TV-N Saar: Tarifvertrag Nahverkehr Saarland

Der TV-N Saar regelt die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte der von seinem Geltungsbereich erfassten Nahverkehrsbetriebe im Saarland. Der Tarifvertrag enthält unter anderem Regelungen zu Entgelt, Eingruppierung, Arbeitszeit, Zuschlägen und Urlaub.

Typische Tätigkeiten finden sich im Fahrdienst, in Werkstätten, im Prüf- und Betriebsdienst sowie in technischen und organisatorischen Bereichen.

Wichtig im Saarland:
Der TV-N Saar enthält eine eigene Entgeltordnung mit konkreten Tätigkeitsbeispielen. So nennt der Tarifvertrag ausdrücklich Tätigkeiten von Kraftomnibusfahrern, Berufskraftfahrern, Fachkräften im Fahrbetrieb und Stadtbahnfahrern.

Tarifvertrag TV-N Saar herunterladen

Der TV-N Saar ist beim Kommunalen Arbeitgeberverband Saar veröffentlicht. Der Tarifvertrag trat am 1. Januar 2024 in Kraft und ersetzte den zuvor geltenden Tarifvertrag Nahverkehr Saarland.

Für aktuelle Entgeltwerte und tarifliche Änderungen ist zusätzlich die jeweils aktuelle Tarifeinigung beziehungsweise der entsprechende Änderungstarifvertrag zu beachten.

Beispiele aus der Entgeltordnung des TV-N Saar

Die Entgeltordnung des TV-N Saar nennt konkrete Tätigkeitsbeispiele für die einzelnen Entgeltgruppen. Dazu gehören unter anderem:

Wichtig: Die Beispiele zeigen typische Zuordnungen aus der Entgeltordnung. Für die Eingruppierung ist die tarifliche Bewertung der auszuübenden Tätigkeit maßgeblich.

Busfahrer und Kraftomnibusfahrer im TV-N Saar

Bei Beschäftigten im Fahrdienst ist die konkrete tarifliche Tätigkeit besonders wichtig. Die Entgeltordnung unterscheidet beispielsweise zwischen Kraftomnibusfahrern ohne Ausbildung als Berufskraftfahrer und ausgebildeten Berufskraftfahrern im Personenverkehr beziehungsweise Fachkräften im Fahrbetrieb mit entsprechender Tätigkeit.

Kraftomnibusfahrer ohne entsprechende Berufsausbildung werden in den Tätigkeitsbeispielen der Entgeltgruppe 5 genannt. Berufskraftfahrer im Personenverkehr und Fachkräfte im Fahrbetrieb mit entsprechender Tätigkeit sind der Entgeltgruppe 6 zugeordnet.

Weitere Informationen finden Sie unter Gehalt als Busfahrer im öffentlichen Dienst.

Entgelt und Stufen im TV-N Saar

Das Tabellenentgelt richtet sich nach der Entgeltgruppe und der jeweiligen Stufe. Innerhalb der Entgeltgruppe kann das Entgelt mit dem Erreichen einer höheren Stufe steigen.

Der TV-N Saar enthält eigene Entgelttabellen. Im Zuge der Tarifregelungen wurde das Stufensystem um eine weitere Stufe ergänzt. Für die konkrete Höhe des Tabellenentgelts ist der jeweilige Gültigkeitszeitraum der Entgelttabelle zu beachten.

Hinweis: Entgeltwerte sollten immer mit einem Stand beziehungsweise Gültigkeitszeitraum angegeben werden, da sich die Tabellen durch Tarifabschlüsse ändern können.

Tarifeinigung 2026 zum TV-N Saar

Am 27. April 2026 wurde eine Einigung in den Mantel- und Entgelttarifverhandlungen zum TV-N Saar erzielt. Die gekündigten Teile des TV-N Saar und die Entgelttabelle wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2026 wieder in Kraft gesetzt.

