Personalrat Brandenburg
Die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst von Brandenburg werden vom Personalrat vertreten. Zum Öffentlichen Dienst zählen die Tarifbeschäftigten (Angestellte, Arbeiter) und die Beamten.Ein Personalrat wird zum Beispiel in folgenden Behörden und Einrichtungen gebildet:
- Bund: Bundesbehörden (z.B. Bundesagentur für Arbeit)
- Land: Ministerien, Landesbehörden (z.B. Finanzamt, Polizei), Schulen, Hochschulen, Unikliniken, usw.
- Kommunen (Landkreise, Städte, Gemeinden): Rathaus, Eigenbetriebe, Regiebetriebe, Kita, Feuerwehr, Sparkassen, Jobcenter, usw.
- Weitere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Beispielhafte Themen:
- Personalvertretungsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht
- Größe, Rechte, Aufgaben, Schweigepflicht, Arbeits- oder Dienstbefreiung
- Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung
- Personalratswahlen, Wahlvorstand Wahlberechtigung, Wählbarkeit, Wahldurchführung
- Fortbildung, Seminare
- Gesetz, Leitfaden, Kommentar, Literatur, Urteile, Muster-Dienstvereinbarungen, usw.
Inhalt des Personalvertretungsgesetzes Brandenburg (PersVG) vom 20.09.2018:
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
§ 1 Bildung von Personalräten
§ 2 Grundsätze der Zusammenarbeit
§ 3 Stellung der Gewerkschaften und der Vereinigungen der Arbeitgeber
§ 4 Beschäftigte
§ 5 Gruppen
§ 6 Dienststellen
§ 7 Vertretung der Dienststelle
§ 8 Schutzbestimmungen
§ 9 Schutz Auszubildender in besonderen Fällen
§ 10 Schweigepflicht
§ 11 Unfallfürsorge
Zweiter Abschnitt: Wahl und Zusammensetzung des Personalrates
§ 12 Wahl von Personalräten
§ 13 Wahlrecht
§ 14 Wählbarkeit
§ 15 Sondervorschrift für die Wählbarkeit
§ 16 Anzahl der Mitglieder des Personalrates
§ 17 Vertretung der Gruppen
§ 18 Abweichende Sitzverteilung und Wahl gruppenfremder Beschäftigter
§ 19 Wahlverfahren
§ 20 Bestellung des Wahlvorstandes
§ 21 Bestellung des Wahlvorstandes durch die Personalversammlung
§ 22 Bestellung des Wahlvorstandes durch den Dienststellenleiter
§ 23 Aufgaben des Wahlvorstandes
§ 24 Wahlschutz und Wahlkosten
§ 25 Wahlanfechtung
Dritter Abschnitt: Amtszeit des Personalrates
§ 26 Regelmäßige Amtszeit
§ 27 Wahlen
§ 28 Ausschluß und Auflösung
§ 29 Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 30 Ruhen der Mitgliedschaft
§ 31 Ersatzmitglieder
§ 32 Neuwahl bei Umorganisation von Dienststellen und Körperschaften
Vierter Abschnitt: Geschäftsführung des Personalrates
§ 33 Vorstand und Geschäftsführung
§ 34 Einberufung und Leitung von Sitzungen
§ 35 Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen
§ 36 Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten
§ 37 Beschlußfassung und Beschlußfähigkeit
§ 38 Beratung und Abstimmung
§ 39 Aussetzung von Beschlüssen des Personalrates und der Gruppenvertretungen
§ 40 Teilnahme weiterer Personen
§ 41 Sitzungsniederschrift
§ 42 Geschäftsordnung
§ 43 Sprechstunden und Betreuung
§ 44 Kosten
Fünfter Abschnitt: Rechtsstellung der Mitglieder des Personalrates
§ 45 Ehrenamtliche Tätigkeit und Freistellung
§ 46 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
§ 47 Schutzvorschriften
