TV-N Brandenburg (TV-N BRB): Tarifvertrag für den kommunalen Nahverkehr

Der TV-N Brandenburg (TV-N BRB) ist der landesspezifische Tarifvertrag für Beschäftigte im kommunalen Nahverkehr in Brandenburg. Er gilt u.a. für Busbetriebe, Verkehrsgesellschaften und kommunale Stadtwerke.

Typische Tätigkeiten sind z.B. Fahrpersonal, Werkstatt- und Technikberufe, Leitstellenfunktionen oder Prüf- und Servicedienste.

Wichtig in Brandenburg:
Der TV-N BRB enthält eigene Entgelttabellen und unterscheidet zwischen 39 Stunden/Woche und Sonderregelungen mit 38 Stunden/Woche (siehe Anlagen 2 und 2a).

Für wen gilt der TV-N Brandenburg?

Der TV-N Brandenburg gilt für viele Beschäftigte kommunaler Verkehrsunternehmen in Brandenburg. Dazu gehören insbesondere:

Entgelt & Zuschläge im Nahverkehr

Das monatliche Einkommen im Nahverkehr besteht häufig nicht nur aus dem Tabellenentgelt. Viele Beschäftigte erhalten zusätzlich:

Dadurch liegt das tatsächliche Monatsgehalt oft über dem Grundentgelt.

Tarifvertrag & Entgelttabelle herunterladen

Typische Inhalte des TV-N BRB

Der Tarifvertrag enthält Regelungen u.a. zu:

Die vollständige Gliederung finden Sie im PDF in den Anlagen.

Häufige Fragen zum TV-N Brandenburg

Wer fällt unter den TV-N BRB?
Beschäftigte kommunaler Nahverkehrsbetriebe in Brandenburg, insbesondere im Fahrdienst und technischen Betrieb.

Gibt es Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit?
Ja. Zuschläge sind tariflich geregelt und im Fahrdienst besonders relevant.

Warum gibt es 38- und 39-Stunden-Tabellen?
Der Tarifvertrag enthält Sonderregelungen zur Arbeitszeit, daher existieren mehrere Tabellenanlagen.

Gibt es eine Übersicht aller TV-N Tarifverträge?
Ja, hier finden Sie die TV-N Übersicht nach Bundesländern.

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