Die Tarifeinigung enthält unter anderem Änderungen bei den Tabellenentgelten, den Zuschlägen und weiteren Arbeitsbedingungen.

Für die einzelnen Inkrafttretenszeitpunkte ist die Tarifeinigung 2026 maßgeblich.

Zuschläge und zusätzliche Zahlungen

Neben dem Tabellenentgelt können je nach Tätigkeit und Lage der Arbeitszeit weitere tarifliche Zahlungen hinzukommen.

Von besonderer Bedeutung sind im Nahverkehr beispielsweise:

Nach der Tarifeinigung 2026 beträgt der Nachtarbeitszuschlag ab dem 1. Januar 2026 25 Prozent. Für die Berechnung von Zuschlägen wird seit diesem Zeitpunkt mindestens die jeweilige Entgeltstufe 2 des anteiligen Stundenentgelts zugrunde gelegt.

Gerade bei regelmäßiger Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit kann das tatsächliche Monatsentgelt deshalb über dem Tabellenentgelt liegen.

Mehr dazu: Zulagen und Zuschläge im Nahverkehr

Jahressonderzahlung und Urlaubsgeld

Im TV-N Saar sind tarifliche Sonderzahlungen vorgesehen. Nach der Tarifeinigung 2026 beträgt die Jahressonderzahlung für Beschäftigte im Geltungsbereich des TV-N Saar 100 Prozent.

Zusätzlich ist ein Urlaubsgeld von 900 Euro vorgesehen. Für die konkreten Anspruchsvoraussetzungen sind die jeweils geltenden Tarifregelungen maßgeblich.

Häufige Fragen zum TV-N Saar

Wer fällt unter den TV-N Saar?
Der TV-N Saar gilt für Beschäftigte der von seinem Geltungsbereich erfassten Nahverkehrsbetriebe. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis Anwendung findet, richtet sich nach dem Arbeitgeber und der tariflichen Bindung.

In welcher Entgeltgruppe sind Busfahrer?
Die Entgeltordnung nennt Kraftomnibusfahrer ohne Ausbildung als Berufskraftfahrer bei den Tätigkeitsbeispielen der Entgeltgruppe 5. Berufskraftfahrer im Personenverkehr und Fachkräfte im Fahrbetrieb mit entsprechender Tätigkeit werden in Entgeltgruppe 6 genannt.

Wie erfolgt die Eingruppierung im TV-N Saar?
Die Eingruppierung richtet sich nach den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen und der auszuübenden Tätigkeit. Die Berufsbezeichnung allein entscheidet nicht über die Entgeltgruppe.

Gibt es Stufen im TV-N Saar?
Ja. Das Tabellenentgelt entwickelt sich innerhalb der Entgeltgruppen über Stufen. Für die konkrete Stufenzuordnung und den weiteren Stufenaufstieg gelten die tariflichen Regelungen des TV-N Saar.

Wie hoch ist der Nachtarbeitszuschlag?
Nach der Tarifeinigung 2026 beträgt der Nachtarbeitszuschlag seit dem 1. Januar 2026 25 Prozent.

Gibt es eine Jahressonderzahlung?
Ja. Nach der Tarifeinigung 2026 beträgt die Jahressonderzahlung für Beschäftigte im Geltungsbereich des TV-N Saar 100 Prozent.

Gibt es Urlaubsgeld?
Ja. Nach der Tarifeinigung 2026 ist ein Urlaubsgeld von 900 Euro vorgesehen. Für die konkreten Anspruchsvoraussetzungen gelten die tariflichen Regelungen.

Wo finde ich die aktuellen Entgelttabellen?
Entgelttabellen und tarifliche Änderungen finden Sie in den veröffentlichten Tarifunterlagen des KAV Saar. Achten Sie dabei auf den jeweiligen Gültigkeitszeitraum der Tabelle.

Wo finde ich andere TV-N-Tarifverträge?
Hier geht es zur Übersicht: TV-N nach Bundesländern.

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