Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes und Wahrung der Vereinigungsfreiheit
§ 59 Beteiligung am Arbeitsschutz
§ 60 Verwaltungsanordnungen
Abschnitt 2 Mitbestimmung und Einigung
§ 61 Umfang und Durchführung der Mitbestimmung
§ 62 Verfahren bei Nichteinigung
§ 63 Einigungsstelle
§ 64 Verfahren der Einigungsstelle
§ 65 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
§ 66 Mitbestimmung in Angelegenheiten der Beamten
§ 67 Mitbestimmung in Angelegenheiten der Arbeitnehmer
§ 68 Ausnahmen für bestimmte Beschäftigte
§ 69 Mitbestimmung in Rationalisierungs-, Technologie- und Organisationsangelegenheiten
Abschnitt 3 Dienstvereinbarungen
§ 70 Abschluss von Dienstvereinbarungen und Vorrang von Tarifverträgen
Abschnitt 4 Beteiligung von Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
§ 71 Beteiligung der Stufenvertretung und des Gesamtpersonalrates
Kapitel 6 Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 72 Errichtung
§ 73 Wahlrecht und Wählbarkeit
§ 74 Zahl der Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 75 Wahlverfahren, Amtszeit und Vorsitz
§ 76 Befugnisse und Tätigkeit
§ 77 Jugend- und Auszubildendenversammlung
Kapitel 7 Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte
und Versammlung der Vorstände der Personalvertretungen
§ 77a Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte
§ 77b Personalräteversammlung
Kapitel 8 Gerichtliche Entscheidungen
§ 78 Rechtsweg
§ 79 Fachkammern und Fachsenate

Teil 2 Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und Behandlung von Verschlusssachen
Kapitel 1 Beschäftigte der Polizeibehörden
§ 80 Polizeidienststelle, Stufenpersonalrat, Polizeihauptpersonalrat
§ 81 Sonderregelung für Polizeivollzugsbeamte an der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt
Kapitel 2 Verfassungsschutz
§ 82 Personalvertretung für die Beschäftigten des Verfassungsschutzes
Kapitel 3 Beschäftigte an öffentlichen Schulen
§ 83 Allgemeines
§ 84 Personalräte bei Schulen
§ 85 Beschäftigte im Vorbereitungsdienst für Lehrämter
§ 86 Lehrerbezirkspersonalräte beim Landesschulamt
§ 87 Fachgruppen
§ 88 Lehrerhauptpersonalrat
§ 89 Freistellungen
§ 90 Vorstand der Lehrerstufenvertretungen
§ 91 Personalversammlungen
§ 92 (weggefallen)
§ 93 Wahlberechtigung
§ 94 (aufgehoben)
§ 95 Besondere Zusammensetzung des Wahlvorstandes
§ 96 Einigungsstelle
§ 97 Beteiligung des Personalrates
Kapitel 4 Beschäftigte der Gemeinden, Verbandsgemeinden, Landkreise und Zweckverbände
§ 98 Sonderregelungen
Kapitel 5 Wissenschaftliche Einrichtungen; Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
§ 99 Wissenschaftliche Einrichtungen
§ 100 Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Kapitel 6 Verschlusssachen
§ 101 Verschlusssachen

Teil 3 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 102 Verweisung auf andere Gesetze
§ 103 (aufgehoben)
§ 104 Wahlordnung
§ 105 (weggefallen)
§ 106 Übergangsbestimmungen
§ 107 Sprachliche Gleichstellung
§ 108 In-Kraft-Treten

Links:
Personalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG LSA)
Wahlordnung (LWO)



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