TVöD Brandenburg

Der bundesweit gültige TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) wird zum Teil um landesbezirkliche Tarifverträge ergänzt. Beispiele: Die gesamten Tarifregeln werden für Brandenburg auch "TVöD Brandenburg" genannt.

Einzelne Tarife des TVöD:
Der TVöD betrifft nur die Arbeitnehmer der Kommunen und des Bundes. Zu den Kommunen zählen Landkreise, Städte und Gemeinden.

Der TVöD (Bund) wird z.B. für Mitarbeiter der Bundeswehr und der Fraunhofer Gesellschaft angewandt.

Gesonderte Tarife bestehen für Versorgungsbetriebe (TV-V) und für Nahverkehrsbetriebe (TV-N Brandenburg).

Für die Angestellten des Landes Brandenburg gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Die Beamten in Brandenburg werden nicht nach einem Tarifvertrag besoldet, sondern nach dem Besoldungsgesetz (aktuelle Besoldungstabellen für Beamte in Brandenburg ...).



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