Beamte: Das Gehalt im öffentlichen Dienst (Besoldung)
Im Beamtenrecht spricht man anstelle von Gehalt oder Lohn von der Besoldung (Alimentation). Sie ist kein vertraglich ausgehandeltes Entgelt für geleistete Arbeitsstunden, sondern eine gesetzlich garantierte, lebenslange Sicherung des angemessenen Lebensunterhalts für die Beamtin bzw. den Beamten und deren Familie (Art. 33 Abs. 5 GG).
• Grundgehalt: Richtet sich nach der Besoldungsgruppe (A 4 bis A 16, B-, W- oder R-Besoldung) und der individuellen Erfahrungsstufe.
• Erfahrungsstufen: Automatischer Gehaltsaufstieg nach festgelegten Dienstzeiten (Erfahrungszeiten).
• Familienzuschlag: Zusätzlicher Betrag abhängig von Familienstand (verheiratet/verpartnert) und Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder.
• Zulagen: Amtszulagen, allgemeine Stellenzulagen oder Erschwerniszulagen (z. B. für Schichtdienst, Polizei oder Feuerwehr).
Brutto vs. Netto: Warum Beamte mehr Netto erhalten
Das Bruttogehalt eines Beamten unterscheidet sich grundlegend von dem eines Tarifbeschäftigten (TVöD / TV-L):
- Keine Sozialversicherungsabgaben: Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung oder gesetzlichen Kranken-/Pflegeversicherung.
- Steuerpflicht: Die Besoldung unterliegt der regulären Lohnsteuer sowie ggf. der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag.
- Krankenversicherung & Beihilfe: Der Dienstherr übernimmt über die Beihilfe einen Großteil der Krankheitskosten (meist 50 % bis 70 %). Die restlichen Kosten sichert der Beamte über eine private Krankenversicherung (PKV) ab.
Einen genauen Vergleich können Sie mit unserem Beamtenbesoldung Rechner (Brutto / Netto) durchführen.
Aktuelle Besoldungstabellen für Bund und Bundesländer
Da das Besoldungsrecht seit der Föderalismusreform Ländersache ist, hat jedes Bundesland ein eigenes Besoldungsgesetz mit individuellen Tabellenwerten. Wählen Sie hier Ihren Dienstherrn:
- Bund: Besoldungstabelle ab 01.05.2026
- Baden-Württemberg: Besoldungstabelle ab 01.04.2026
- Bayern: Besoldungstabelle ab 01.10.2026
- Berlin: Besoldungstabelle ab 01.04.2026
- Brandenburg: Besoldungstabelle ab 01.01.2026
- Bremen: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Hamburg: Überleitung Besoldungstabelle ab 01.04.2026
- Hamburg: Neuverbeamtung Besoldungstabelle ab 01.04.2026
- Hessen: Überleitung Besoldungstabelle ab 01.07.2026
- Hessen: Neuverbeamtung Besoldungstabelle ab 01.07.2026
- Mecklenburg-Vorpommern: Besoldungstabelle ab 01.04.2026
- Niedersachsen: Besoldungstabelle ab 01.04.2026
- Nordrhein-Westfalen: Besoldungstabelle ab 01.04.2026
- Rheinland-Pfalz: Besoldungstabelle ab 01.04.2026
- Saarland: Besoldungstabelle ab 01.04.2026
- Sachsen: Besoldungstabelle ab 01.04.2026
- Sachsen-Anhalt: Besoldungstabelle ab 01.04.2026
- Schleswig-Holstein: Besoldungstabelle ab 01.01.2026
- Thüringen: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
(Quelle der Tabellendaten: DBB Beamtenbund und Tarifunion)
Häufige Fragen (FAQ) zum Beamtengehalt
Wie oft steigt das Beamtengehalt durch Erfahrungsstufen?
Die Stufenaufstiege erfolgen in festen Zeitintervallen (meist nach 2, 3 oder 4 Jahren Dienstzeit), sofern eine anforderungsgerechte Leistung erbracht wird.
Erhalten Beamte ein 13. Monatsgehalt oder Weihnachtsgeld?
Eine Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) ist je nach Dienstherr unterschiedlich geregelt. In vielen Bundesländern und beim Bund ist die Jahressonderzahlung fest in die monatlichen Grundbezüge integriert oder wird als jährlicher Pauschalbetrag ausgezahlt.
Was ist die Bundesbesoldungsordnung A, B, W und R?
Die Besoldungsordnungen strukturieren die Laufbahnen: A umfasst den einfachen bis höheren Dienst (aufsteigende Gehälter), B feste Leitungsämter, W Hochschullehrer/Professoren und R Richter und Staatsanwälte.
Wie wirkt sich eine Beförderung auf das Gehalt aus?
Bei einer Beförderung (Ernennung) wird ein Amt einer höheren Besoldungsgruppe verliehen (z. B. von A 10 nach A 11). Das Grundgehalt erhöht sich ab dem Tag der Urkundenaushändigung.
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