TV-N HB: Tarifvertrag Nahverkehr Hansestadt Bremen

Der TV-N HB (Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe Hansestadt Bremen) regelt die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte der Bremer Straßenbahn AG (BSAG). Er gilt für tarifgebundene Beschäftigte im Fahrdienst, in Werkstätten, Leitstellen und technischen Bereichen.

Der Tarifvertrag enthält Regelungen unter anderem zu Entgelt, Eingruppierung, Arbeitszeit und weiteren tariflichen Arbeitsbedingungen.

Wichtig:
Der TV-N HB betrifft den kommunalen Nahverkehr in der Stadtgemeinde Bremen. Für den Nahverkehr in Bremerhaven gelten eigene Tarifverträge. Die tariflichen Regelungen und Entgelte können daher von den Regelungen des TV-N HB abweichen.

Tarifvertrag TV-N HB und Tarifparteien

Der TV-N HB wird zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Niedersachsen-Bremen, und dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bremen (KAV Bremen) vereinbart.

In der offiziellen Übersicht der Freien Hansestadt Bremen wird der Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N HB) vom 19. November 2010 in der Fassung des Änderungstarifvertrags vom 10. Mai 2023 und mit dem Änderungsvertrag vom 6. Mai 2024 aufgeführt. Daneben besteht ein eigener Entgelttarifvertrag zum TV-N HB, der ebenfalls durch einen Änderungstarifvertrag vom 6. Mai 2024 ergänzt wurde.

Der vollständige Tarifvertrag ist derzeit nicht frei öffentlich als PDF abrufbar. Beschäftigte können aktuelle Tarifunterlagen insbesondere über den Arbeitgeber, den Betriebsrat oder die zuständige Gewerkschaft erhalten.

Entgelt & Zuschläge im Nahverkehr

Wie in vielen Nahverkehrstarifverträgen besteht das Einkommen nicht nur aus dem Grundentgelt, sondern häufig auch aus zusätzlichen Zahlungen:

Gerade im Fahrdienst liegt das tatsächliche Monatsgehalt dadurch oft deutlich über der reinen Tabelle.

TV-N HB und Entgelttarifvertrag

Beim TV-N HB ist zwischen dem Spartentarifvertrag und dem Entgelttarifvertrag zu unterscheiden. Der Spartentarifvertrag regelt die grundlegenden tariflichen Arbeitsbedingungen. Die Entgeltregelungen werden durch einen gesonderten Entgelttarifvertrag zum TV-N HB ergänzt.

Welche Entgeltgruppe und welche weiteren tariflichen Leistungen für Beschäftigte gelten, richtet sich nach den jeweils aktuellen Tarifregelungen und den Voraussetzungen des konkreten Arbeitsverhältnisses.

Häufige Fragen zum TV-N Bremen

Wer fällt unter den TV-N HB?
Der TV-N HB gilt für Beschäftigte in Nahverkehrsbetrieben der Stadtgemeinde Bremen, soweit der Tarifvertrag auf das jeweilige Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Zu den vom TV-N HB erfassten Beschäftigten gehören insbesondere tarifgebundene Beschäftigte der Bremer Straßenbahn AG (BSAG).

Gibt es Zuschläge für Schichtdienst?
Ja. Nachtarbeit, Wochenenden und Feiertage werden tariflich durch Zuschläge ausgeglichen.

Ist der TV-N bundesweit einheitlich?
Nein. Für kommunale Nahverkehrsbetriebe bestehen regional unterschiedliche Tarifverträge. Entgelt, Arbeitszeit und Zuschläge können sich daher je nach Tarifgebiet und Verkehrsbetrieb unterscheiden.

Gibt es eine Übersicht aller TV-N Tarifverträge?
Ja, hier finden Sie die TV-N Übersicht nach Bundesländern.

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