Zulagen im TV-N – Schicht-, Fahrdienst- und Splitdienstzulage erklärt
Im kommunalen Nahverkehr wird viel geleistet – häufig im Schichtdienst, bei geteilten Diensten oder unter besonderen Belastungen. Die Tarifverträge Nahverkehr (TV-N) sehen dafür mehrere finanzielle Zulagen vor, die das Gehalt verbessern können. Hier erfahren Sie, welche Zulagen es gibt, wie hoch sie sind und wann ein Anspruch besteht.
Wechselschichtzulage
Wenn Sie regelmäßig nach einem Schichtplan arbeiten, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Sie durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden.
- Ständig im Wechselschichtdienst: z. B. 212,59 € monatlich (gültig bis 30.04.2026, TV-N NW)
- Nicht ständig: 1,23 € pro geleisteter Wechselschichtstunde (gültig bis 30.04.2026, TV-N NW)
Die genauen Beträge können je nach Bundesland oder kommunaler Vereinbarung leicht abweichen.
Schichtzulage
Wenn Sie regelmäßig im Schichtdienst arbeiten (z. B. Früh-, Spät- oder Nachtschichten im Wechsel), besteht Anspruch auf eine Schichtzulage.
- Ständig im Schichtdienst: z. B. 163,40 € monatlich (gültig bis 30.04.2026, TV-N NW)
- Nicht ständig: 0,96 € pro geleisteter Schichtstunde (gültig bis 30.04.2026, TV-N NW)
Die genauen Beträge können je nach Bundesland oder kommunaler Vereinbarung leicht abweichen. Zum Beispiel unterscheidet der TV-N NW mehrere Schichtzulagen.
Fahrdienstzulage
Beschäftigte im Fahrdienst, z. B. Bus- oder Straßenbahnfahrer, erhalten häufig eine Fahrdienstzulage zusätzlich zum Grundentgelt.
Diese beträgt z. B. in vielen Regionen ca. 90 € monatlich (je nach Haustarif unterschiedlich) und soll die Verantwortung und Belastung im Fahrbetrieb ausgleichen.
Hinweis: Nicht alle TV-N-Varianten sehen eine Fahrdienstzulage automatisch vor – in manchen Regionen ist sie Teil von Haustarifverträgen.
Splitdienstzulage
Splitdienste – z. B. Arbeitszeiten am Morgen und erneut am späten Nachmittag – sind im Nahverkehr weit verbreitet. Wenn die tägliche Arbeitszeit so aufgeteilt ist, dass dazwischen mehrere Stunden Freizeit liegen, besteht häufig Anspruch auf eine Splitdienstzulage.
Diese beträgt z. B.:
- 2,50 € bis 5,00 € pro Tag, abhängig von der Tarifregelung vor Ort
Weitere Zulagen (regionale Unterschiede möglich)
- Nachtarbeitszulage – z. B. 25 % auf das Stundenentgelt
- Sonntags- oder Feiertagsarbeit – z. B. bis zu 135 % Zuschlag
- Zulage für Dienste an Samstagen ab 13:00 Uhr
Die genaue Anwendung hängt vom jeweiligen Ländertarif oder kommunalen Regelungen ab.
Was tun, wenn eine Zulage nicht gezahlt wird?
Wenn der Eindruck besteht, dass eine Zulage zu Unrecht nicht gezahlt wurde:
- Zunächst sollte das Gespräch mit der Personalstelle oder der Lohnbuchhaltung gesucht werden.
- Gegebenenfalls kann der Personalrat oder die Gewerkschaft (z. B. ver.di) einbezogen werden.
Fazit
Zulagen sind ein wichtiger Bestandteil des Gehalts im Nahverkehr. Es empfiehlt sich, Dienstpläne, Schichten und besondere Belastungen im Blick zu behalten und zu prüfen, ob alle zustehenden Zulagen tatsächlich gewährt werden. Daneben ist es wichtig, dass der Schichtdienst nicht zu gesundheitlichen Problemen führt.
Forum Nahverkehr (TV-N)
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