Beamtenverhältnis
Das Beamtenverhältnis ist die besondere Rechtsform, in der Beamte zu ihrem Dienstherrn stehen. Es unterscheidet sich grundlegend vom privatrechtlichen Arbeitsverhältnis von Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst.
Die gesetzliche Definition findet sich im Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), insbesondere in § 3. Für Bundesbeamte enthält § 4 Bundesbeamtengesetz (BBG) eine vergleichbare Regelung.
Gesetzliche Grundlage: § 3 BeamtStG
§ 3 BeamtStG definiert das Beamtenverhältnis als öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis und legt fest, für welche Aufgaben Beamte berufen werden dürfen.
§ 3 Beamtenverhältnis
(1) Beamtinnen und Beamte stehen zu ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis (Beamtenverhältnis).
(2) Die Berufung in das Beamtenverhältnis ist nur zulässig zur Wahrnehmung
1. hoheitsrechtlicher Aufgaben oder
2. solcher Aufgaben, die aus Gründen der Sicherung des Staates oder des öffentlichen Lebens nicht ausschließlich Personen übertragen werden dürfen, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen.
(BeamtStG in der Fassung vom 28. Juni 2021)
Einordnung und Bedeutung in der Praxis
Das Beamtenverhältnis ist ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis. Damit besteht eine besondere Bindung zwischen Beamten und Dienstherrn, die über ein normales Arbeitsverhältnis hinausgeht.
Beamte werden insbesondere für Aufgaben eingesetzt, die hoheitlich geprägt sind oder aus Gründen der staatlichen Funktionsfähigkeit nicht dauerhaft ausschließlich Arbeitnehmern übertragen werden dürfen.
Allerdings können auch Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst in bestimmten Bereichen hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Der sogenannte Funktionsvorbehalt gilt daher nicht absolut, sondern hängt vom konkreten Aufgabenbereich ab.
Durch den Beamtenstatus soll sichergestellt werden, dass zentrale staatliche Aufgaben jederzeit loyal, zuverlässig und auch in Krisenzeiten erfüllt werden. Dazu gehören etwa Pflichten wie das Streikverbot und die besondere Treuepflicht.
Weitere Hintergründe finden Sie auch in unserer Übersicht zum Beamtenrecht.
Regelungen in den Bundesländern
Neben dem Beamtenstatusgesetz haben die Bundesländer eigene Beamtengesetze, die weitere Regelungen zu Rechten, Pflichten und beamtenrechtlichen Maßnahmen enthalten.
Foren für Beamte
Falls Sie Fragen zum Beamtenverhältnis, zu beamtenrechtlichen Pflichten oder zu personalrechtlichen Maßnahmen haben, können Sie diese kostenlos in unseren Foren diskutieren:
- Forum Beamte (alle Dienstherren)
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