Zulagen im TV-N: Deine Ansprüche im Nahverkehr
Im kommunalen Nahverkehr wird viel geleistet – häufig im Schichtdienst, bei geteilten Diensten oder unter besonderen Belastungen. Die Tarifverträge Nahverkehr (TV-N) sehen dafür mehrere finanzielle Zulagen vor, die dein Gehalt verbessern können. Hier erfährst du, welche Zulagen es gibt, wie hoch sie sind und wann du Anspruch darauf hast.
1. Wechselschichtzulage
Wenn du regelmäßig nach einem Schichtplan arbeitest, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen du durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen wird.
- Ständig im Wechselschichtdienst: z. B. 212,59 € monatlich (gültig bis 30.04.2026, TV-N NW)
- Nicht ständig: 1,23 € pro geleisteter Wechselschichtstunde (gültig bis 30.04.2026, TV-N NW)
Die genauen Beträge können je nach Bundesland oder kommunaler Vereinbarung leicht abweichen.
2. Schichtzulage
Wenn du regelmäßig im Schichtdienst arbeitest (z. B. Früh-, Spät- oder Nachtschichten im Wechsel), hast du Anspruch auf eine monatliche Schichtzulage.
- Ständig im Schichtdienst: z. B. 163,40 € monatlich (gültig bis 30.04.2026, TV-N NW)
- Nicht ständig: 0,96 € pro geleisteter Schichtstunde (gültig bis 30.04.2026, TV-N NW)
Die genauen Beträge können je nach Bundesland oder kommunaler Vereinbarung leicht abweichen. Zum Beispiel unterscheidet der TV-N NW drei unterschiedliche Schichtzulagen.
3. Fahrdienstzulage
Fahrdienstmitarbeitende wie Bus- oder Straßenbahnfahrer erhalten oft eine Fahrdienstzulage zusätzlich zum Grundentgelt.
Diese beträgt z. B. in vielen Regionen 90 € monatlich (Stand: je nach Haustarif unterschiedlich) und soll die Verantwortung und Belastung im Fahrbetrieb ausgleichen.
Hinweis: Nicht alle TV-N-Varianten sehen eine Fahrdienstzulage automatisch vor – in manchen Regionen ist sie Teil von Haustarifverträgen.
4. Splitdienstzulage
Splitdienste – z. B. Arbeitszeit am Morgen und erneut am späten Nachmittag – sind im ÖPNV weit verbreitet. Wenn deine tägliche Arbeitszeit so aufgeteilt ist, dass du dazwischen mehrere Stunden Freizeit hast, steht dir oft eine Splitdienstzulage zu.
Diese beträgt z. B.:
- 2,50 € bis 5,00 € pro Tag, abhängig von der Tarifregelung vor Ort
5. Weitere Zulagen (regionale Unterschiede möglich)
- Nachtarbeitszulage – z. B. 25 % auf das Stundenentgelt
- Sonntags- oder Feiertagsarbeit – z. B. bis zu 135 % Zuschlag
- Zulage für Dienste an Samstagen ab 13:00 Uhr
Die genaue Anwendung hängt vom jeweiligen Ländertarif oder kommunalen Regelungen ab.
Was tun, wenn deine Zulage nicht gezahlt wird?
Wenn du den Eindruck hast, eine Zulage wurde zu Unrecht nicht gezahlt:
- Sprich zuerst mit deiner Personalstelle oder der Lohnbuchhaltung.
- Wende dich ggf. an deinen Personalrat oder deine Gewerkschaft (z. B. ver.di).
Fazit
Zulagen sind ein wichtiger Teil deines Gehalts im Nahverkehr. Achte auf deine Dienstpläne, Schichten und besonderen Belastungen – und prüfe, ob du alle dir zustehenden Zulagen auch wirklich erhältst. Daneben ist es wichtig, dass der Schichtdienst nicht zu gesundheitlichen Problemen führt.