TV-N Zulagen – Schichtzulage, Wechselschicht und Zuschläge im Nahverkehr

Im kommunalen Nahverkehr wird häufig im Schichtdienst, an Wochenenden, in der Nacht oder zu anderen besonderen Arbeitszeiten gearbeitet. Je nach regionalem Tarifvertrag Nahverkehr (TV-N) können dafür Zuschläge und Zulagen vorgesehen sein.

Welche Zahlungen Beschäftigte erhalten, hängt vom jeweiligen Tarifgebiet, der Tätigkeit und der konkreten Arbeitszeit ab.

Wichtig:
Einen bundesweit einheitlichen TV-N gibt es nicht. Die Voraussetzungen und die Höhe von Zulagen und Zuschlägen können sich zwischen den einzelnen TV-N-Tarifgebieten unterscheiden.

Was ist der Unterschied zwischen Zulage und Zuschlag?

Im Sprachgebrauch werden die Begriffe Zulage und Zuschlag häufig gleich verwendet. Tariflich können sie jedoch unterschiedliche Zahlungen bezeichnen.

Ob und in welcher Höhe eine Zahlung zusteht, richtet sich nach dem jeweils geltenden Tarifvertrag.

Schicht- und Wechselschichtzulagen

Für Schicht- und Wechselschichtarbeit können je nach TV-N besondere Zulagen vorgesehen sein. Die Voraussetzungen und Beträge unterscheiden sich zwischen den Tarifgebieten.

Beispiel TV-N Nordrhein-Westfalen: Seit dem 1. Mai 2026 beträgt die Wechselschichtzulage bei ständiger Wechselschichtarbeit 233,85 Euro monatlich. Wer nicht ständig Wechselschichtarbeit leistet, erhält unter den tariflichen Voraussetzungen 1,35 Euro je geleisteter Wechselschichtstunde.

Bei ständiger Schichtarbeit sieht der TV-N NW je nach tariflicher Fallgruppe monatliche Schichtzulagen von 179,74 Euro, 147,69 Euro oder 122,80 Euro vor. Bei nicht ständiger Schichtarbeit gelten entsprechend Stundenbeträge von 1,06 Euro, 0,86 Euro oder 0,75 Euro.

Stand: 1. Mai 2026, TV-N Nordrhein-Westfalen (TV-N NW). Die Regelungen anderer TV-N-Tarifgebiete können abweichen.

Wichtig für Beschäftigte im Fahrdienst:
Im TV-N Nordrhein-Westfalen gelten die tariflichen Schicht- und Wechselschichtzulagen nach § 11 Abs. 5 bis 7 nicht für Beschäftigte im Fahrdienst. Für Busfahrerinnen, Busfahrer und anderes Fahrpersonal können daher andere tarifliche Regelungen maßgeblich sein.

Fahrdienstzulagen und besondere Regelungen für Fahrpersonal

Für Beschäftigte im Fahrdienst können besondere tarifliche Zulagen, Pauschalen oder Zuschlagsregelungen gelten.

Ob Busfahrerinnen, Busfahrer oder Straßenbahnfahrer eine besondere Fahrdienstzulage erhalten, hängt vom jeweiligen TV-N oder von ergänzenden betrieblichen beziehungsweise tariflichen Regelungen ab.

Eine bundesweit einheitliche Fahrdienstzulage gibt es im TV-N nicht. Beschäftigte sollten daher den für ihr Tarifgebiet geltenden Tarifvertrag prüfen.

Weitere Informationen zum Einkommen im Fahrdienst finden Sie hier: Gehalt als Busfahrer im öffentlichen Dienst .

Splitdienst und geteilte Dienste

Bei einem Splitdienst oder geteilten Dienst wird die tägliche Arbeitszeit durch eine längere Unterbrechung geteilt. Solche Dienstformen kommen insbesondere im Fahrdienst vor.

Je nach Tarifgebiet können für geteilte Dienste besondere Zuschläge, Zulagen oder andere Ausgleichsregelungen vorgesehen sein. Die Voraussetzungen und die Höhe unterscheiden sich jedoch zwischen den TV-N-Tarifverträgen.

Mehr zu den Besonderheiten der Arbeitszeit erfahren Sie hier: Arbeitszeit im Nahverkehr.

Zuschläge für besondere Arbeitszeiten

Neben besonderen Zulagen können tarifliche Zeitzuschläge für Arbeit zu bestimmten Zeiten vorgesehen sein. Dazu gehören je nach TV-N insbesondere:

Die Höhe der Zuschläge und die tariflich festgelegten Zeiträume unterscheiden sich je nach TV-N-Tarifgebiet.

Welche Tarifregelungen in Ihrem Bundesland gelten, finden Sie in unserer TV-N Übersicht nach Bundesländern.

Beispiel: Warum Zulagen das Monatsentgelt erhöhen können

Ein Beschäftigter arbeitet regelmäßig im Schichtdienst und übernimmt zusätzlich Dienste in der Nacht sowie an Sonn- oder Feiertagen.

Neben dem Tabellenentgelt können dadurch – abhängig vom geltenden TV-N – Schichtzulagen und Zeitzuschläge hinzukommen.

Das tatsächlich ausgezahlte Monatsentgelt kann deshalb höher sein als der reine Tabellenwert der jeweiligen Entgeltgruppe und Stufe.

Die Höhe ist jedoch vom individuellen Dienstplan und den tariflichen Voraussetzungen abhängig.

Was tun, wenn eine Zulage oder ein Zuschlag nicht gezahlt wird?

Wenn der Eindruck besteht, dass eine tariflich vorgesehene Zahlung fehlt, sollten zunächst die Gehaltsabrechnung und die geleisteten Dienste geprüft werden.

Dabei sollten mögliche tarifliche Ausschlussfristen beachtet werden. Ansprüche auf fehlende Zahlungen können unter Umständen innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden müssen.

FAQ – Zulagen und Zuschläge im TV-N

Gibt es in allen TV-N dieselben Zulagen?
Nein. Die Tarifverträge Nahverkehr werden regional abgeschlossen. Art, Voraussetzungen und Höhe der Zahlungen können daher unterschiedlich sein.

Bekommen Busfahrer automatisch eine Fahrdienstzulage?
Nein. Eine bundesweit einheitliche Fahrdienstzulage gibt es nicht. Entscheidend ist der jeweils geltende Tarifvertrag oder eine ergänzende tarifliche beziehungsweise betriebliche Regelung.

Gibt es Zuschläge für Nachtarbeit?
In vielen Nahverkehrstarifverträgen sind Zeitzuschläge für Nachtarbeit vorgesehen. Die genaue Höhe und der tariflich definierte Nachtzeitraum richten sich nach dem jeweiligen TV-N.

Werden Sonn- und Feiertagsdienste zusätzlich bezahlt?
Je nach Tarifvertrag können für Sonn- und Feiertagsarbeit besondere Zeitzuschläge vorgesehen sein.

Warum ist mein Monatsentgelt höher als das Tabellenentgelt?
Neben dem Tabellenentgelt können beispielsweise Schichtzulagen, Zeitzuschläge oder andere tarifliche Zahlungen hinzukommen.

Wo finde ich den TV-N meines Bundeslandes?
Eine Übersicht finden Sie hier: TV-N nach Bundesländern.

Forum Nahverkehr (TV-N)

Haben Sie Fragen zu Zulagen oder Zuschlägen? In unserem Forum TV-N können Sie kostenlos Fragen stellen und Erfahrungen austauschen:

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