TV-N HB: Tarifvertrag Nahverkehr Hansestadt Bremen
Für Arbeitnehmer im ÖPNV in Bremen, d.h. bei der Bremer Straßenbahn AG (BSAG), gilt der Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N HB). Dieser Tarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen bei den Nahverkehrsbetrieben. Der Tarifvertrag beinhaltet auch eine Entgeltordnung mit Vorgaben zur Eingruppierung in Entgeltgruppen. Der Tarifvertrag TV-N HB wird zwischen der dbb tarifunion und dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bremen (KAV Bremen) vereinbart. Leider steht der Tarifvertrag im Internet nicht zum Download zur Verfügung.Typische Inhalte am Beispiel des TV-N NW (Nordrhein-Westfalen):
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Beschäftigungssicherung
§ 3 Arbeitsvertrag, Probezeit
§ 4 Allgemeine Pflichten
§ 5 Betriebszugehörigkeit
§ 6 Eingruppierung, Zulagen für höherwertige Tätigkeit (auch: Stufen: Stufenlaufzeit, Zuordnung, verkürzen, usw.)
§ 7 Entgelt
§ 8 Teilzeitbeschäftigung
§ 9 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 10 Begriffsbestimmungen für Sonderformen der Arbeitszeit
§ 11 Ausgleich für Sonderformen der Arbeitszeit (Überstunden, Nachtarbeit, Samstag / Sonntag, Feiertag, Rufbereitschaft, usw).
§ 12 Arbeitszeitkonto, Zeitbudgetkonto
§ 13 Erschwerniszuschläge
§ 14 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (auch: "Lohnfortzahlung")
§ 15 Erholungsurlaub, Zusatzurlaub
§ 16 Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung
§ 17 Jahressonderzahlung (auch: "Weihnachtsgeld")
§ 18 Besondere Zahlungen (z.B. Jubiläumsgeld, vermögenswirksame Leistungen, Sterbegeld)
§ 19 Zusatzversorgung
§ 20 Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z.B. Kündigung, Erwerbsminderung)
§ 21 Ausschlussfristen
§ 22 Anwendung weiterer Tarifverträge
§ 23 Besondere Bestimmungen für Arbeitnehmer im Fahrdienst
§ 24 Überleitungsregelungen
§ 25 Übergangsregelungen
§ 26 Inkrafttreten
Anlage 1 Entgeltordnung gem. § 6 Abs. 1 TV-N NW
Anlage 2 Monatsentgelttabelle gem. § 7 Abs. 1 TV-N NW
Anlage 3 Besondere Bestimmungen für Arbeitnehmer im Fahrdienst gem. § 23 TV-N NW
Anlage 4 Beschäftigungssicherungsvereinbarung
Anlage 5 Besondere Bestimmungen für Arbeitnehmer/innen im Schienenpersonennahverkehr
§ 2 Beschäftigungssicherung
§ 3 Arbeitsvertrag, Probezeit
§ 4 Allgemeine Pflichten
§ 5 Betriebszugehörigkeit
§ 6 Eingruppierung, Zulagen für höherwertige Tätigkeit (auch: Stufen: Stufenlaufzeit, Zuordnung, verkürzen, usw.)
§ 7 Entgelt
§ 8 Teilzeitbeschäftigung
§ 9 Regelmäßige Arbeitszeit
§ 10 Begriffsbestimmungen für Sonderformen der Arbeitszeit
§ 11 Ausgleich für Sonderformen der Arbeitszeit (Überstunden, Nachtarbeit, Samstag / Sonntag, Feiertag, Rufbereitschaft, usw).
§ 12 Arbeitszeitkonto, Zeitbudgetkonto
§ 13 Erschwerniszuschläge
§ 14 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (auch: "Lohnfortzahlung")
§ 15 Erholungsurlaub, Zusatzurlaub
§ 16 Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung
§ 17 Jahressonderzahlung (auch: "Weihnachtsgeld")
§ 18 Besondere Zahlungen (z.B. Jubiläumsgeld, vermögenswirksame Leistungen, Sterbegeld)
§ 19 Zusatzversorgung
§ 20 Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z.B. Kündigung, Erwerbsminderung)
§ 21 Ausschlussfristen
§ 22 Anwendung weiterer Tarifverträge
§ 23 Besondere Bestimmungen für Arbeitnehmer im Fahrdienst
§ 24 Überleitungsregelungen
§ 25 Übergangsregelungen
§ 26 Inkrafttreten
Anlage 1 Entgeltordnung gem. § 6 Abs. 1 TV-N NW
Anlage 2 Monatsentgelttabelle gem. § 7 Abs. 1 TV-N NW
Anlage 3 Besondere Bestimmungen für Arbeitnehmer im Fahrdienst gem. § 23 TV-N NW
Anlage 4 Beschäftigungssicherungsvereinbarung
Anlage 5 Besondere Bestimmungen für Arbeitnehmer/innen im Schienenpersonennahverkehr
Für das private Omnibusgewerbe besteht ein gesonderter Tarifvertrag.
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