Besoldungstabelle Brandenburg ab 1.7.2024

Die Besoldung von Beamtinnen und Beamten im Land Brandenburg richtet sich nach gesetzlich festgelegten Vorgaben. Maßgeblich sind insbesondere die Besoldungsordnung, die Besoldungsgruppe sowie die jeweilige Erfahrungsstufe. Ergänzt wird das Grundgehalt durch Zuschläge und Zulagen.

Hier können Sie die aktuelle Besoldungstabelle für Brandenburg kostenlos herunterladen:

Brandenburg: Besoldungstabelle ab 01.07.2024

Rechtsgrundlage: Brandenburgisches Besoldungsgesetz (BbgBesG)

Stand der Tabelle: ab 1.7.2024


Wie setzt sich die Beamtenbesoldung zusammen?

Hinweis: Der Familienzuschlag ist im jeweiligen Besoldungsrecht des Bundes oder der Länder geregelt. Struktur und Voraussetzungen sind vergleichbar, die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach dem jeweiligen Landesbesoldungsrecht.


Besoldungsgruppe und Stellenbewertung

Die Zuordnung zu einer Besoldungsgruppe erfolgt auf Grundlage der Dienstposten- bzw. Stellenbewertung für Beamte . Dabei werden unter anderem Verantwortung, Aufgabenbereich und Laufbahn berücksichtigt.


Regelmäßige Wochenarbeitszeit für Beamte in Brandenburg

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamte in Brandenburg beträgt derzeit 40,0 Stunden.

Die Angabe bezieht sich auf Vollzeitbeschäftigte. Bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich die Arbeitszeit entsprechend.

Rechtsgrundlage ist die Arbeitszeitverordnung für die Beamtinnen und Beamten des Landes Brandenburg.

Im bundesweiten Vergleich liegt die regelmäßige Wochenarbeitszeit in Brandenburg im unteren bis mittleren Bereich der in den Bundesländern geltenden Arbeitszeiten.

Die Wochenarbeitszeit hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Besoldung, ist jedoch für den Vergleich von Arbeitsbelastung und Vergütung relevant.


Typische Beamtenberufe in Brandenburg


Häufige Fragen zur Besoldung in Brandenburg (FAQ)

Steigt das Gehalt automatisch?

Ja. Innerhalb einer Besoldungsgruppe erfolgt in der Regel ein stufenweiser Aufstieg mit zunehmender Erfahrungszeit, ohne dass eine Beförderung erforderlich ist.

Gibt es Weihnachtsgeld für Beamte in Brandenburg?

Ein gesondertes Weihnachtsgeld wird nicht gezahlt. Die frühere Sonderzahlung ist in Brandenburg in das Grundgehalt integriert.

Unterscheidet sich die Besoldung zwischen den Bundesländern?

Ja. Die Besoldung ist Ländersache. Unterschiede bestehen insbesondere bei Grundgehältern, Sonderzahlungen und Arbeitszeitregelungen.

Ist der Familienzuschlag automatisch enthalten?

Nein. Der Familienzuschlag muss grundsätzlich beantragt werden und wird zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.


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