Sechster Abschnitt: Personalversammlung
§ 48 Zusammensetzung und Durchführung der Personalversammlung
§ 49 Einberufung, Tätigkeitsbericht
§ 50 Zeitpunkt
§ 51 Aufgaben der Personalversammlung
§ 52 Teilnahme weiterer Personen
Siebenter Abschnitt: Stufenvertretung und Gesamtpersonalrat
§ 53 Stufenvertretungen
§ 54 Wahl und Geschäftsführung der Stufenvertretungen
§ 55 Gesamtpersonalrat
§ 56 Wahl und Geschäftsführung des Gesamtpersonalrates
Achter Abschnitt: Grundsätze und Ziele der Zusammenarbeit
§ 57 Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat
§ 58 Ziele der Zusammenarbeit
§ 59 Arbeitsschutz und Unfallverhütung
Neunter Abschnitt: Beteiligung der Personalvertretung
§ 60 Unterrichtung des Personalrates
§ 61 Mitbestimmungsverfahren
§ 62 Umfang der Mitbestimmung
§ 63 Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen
§ 64 Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten
§ 65 Mitbestimmung bei organisatorischen Angelegenheiten
§ 66 Mitbestimmung bei sonstigen innerdienstlichen Angelegenheiten
§ 67 Mitwirkungsverfahren
§ 68 Fälle der Mitwirkung
§ 69 Initiativrecht
§ 70 Dienstvereinbarungen
§ 71 Bildung der Einigungsstelle, Kosten
§ 72 Verhandlung und Beschlußfassung der Einigungsstelle
§ 73 Aufhebung von Beschlüssen der Einigungsstelle
§ 74 Durchführung von Entscheidungen
§ 75 Beteiligung der Stufenvertretung
§ 76 Beteiligung des Gesamtpersonalrates
Zehnter Abschnitt: Jugend- und Auszubildendenvertretungen
§ 77 Errichtung der Jugend- und Auszubildendenvertretungen
§ 78 Wahlrecht und Wählbarkeit
§ 79 Zahl der Mitglieder
§ 80 Wahlverfahren und Amtszeit
§ 81 Befugnisse und Tätigkeit
§ 82 Jugendversammlung
§ 83 Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen
§ 84 Referendarrat
§ 85 Zahl der Mitglieder des Referendarrates
§ 86 Wahlverfahren und Amtszeit des Referendarrates
§ 87 Personalrat für Lehramtskandidaten
§ 88 Zahl der Mitglieder des Personalrates für Lehramtskandidaten
§ 89 Wahlverfahren und Amtszeit des Personalrates für Lehramtskandidaten
Elfter Abschnitt: Sonderregelungen für einzelne Verwaltungszweige
§ 90 Wissenschaftliches und künstlerisches Personal an Hochschulen und Kultureinrichtungen
§ 91 Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal an Schulen in öffentlicher Trägerschaft
§ 92 Gemeinden, Ämter, Kreise und Zweckverbände
Zwölfter Abschnitt: Einzelvorschriften
§ 93 Behandlung von Verschlußsachen
§ 94 Datenschutz
§ 95 Entscheidungen der Verwaltungsgerichte
§ 96 Fachkammern und Fachsenate
§ 97 Vorrang des Gesetzes
§ 98 Wahlordnung
Dreizehnter Abschnitt: Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 99 Übergangsvorschrift für den Personalrat für Lehramtskandidaten
§ 100 Übergangsvorschrift für die Personalräte für die Lehrkräfte und das sonstige pädagogische Personal
§ 100a Übergangsvorschrift zur erstmaligen Wahl der Personalräte bei den staatlichen Schulämtern
§ 101 Übergangsvorschrift zur Neuwahl von Personalräten an Hochschulen und des Hauptpersonalrates beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Links:
Personalvertretungsgesetz (PersVG) Brandenburg
Wahlordnung (WO-PersVG)
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